Petition ist mit 5,937 Unterschriften erfolgreich
An: Bundesgericht St. Gallen
Ruben soll in St. Margrethen die Regelschule besuchen dürfen
Das Bundesgericht hat entschieden, dass Ruben die Regelschule besuchen darf.
Herzlichen Dank für Eure Unterstützung!
Ruben Schmid ist ein 8-jähriger Junge mit Downsyndrom.
Seit August 2022 besucht er die 1. Regelklasse in St. Margrethen.
Für alle Beteiligten ist Ruben eine Bereicherung. Die Lehrpersonen, seine Schulgspänlis und die betroffenen Eltern der Kinder schätzen ihn und seine Anwesenheit sehr und möchten, dass er bleiben kann.
Ruben machte seit Start des Schuljahres enorme Fortschritte. Gleichzeitig lernt seine Klasse mit Menschen, die eine Beeinträchtigung haben, umzugehen. Sozialkompetenzen werden dadurch angeeignet. Dies ist in der heutigen Welt sehr wichtig. Vielfalt soll und darf in unserer Gesellschaft Platz haben.
Problem: Der Schulrat St. Margrethen möchte eine Separative Schule. Menschen mit Beeinträchtigung gehören seiner Meinung nach in eine Sonderschule. Diese Meinung entspricht jedoch nicht mehr der heutigen Gesellschaft, dem Behindertengleichstellungsgesetz, des Diskriminierungsverbots und der UNO-Behindertenkonvention.
Ruben erfüllt alle Bedingungen, die das Sonderpädagogikkonzept des Kanton St. Gallen für eine Regelklassenbeschulung eines Kindes mit Behinderung vorgibt.
Die Mutter Rubens ist Primarlehrerin und in Ausbildung als Schulische Heilpädagogin. Bis jetzt war dieser Weg für alle Beteiligten eine Bereicherung und ein Lernerfolg. Deshalb ist die Haltung der Schule nicht nachvollziehbar.
Ruben soll in St. Margrethen die Regelschule besuchen dürfen!
Seit August 2022 besucht er die 1. Regelklasse in St. Margrethen.
Für alle Beteiligten ist Ruben eine Bereicherung. Die Lehrpersonen, seine Schulgspänlis und die betroffenen Eltern der Kinder schätzen ihn und seine Anwesenheit sehr und möchten, dass er bleiben kann.
Ruben machte seit Start des Schuljahres enorme Fortschritte. Gleichzeitig lernt seine Klasse mit Menschen, die eine Beeinträchtigung haben, umzugehen. Sozialkompetenzen werden dadurch angeeignet. Dies ist in der heutigen Welt sehr wichtig. Vielfalt soll und darf in unserer Gesellschaft Platz haben.
Problem: Der Schulrat St. Margrethen möchte eine Separative Schule. Menschen mit Beeinträchtigung gehören seiner Meinung nach in eine Sonderschule. Diese Meinung entspricht jedoch nicht mehr der heutigen Gesellschaft, dem Behindertengleichstellungsgesetz, des Diskriminierungsverbots und der UNO-Behindertenkonvention.
Ruben erfüllt alle Bedingungen, die das Sonderpädagogikkonzept des Kanton St. Gallen für eine Regelklassenbeschulung eines Kindes mit Behinderung vorgibt.
Die Mutter Rubens ist Primarlehrerin und in Ausbildung als Schulische Heilpädagogin. Bis jetzt war dieser Weg für alle Beteiligten eine Bereicherung und ein Lernerfolg. Deshalb ist die Haltung der Schule nicht nachvollziehbar.
Ruben soll in St. Margrethen die Regelschule besuchen dürfen!
Warum ist das wichtig?
Die aktuelle Studien zeigen, dass Kinder mit einer Lernschwierigkeit in der Regelschule besser lernen als in der Sonderschule