An: Bundesrat Beat Jans
Schützt Kinder und Pflegebedürftige – Strafregistercheck für alle Betreuungsberufe!
Heute gibt es in der Schweiz keine einheitliche Pflicht, dass Personen, die beruflich oder ehrenamtlich mit Kindern, Menschen mit Behinderungen oder pflegebedürftigen älteren Personen arbeiten, einen Strafregisterauszug vorlegen müssen. Ob ein Kita-Erzieher, ein Pfleger im Altersheim oder eine Betreuungsperson in einer Behinderteninstitution je auf Vorstrafen überprüft wurde, hängt heute allein vom Kanton oder vom Arbeitgeber ab. In vielen Betrieben geschieht das schlicht nicht. Diese Lücke ermöglicht es Personen mit einschlägigen Vorstrafen – etwa wegen sexuellem Missbrauch, Gewalt oder Betrug gegenüber Schutzbefohlenen – ungehindert Zugang zu genau jenen Menschen zu erhalten, die sie am wenigsten schützen können.
Das ist nicht Pech. Das ist ein strukturelles Versagen.
Was ich fordere:
Eine bundesweite gesetzliche Pflicht, die folgendes vorschreibt:
1. Jede Person, die beruflich oder ehrenamtlich regelmässig mit Kindern, Menschen mit Behinderungen oder pflegebedürftigen Personen arbeitet, muss bei Stellenantritt einen aktuellen Sonderprivatauszug aus dem Zentralen Strafregister vorlegen.
2. Dieser Auszug muss periodisch – zum Beispiel alle fünf Jahre – erneuert werden.
3. Die Pflicht gilt einheitlich für alle Kantone, alle Trägerschaftsformen und auch für ehrenamtliche Tätigkeiten mit regelmässigem Kontakt zu Schutzbefohlenen.
Das ist nicht Pech. Das ist ein strukturelles Versagen.
Was ich fordere:
Eine bundesweite gesetzliche Pflicht, die folgendes vorschreibt:
1. Jede Person, die beruflich oder ehrenamtlich regelmässig mit Kindern, Menschen mit Behinderungen oder pflegebedürftigen Personen arbeitet, muss bei Stellenantritt einen aktuellen Sonderprivatauszug aus dem Zentralen Strafregister vorlegen.
2. Dieser Auszug muss periodisch – zum Beispiel alle fünf Jahre – erneuert werden.
3. Die Pflicht gilt einheitlich für alle Kantone, alle Trägerschaftsformen und auch für ehrenamtliche Tätigkeiten mit regelmässigem Kontakt zu Schutzbefohlenen.
Warum ist das wichtig?
Kinder können sich nicht selbst schützen. Demente Betagte können nicht Alarm schlagen. Menschen mit schweren Behinderungen sind oft vollständig auf ihre Betreuungspersonen angewiesen. Wenn wir diesen Menschen nicht einmal garantieren können, dass ihr Gegenüber keine einschlägige Vorstrafe hat, dann versagen wir als Gesellschaft an der grundlegendsten Stelle.
Diese Massnahme ist verhältnismässig, technisch einfach umsetzbar und in anderen Ländern wie Deutschland oder Österreich längst gängige Praxis. Es braucht keinen jahrelangen Gesetzgebungsprozess – es braucht Ihren politischen Willen.
Diese Massnahme ist verhältnismässig, technisch einfach umsetzbar und in anderen Ländern wie Deutschland oder Österreich längst gängige Praxis. Es braucht keinen jahrelangen Gesetzgebungsprozess – es braucht Ihren politischen Willen.