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An: Der Schweizer Bundesrat, das Parlament sowie zuständige Behörden wie das Bundesamt für Umwelt und das Bundesamt für Gesundheit.
Schutz von Gehirn und Körper – Gesetz gegen elektromagnetische Einwirkungen

Schutz von Gehirn und Körper – Gesetz gegen Neuro-, Frequenz- und elektromagnetische Einwirkungen in der Schweiz
Datum: 12.03.2026
An den Schweizer Bundesrat, das Schweizer Parlament, das Bundesamt für Umwelt, das Bundesamt für Gesundheit sowie die zuständigen kantonalen Strafverfolgungs- und Untersuchungsbehörden.
Ich fordere einen klaren gesetzlichen und institutionellen Schutz vor möglichen missbräuchlichen Einwirkungen auf Gehirn, Nervensystem, mentale Integrität und körperliche Unversehrtheit durch moderne Neuro-, Frequenz- und elektromagnetische Technologien.
Internationale Diskussionen zeigen, dass neue Technologien grundlegende Menschenrechte wie Privatsphäre, Gesundheit, Autonomie sowie geistige und körperliche Integrität berühren können. Organisationen wie die UNESCO und das Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights befassen sich mit den menschenrechtlichen Fragen von Neuro- und Digitaltechnologien. Auch internationale Untersuchungen zu gesundheitlichen Vorfällen bei Diplomaten, häufig als Havana Syndrome bezeichnet, wurden unter anderem von den National Academies of Sciences analysiert. Gleichzeitig haben einzelne Staaten begonnen, mentale Integrität ausdrücklich zu schützen; Chile verankerte 2021 entsprechende Neurorechte in seiner Verfassung.
Auch in der Schweiz wird über mögliche technische Einwirkungen und Schutzlücken diskutiert. Veröffentlichungen wie „Schweizer Freiheit und Recht“ befassen sich mit Fragen zu elektromagnetischen Technologien, staatlicher Verantwortung und Menschenrechten. Zwar garantiert die Schweiz Grundrechte wie körperliche Unversehrtheit, persönliche Freiheit und Privatsphäre, doch fehlt bislang ein klarer rechtlicher Rahmen für mögliche neuartige technische Einwirkungen auf Menschen. Viele Betroffene berichten, dass technische Messfragen, medizinische Symptome und strafrechtliche Aspekte getrennt behandelt werden und keine unabhängige Gesamtprüfung erfolgt.
Diese Petition entsteht auch aus der dokumentierten Erfahrung von Nermina Samardzic und ihrem Sohn Aldin Samardzic. Seit Jahren werden wiederkehrende nächtliche Auffälligkeiten beschrieben, darunter Brummen, Vibrationen, elektrische Empfindungen, Druck im Kopfbereich, Schlafstörungen, Kopfschmerzen, neurologische Symptome, starke Erschöpfung sowie Hautverletzungen ohne erkennbare Ursache. Aldin Samardzic ist als Mensch mit Behinderung und diagnostiziertem Autismus besonders schutzbedürftig. Über Jahre wurden medizinische Berichte, Notfallprotokolle, CT- und MRT-Untersuchungen, Fotos, Video- und Audioaufnahmen sowie technische Messprotokolle gesammelt. Eine Langzeitmessung durch die Schweizer Firma Sonotronex AG fand statt, eine vertiefte Analyse jedoch nicht. Auch die Assista Rechtsschutz AG befasste sich mit dem Fall. Gleichzeitig existieren in der Schweiz wissenschaftliche Bezugspunkte wie das Beratungsnetz MedNIS. Dennoch fehlt bislang eine umfassende unabhängige interdisziplinäre Untersuchung.
Gerade deshalb stehen zentrale Menschenrechte im Raum: körperliche und geistige Integrität, Gesundheit, Privatsphäre sowie der Schutz besonders vulnerabler Personen. Wenn Beschwerden über mögliche technische Einwirkungen nicht umfassend untersucht werden, entsteht ein rechtsstaatliches Problem.
Die zuständigen politischen und staatlichen Institutionen der Schweiz sollen prüfen, ob der bestehende gesetzliche Schutz vor möglichen technischen Einwirkungen auf Gesundheit, Nervensystem und mentale Integrität ausreichend ist. Falls Schutzlücken bestehen, sollen klare gesetzliche Regelungen geschaffen werden.
