Die Schweiz soll die Rechte von Käuferinnen und Käufern digitaler Produkte stärken. Gesetzliche Regelungen sollen sicherstellen, dass vollständig bezahlte Produkte dauerhaft genutzt werden können und nicht nachträglich durch Software, Werbung oder kostenpflichtige Freischaltungen künstlich eingeschränkt werden.
Konkret fordern wir:
- Keine kostenpflichtigen Abonnements oder Einmalzahlungen für Funktionen, die bereits durch die gekaufte Hardware vorhanden sind, sofern keine laufenden Dienstleistungen erbracht werden.
- Klare Trennung zwischen dauerhaft gekauften Produktfunktionen und echten Dienstleistungen mit laufenden Betriebskosten (z. B. Cloudspeicher, Mobilfunk oder Live-Dienste).
- Ein gesetzlich verankertes Recht auf Reparatur, Wartung, Modifikation und langfristige Nutzung im Rahmen der geltenden Sicherheits- und Rechtsvorschriften.
- Ein Verbot von Werbung und anderen kommerziellen Einblendungen in sicherheitskritischen Produkten wie Fahrzeugen sowie in bereits gekauften Produkten, sofern der Käufer dieser nicht ausdrücklich zugestimmt hat.
- Schutz vor nachträglichen Softwareänderungen, die Funktionen entfernen, verschlechtern oder künstlich einschränken, außer wenn dies aus Sicherheits-, gesetzlichen oder technischen Gründen erforderlich ist.
- Mehr Transparenz darüber, welche Funktionen dauerhaft zum Kauf gehören und welche auf echten, laufenden Dienstleistungen beruhen.
- Förderung offener Standards, Datenportabilität und Interoperabilität, um unnötige Herstellerabhängigkeiten zu vermeiden und den Wettbewerb zu stärken.
Diese Maßnahmen sollen Eigentumsrechte stärken, Verbraucherinnen und Verbraucher besser schützen, Innovation fördern und gleichzeitig sicherstellen, dass Unternehmen weiterhin faire Geschäftsmodelle für tatsächlich laufende Dienstleistungen anbieten können.