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An: Alain Berset / blv
Stoppt die Tötung von gesunden Heimtieren
Auch Tiere haben einen Anspruch auf Leben!
Sehr geehrter Herr Bundesrat Berset
Die aktuelle Gesetzeslage erlaubt die willkürlichen Tötung von Heimtieren. Das aktuelle Tierschutzgesetz verbietet ungerechtfertigte Schmerzen, Schäden und Ängste sowie von weiteren Missachtungen der Tierwürde. Das Töten ist der bedeutendste Eingriff in das Leben eines Tieres. Daher ist es höchste Zeit, diese Gesetzeslücke zu schliessen und das Euthanasieren von gesunden und verhaltensunauffälligen Heimtieren zu verbieten.
Vielen Dank, Herr Bundesrat.
Sehr geehrter Herr Bundesrat Berset
Die aktuelle Gesetzeslage erlaubt die willkürlichen Tötung von Heimtieren. Das aktuelle Tierschutzgesetz verbietet ungerechtfertigte Schmerzen, Schäden und Ängste sowie von weiteren Missachtungen der Tierwürde. Das Töten ist der bedeutendste Eingriff in das Leben eines Tieres. Daher ist es höchste Zeit, diese Gesetzeslücke zu schliessen und das Euthanasieren von gesunden und verhaltensunauffälligen Heimtieren zu verbieten.
Vielen Dank, Herr Bundesrat.
Warum ist das wichtig?
In der Schweiz dürfen gesunde, verhaltensunauffällige Heimtiere eingeschläfert werden. Dies ist in unseren Nachbarländern nicht erlaubt. Wenn man seines Hundes, Katze, Vogels oder Kaninchens überdrüssig ist und man einen Tierarzt/eine Tierärztin findet, der/die zur Euthanasie bereit ist, wird das Tier getötet. Dies ist sehr stossend, weil wir in der Schweiz ein sehr gutes Tierschutzgesetz haben und sich andere, tierfreundlichere Lösungen anbieten.