Datum: 12.03.2026
An den Schweizer Bundesrat, das Schweizer Parlament, das Bundesamt für Umwelt, das Bundesamt für Gesundheit sowie die zuständigen kantonalen Strafverfolgungs- und Untersuchungsbehörden.
Ich fordere einen klaren gesetzlichen und institutionellen Schutz vor möglichen missbräuchlichen Einwirkungen auf Gehirn, Nervensystem, mentale Integrität und körperliche Unversehrtheit durch moderne Neuro-, Frequenz- und elektromagnetische Technologien.
Internationale Diskussionen zeigen, dass neue Technologien grundlegende Menschenrechte wie Privatsphäre, Gesundheit, Autonomie sowie geistige und körperliche Integrität berühren können. Organisationen wie die UNESCO und das Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights befassen sich mit den menschenrechtlichen Fragen von Neuro- und Digitaltechnologien. Auch internationale Untersuchungen zu gesundheitlichen Vorfällen bei Diplomaten, häufig als Havana Syndrome bezeichnet, wurden unter anderem von den National Academies of Sciences analysiert. Gleichzeitig haben einzelne Staaten begonnen, mentale Integrität ausdrücklich zu schützen; Chile verankerte 2021 entsprechende Neurorechte in seiner Verfassung.
Auch in der Schweiz wird über mögliche technische Einwirkungen und Schutzlücken diskutiert. Veröffentlichungen wie „Schweizer Freiheit und Recht“ befassen sich mit Fragen zu elektromagnetischen Technologien, staatlicher Verantwortung und Menschenrechten. Zwar garantiert die Schweiz Grundrechte wie körperliche Unversehrtheit, persönliche Freiheit und Privatsphäre, doch fehlt bislang ein klarer rechtlicher Rahmen für mögliche neuartige technische Einwirkungen auf Menschen. Viele Betroffene berichten, dass technische Messfragen, medizinische Symptome und strafrechtliche Aspekte getrennt behandelt werden und keine unabhängige Gesamtprüfung erfolgt.
Diese Petition entsteht auch aus der dokumentierten Erfahrung von Nermina Samardzic und ihrem Sohn Aldin Samardzic. Seit Jahren werden wiederkehrende nächtliche Auffälligkeiten beschrieben, darunter Brummen, Vibrationen, elektrische Empfindungen, Druck im Kopfbereich, Schlafstörungen, Kopfschmerzen, neurologische Symptome, starke Erschöpfung sowie Hautverletzungen ohne erkennbare Ursache. Aldin Samardzic ist als Mensch mit Behinderung und diagnostiziertem Autismus besonders schutzbedürftig. Über Jahre wurden medizinische Berichte, Notfallprotokolle, CT- und MRT-Untersuchungen, Fotos, Video- und Audioaufnahmen sowie technische Messprotokolle gesammelt. Eine Langzeitmessung durch die Schweizer Firma Sonotronex AG fand statt, eine vertiefte Analyse jedoch nicht. Auch die Assista Rechtsschutz AG befasste sich mit dem Fall. Gleichzeitig existieren in der Schweiz wissenschaftliche Bezugspunkte wie das Beratungsnetz MedNIS. Dennoch fehlt bislang eine umfassende unabhängige interdisziplinäre Untersuchung.
Gerade deshalb stehen zentrale Menschenrechte im Raum: körperliche und geistige Integrität, Gesundheit, Privatsphäre sowie der Schutz besonders vulnerabler Personen. Wenn Beschwerden über mögliche technische Einwirkungen nicht umfassend untersucht werden, entsteht ein rechtsstaatliches Problem.
Die zuständigen politischen und staatlichen Institutionen der Schweiz sollen prüfen, ob der bestehende gesetzliche Schutz vor möglichen technischen Einwirkungen auf Gesundheit, Nervensystem und mentale Integrität ausreichend ist. Falls Schutzlücken bestehen, sollen klare gesetzliche Regelungen geschaffen werden.
Dazu gehört die Einrichtung unabhängiger interdisziplinärer Untersuchungsstellen, die technische, medizinische und wissenschaftliche Aspekte gemeinsam prüfen können, sowie transparente Verfahren zur Beweissicherung und Abklärung entsprechender Beschwerden.
Zudem sollten besonders vulnerable Personen, insbesondere Menschen mit Behinderung, einen erleichterten Zugang zu unabhängigen Untersuchungen und Unterstützung erhalten. Ebenso ist eine nationale Meldestelle sinnvoll, bei der mögliche technische Belastungen und gesundheitliche Beschwerden dokumentiert und geprüft werden können.
