500 Unterschriften erreicht
An: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), Bern
Schweizweites Tierhalteverbot bei schweren oder wiederholten Verstössen

Forderung
Wir fordern, dass Personen, die in einem Kanton – beispielsweise im Kanton Zürich – ein Tierhalteverbot erhalten, automatisch ein schweizweites Tierhalteverbot bekommen. Ein kantonales Verbot darf nicht durch einen Wohnortwechsel umgangen werden.
Begründung
Aktuell werden Tierhalteverbote kantonal ausgesprochen und nicht zwingend von anderen Kantonen übernommen. Dadurch können Personen mit einem bestehenden Tierhalteverbot in einem anderen Kanton erneut Tiere halten. Das führt zu unnötigem Leid und erschwert die Arbeit der Veterinärbehörden.
Ein schweizweit gültiges Tierhalteverbot sorgt für:
besseren, einheitlichen Schutz aller Tiere in der Schweiz
klare, geregelte Zuständigkeiten
eine wirksame Durchsetzung bereits verfügter Verbote
die Verhinderung von Missbrauch durch Kantonswechsel
Der Schutz von Tieren darf nicht an Kantonsgrenzen enden.
Wir fordern vom BLV:
1. Die Schaffung eines zentralen, schweizweiten Registers für Tierhalteverbote.
2. Die verbindliche Anerkennung kantonaler Tierhalteverbote in allen Kantonen.
3. Eine Anpassung der relevanten Verordnungen und des Tierschutzgesetzes, damit Tierhalteverbote automatisch national gelten.
Wir fordern, dass Personen, die in einem Kanton – beispielsweise im Kanton Zürich – ein Tierhalteverbot erhalten, automatisch ein schweizweites Tierhalteverbot bekommen. Ein kantonales Verbot darf nicht durch einen Wohnortwechsel umgangen werden.
Begründung
Aktuell werden Tierhalteverbote kantonal ausgesprochen und nicht zwingend von anderen Kantonen übernommen. Dadurch können Personen mit einem bestehenden Tierhalteverbot in einem anderen Kanton erneut Tiere halten. Das führt zu unnötigem Leid und erschwert die Arbeit der Veterinärbehörden.
Ein schweizweit gültiges Tierhalteverbot sorgt für:
besseren, einheitlichen Schutz aller Tiere in der Schweiz
klare, geregelte Zuständigkeiten
eine wirksame Durchsetzung bereits verfügter Verbote
die Verhinderung von Missbrauch durch Kantonswechsel
Der Schutz von Tieren darf nicht an Kantonsgrenzen enden.
Wir fordern vom BLV:
1. Die Schaffung eines zentralen, schweizweiten Registers für Tierhalteverbote.
2. Die verbindliche Anerkennung kantonaler Tierhalteverbote in allen Kantonen.
3. Eine Anpassung der relevanten Verordnungen und des Tierschutzgesetzes, damit Tierhalteverbote automatisch national gelten.
Warum ist das wichtig?
Tierhalteverbote werden ausgesprochen, wenn ein Mensch einem Tier schweren Schaden zufügt oder wiederholt gegen den Tierschutz verstösst. Wenn solche Personen einfach in einen anderen Kanton ziehen und dort wieder Tiere halten dürfen, entsteht ein gefährliches Schlupfloch – auf Kosten der Tiere.
Ein Tierhalteverbot muss seinen Zweck erfüllen: Tiere schützen, bevor erneut Leid entsteht.
Doch das funktioniert nur, wenn das Verbot schweizweit gilt. Heute gibt es keine einheitliche Lösung, kein zentrales Register und keine automatische Anerkennung der Verbote. Dadurch werden Tiere unnötig gefährdet, und Behörden müssen jedes Mal aufs Neue ermitteln – oft ohne vollständige Informationen.
Andere Menschen sollten sich dieser Kampagne anschliessen, weil:
Tiere keine Stimme haben – wir aber schon.
Wer nachweislich Tiere misshandelt hat, darf nicht einfach im nächsten Kanton weitermachen.
Ein schweizweites Verbot schützt nachhaltig und verhindert Wiederholungstaten.
Es schafft klare, gerechte und nachvollziehbare Regeln für alle Kantone.
Es entlastet Behörden und führt zu mehr Transparenz und Sicherheit.
Diese Änderung ist einfach, logisch und längst überfällig.
Tierschutz darf nicht an Kantonsgrenzen stehen bleiben.
Ein Tierhalteverbot muss seinen Zweck erfüllen: Tiere schützen, bevor erneut Leid entsteht.
Doch das funktioniert nur, wenn das Verbot schweizweit gilt. Heute gibt es keine einheitliche Lösung, kein zentrales Register und keine automatische Anerkennung der Verbote. Dadurch werden Tiere unnötig gefährdet, und Behörden müssen jedes Mal aufs Neue ermitteln – oft ohne vollständige Informationen.
Andere Menschen sollten sich dieser Kampagne anschliessen, weil:
Tiere keine Stimme haben – wir aber schon.
Wer nachweislich Tiere misshandelt hat, darf nicht einfach im nächsten Kanton weitermachen.
Ein schweizweites Verbot schützt nachhaltig und verhindert Wiederholungstaten.
Es schafft klare, gerechte und nachvollziehbare Regeln für alle Kantone.
Es entlastet Behörden und führt zu mehr Transparenz und Sicherheit.
Diese Änderung ist einfach, logisch und längst überfällig.
Tierschutz darf nicht an Kantonsgrenzen stehen bleiben.