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An: Kronprinz Mohammed bin Salman Al Saud von Saudi-Arabien

Saudi-Arabien: keine Todesstrafe für Minderjährige!

Unterschriftensammlung beendet

Jalal Labad, Abdullah Al-Derazi, Youssef Al-Manasef, Hassan Zaki Al-Faraj, Ali Jaafar Al Mabiouq, Jawad Qureiris, Ali Hassan Al-Subaiti und Mahdi Al-Mohsen wurden in Saudi-Arabien zum Tod verurteilt, obwohl sie zum Zeitpunkt der angeblichen Taten noch minderjährig waren.

Diese Schiiten wurden wegen ihrer Teilnahme an Protesten strafrechtlich verfolgt. Sie wurden monatelang in Einzelhaft gehalten und erlitten Folter, um erzwungene Geständnisse abzulegen. Nach mehreren Jahren in Haft wurden sie vor Gericht gebracht, wo sie zum ersten Mal von einem Anwalt begleitet wurden.

Die acht Männer wurden vor Sonderstrafgerichte gebracht, die Verbrechen im Zusammenhang mit Terrorakten verfolgen sollten. Sie wurden nach der Tazir-Strafkategorie zum Tode verurteilt, die es Ihrem Regime ermöglicht, stillschweigend willkürliche Urteile zu verhängen, die häufig zum Nachteil der schiitischen Minderheit ausfallen.

Viele der von der Staatsanwaltschaft vorgelegten Beweismittel wurden unter Zwang erlangt. Obwohl die Angeklagten vor dem Richter über Folterungen während ihrer Haft aussagten, gab es keinerlei Untersuchungen zu diesen Vorwürfen.

Deshalb fordern wir Mohammed bin Salman, Kronprinz von Saudi-Arabien, dringend auf:

1. Die Todesurteile gegen Jalal Labad, Abdullah Al-Derazi, Youssef Al-Manasef, Hassan Zaki Al-Faraj, Ali Jaafar Al Mabiouq, Jawad Qureiris, Ali Hassan Al-Subaiti und Mahdi Al-Mohsen aufzuheben;

2. Subsidiär ihre Todesurteile in eine angemessene Freiheitsstrafe umzuwandeln, die zehn Jahre nicht übersteigt und die die bereits verbüsste Haftdauer berücksichtigt;

3. Im Falle einer Umwandlung der Strafen oder der Eröffnung neuer Verfahren die Garantien für ein faires Verfahren einzuhalten; insbesondere, dass ein unter Folter erzwungenes Geständnis als unzulässig betrachtet wird;

4. Die jungen Männer vor Folter und anderen Formen der Misshandlung zu schützen;

5. Eine Untersuchung der angeblichen Folterungen während ihrer Haft einzuleiten.

Warum ist das wichtig?

- Artikel 15 des saudischen Jugendgesetzes von 2018, das am 31. Juli 2018 per königlichem Dekret verkündet wurde, sieht vor, «wenn auf das von einem Minderjährigen begangene Verbrechen die Todesstrafe steht, wird das Urteil in eine Haftstrafe von nicht mehr als zehn Jahren […] umgewandelt»

- Ein königliches Dekret aus dem Jahr 2020 erweitert die Anwendung dieses Gesetzes und sieht u.a. das Verbot der Todesstrafe für Minderjährige in der Kategorie des Tazir vor.

- Darüber hinaus hat Saudi-Arabien das Übereinkommen über die Rechte des Kindes ratifiziert, dessen Artikel 37 besagt, dass die Todesstrafe niemals für Straftaten verhängt werden darf, die von Personen unter 18 Jahren begangen wurden.

- Ausserdem hat Saudi-Arabien das Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CAT) ratifiziert, dessen Artikel 2 Saudi-Arabien dazu verpflichtet, alle wirksamen Massnahmen zu ergreifen, um Folterungen auf seinem Hoheitsgebiet zu verhindern.

(Bemerkung: Mohammed bin Salman wird eine englische Kopie dieser Petition übermittelt.)

Wie die Unterschriften übergeben werden

Petitionsübergabe per E-Mail, Post und via die Botschaft von Saudi-Arabien in der Schweiz

Links

Neuigkeiten

2023-10-30 13:48:36 +0100

25 Unterschriften erreicht

2023-10-28 14:41:18 +0200

10 Unterschriften erreicht