Ziel ist es, sicherzustellen, dass mögliche neue technologische Risiken ernsthaft untersucht werden und dass Gesundheit, Privatsphäre und mentale Integrität auch im technologischen Zeitalter wirksam geschützt bleiben.
Ich fordere daher:
die ausdrückliche Anerkennung und den Schutz mentaler und neuronaler Integrität, klare gesetzliche Regeln und Verbote für missbräuchliche Neuro-, Frequenz- und elektromagnetische Anwendungen ohne freie Zustimmung, unabhängige interdisziplinäre Untersuchungsstellen, Standards für technische Messungen und Beweissicherung, besonderen Schutz für vulnerable Personen, eine nationale Meldestelle für Betroffene, stärkeren Datenschutz für neuronale und biosignalbezogene Daten, eine Überprüfung des bestehenden Strahlenschutzes sowie mehr parlamentarische Transparenz über rechtliche und wissenschaftliche Lücken.
Menschenrechte dürfen nicht dort enden, wo Technologien unsichtbar sind. Ein demokratischer Rechtsstaat muss auch dann prüfen und schützen, wenn Sachverhalte technisch komplex sind.
Unterzeichnen Sie diese Petition, wenn Sie der Meinung sind, dass Menschenrechte auch im technologischen Zeitalter geschützt werden müssen.
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Ich fordere daher:
die ausdrückliche Anerkennung und den Schutz mentaler und neuronaler Integrität, klare gesetzliche Regeln und Verbote für missbräuchliche Neuro-, Frequenz- und elektromagnetische Anwendungen ohne freie Zustimmung, unabhängige interdisziplinäre Untersuchungsstellen, Standards für technische Messungen und Beweissicherung, besonderen Schutz für vulnerable Personen, eine nationale Meldestelle für Betroffene, stärkeren Datenschutz für neuronale und biosignalbezogene Daten, eine Überprüfung des bestehenden Strahlenschutzes sowie mehr parlamentarische Transparenz über rechtliche und wissenschaftliche Lücken.
Menschenrechte dürfen nicht dort enden, wo Technologien unsichtbar sind. Ein demokratischer Rechtsstaat muss auch dann prüfen und schützen, wenn Sachverhalte technisch komplex sind.
Unterzeichnen Sie diese Petition, wenn Sie der Meinung sind, dass Menschenrechte auch im technologischen Zeitalter geschützt werden müssen.
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Warum ist das wichtig?
Diese Petition betrifft grundlegende Menschenrechte: körperliche Unversehrtheit, geistige Integrität, Gesundheit, Privatsphäre und den Schutz besonders verletzlicher Menschen.
Moderne Technologien entwickeln sich immer schneller und können tief in das menschliche Nervensystem, in Wahrnehmung und Gesundheit eingreifen. Internationale Organisationen wie die UNESCO und das Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights beschäftigen sich bereits mit den ethischen und menschenrechtlichen Fragen von Neuro- und Digitaltechnologien. Auch internationale Untersuchungen zum sogenannten Havana Syndrome zeigen, dass mögliche technische Einwirkungen ernst genommen und wissenschaftlich untersucht werden müssen.
In der Schweiz fehlen jedoch klare gesetzliche Regelungen und unabhängige Untersuchungsstrukturen für solche Fälle. Viele Betroffene berichten, dass technische, medizinische und rechtliche Aspekte getrennt behandelt werden und dadurch keine umfassende Abklärung stattfindet.
Wenn Menschen über gesundheitliche Beschwerden berichten, Beweise sammeln und dennoch keine unabhängige Untersuchung erhalten, entsteht ein rechtsstaatliches Problem. Ein demokratischer Staat muss auch dann prüfen und handeln, wenn Sachverhalte technisch komplex oder schwer messbar sind.
Diese Petition fordert deshalb nicht Vorverurteilungen, sondern Transparenz, wissenschaftliche Untersuchung und klare Schutzregeln. Es geht darum, dass Menschenrechte auch im technologischen Zeitalter gelten und dass mögliche neue Formen von Belastungen oder Eingriffen ernsthaft geprüft werden.
Eine offene und verantwortungsvolle Diskussion über neue Technologien schützt nicht nur einzelne Betroffene, sondern die gesamte Gesellschaft.
Unterstützen Sie diese Petition, wenn Sie der Meinung sind, dass Gesundheit, mentale Integrität und Menschenwürde auch gegenüber neuen Technologien geschützt werden müssen.