Lieber Bundesrat, grossartig was so schnell erreicht wurde. Dies setzt ein Zeichen und zeigt, dass die Schweiz im Krisenfall schnell und solidarisch handelt. Selbstver-ständlich sind diejenigen selbständig Erwerbenden dem Bundesrat sehr dankbar für die Entschädigungen die wir erhalten werden. Ganz ganz toll und eine grosse Entlastung für uns Einzelfirmen, Selbständige, Familienbetriebe, KMU.
Forderung Nr. 1 Rückstellungen:
Damit jetzt die Weichen für unsere Zukunft gestellt werden, verlange ich, dass ab sofort bei Einzelfirmen sofort wieder steuerliche Rückstellungen in der Finanzbuchhaltung erlaubt sind. So kann in einer wirtschaftlichen schwierigen Zeit wie dieser gewährleistet werden, dass Einzelfirmen ihre finanziellen Einbussen und Engpässe selbst überbrücken können und nicht vom Staat abhängig werden, auf diesen angewiesen sind. In der jetzigen Situation zeigt sich, dass wir Einzelunternehmer selber oder teilweise selbst für unseren Verdienstausfall aufkommen könnten, wenn wir für eine solche Zeit wie jetzt Rückstellungen machen dürften. Ich sehe meine Petition ergänzend zur bereits umgesetzten bezüglich Petition "Tausende Kleinbetriebe von Kurzarbeits-entschädigung ausgeschlossen, obwohl sie ALV Beiträge zahlen".
Forderung Nr. 2 Erwerbsversicherung für selbständig Erwerbende:
Je nachdem wie nun unser Erwerbseinkommen berechnet wird fällt die Entschädigung relativ ge-ring aus bzw. entspricht nicht 80% des Erwerbsausfalls. Deshalb fordere ich auch die Umsetzung einer Erwerbsversicherung für selbständig Erwerbende über den Bund, keine private Versicherung. Für mich stimmt der Wortlaut der Entschädigung nicht überein mit dem Anmeldeformular der AHV/SVA: "Das Taggeld beträgt 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens, das vor Beginn des Anspruchs auf die Entschädigung erzielt wurde." Und "Wie hoch war Ihr AHV-pflichtiges Bruttoeinkommen im letzten Monat vor dem Entschädigungsanspruch." Nun muss dieser Wider-spruch geklärt werden und je nachdem unser effektives Bruttoeinkommen berechnet werden und das AHV/SVA Formular sofort angepasst werden.
Die Beiträge für diese Erwerbsausfallversicherung müssten auf das effektive Erwerbseinkommen abgestimmt werden und deshalb der AHV/SVA jeden Monat oder alle 2 Monate gemeldet werden und auf aktuellen Zahlen basieren wie bei Angestellten. Der Versicherte verpflichtet sich den aktuell versicherten Lohn regelmässig zu melden. Da wir keinen Lohnausweis vorlegen können, müsste eine andere Variante für den Nachweis des tatsächlichen Erwerbseinkommens im Falle des Erwerbsausfalls erfolgen z. B. anhand von Quittungen oder Kontoauszug Geschäftskonto für die Einnahmen. Ob ein Maximallohn definiert werden soll, welcher versichert werden kann, muss mit den Betroffenen und den ausführenden Stellen besprochen werden. Die Gründe für den Erwerbs-ausfall werden klar definiert und wie im vorliegenden Fall muss es sich um Ereignisse handeln, welcher der selbständig Erwerbende nicht beeinflussen oder anderweitig versichern kann (Erwerbsunfähigkeit bei Krankheit und/oder Unfall können versichert werden).
Warum ist das wichtig?
1. Rückstellungen:
Wir Inhaber von Einzelfirmen möchten unabhängig bleiben vom Staat, aber gerecht behandelt werden. Viele Konkurse in wirtschaftlich schwierigen Zeiten könnten verhindert werden und auch die Sozialhilfe entlastet. Der Staat hätte nur etwas weniger Steuereinnahmen, da der Gewinn der Einzelfirma kleiner ausfallen würde, dafür würde die Allgemeinheit der Steuerzahler die auch für die Sozialhilfe aufkommen muss entlastet. Die Lage für Einzelfirmen ist in der Schweiz momentan sehr schwierig und dies würde uns finanziell entlasten. Ohne Rückstellungen muss finanziell in jedem Jahr neu gestartet werden, von Null auf. Wenn anfangs Jahr Geräte, Maschinen defekt sind oder ersetzt werden müssen, grössere Investitionen getätigt werden müssten und noch nicht genügend Einnahmen generiert wurden oder im aktuellen Fall durch Epidemie/ Pandemie grosse finanzielle Ausfälle entstehen, aber trotzdem alle Fixkosten bezahlt werden müssen, bedeutet dies für viele Einzelfirmen das Aus, Konkurs. Mit gewährten Rückstellungen in der Finanzbuchhaltung (Passivkonto) für das nächste Jahr könnten viele solche Konkurse verhindert werden und die Selbständigen in der Schweiz unterstützt werden.
2. Erwerbsversicherung:
Zusätzlich möchten wir uns endlich versichern können, unser gesamtes Erwerbseinkommen bzw. 80% davon abdecken können und die Beiträge dafür bezahlen. Dies soll über den Bund abge-wickelt werden z. B. über die AHV/SVA-Zweigstellen angelehnt an die EO/ALV Arbeitslosen-versicherung Seco (keine privaten Versicherer), aber nach den Vorgaben der Seco. Die bereits vorhandenen Abrechnungsstellen könnten so genutzt werden und auch dort die Beiträge für die Erwerbsversicherung einbezahlt werden wie bei Angestellten. Die aktuelle Situation mit den Entschädigungen zeigt uns, dass es möglich ist und umsetzbar.
Die Schweiz braucht nicht nur Angestellte sondern auch selbständig Erwerbende die bereit sind ein gewisses Risiko zu tragen, aber in der sich stetig wandelnden Wirtschaft mehr Sicherheit möchten. Eine entspanntere finanzielle Situation für selbständig Erwerbende würde sich auch positiv auf die Innovationskraft in der Schweiz auswirken, aus meiner Sicht langfristig den Wirtschaftsstandort stärken und uns helfen in Zukunft international mithalten zu können. Wenn ich mir als selbständig Erwerbende keine Sorgen um meine finanzielle Zukunft machen muss, bin ich produktiver, motivierter, entspannter, aber auch fokussierter. Ich kann mich voll und ganz auf meine Kunden, meine Arbeit, meine Aufträge konzentrieren, was sich wiederum positiv auf meine Einzelfirma, meine Einkünfte und insgesamt auf die Wirtschaft auswirkt. Erst jetzt bei angeordneten Betriebs-schliessungen zeigt sich in der Schweiz wie viele selbständig Erwerbende existieren. Diese sollten jetzt besser abgesichert werden.
Auch die Mehrheit der Therapeuten in der Schweiz sind selbständig Erwerbende mit Einzelfirma die jetzt von einer Betriebsschliessung betroffen sind. Nicht alle wurden berücksichtigt für die Ent-schädigungen, wenn sie wegen den Auswirkungen des Corona-Virus keine Klienten mehr haben, aber noch behandeln dürften.
Wie die Unterschriften übergeben werden
Online unter Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen.