1,000 Unterschriften erreicht
An: Bundesrat
"Petition für die Freilassung von Geiseln: Gemeinsam für die Menschlichkeit"
Punkt 1: Erhöhte Schweizer Beteiligung im UNO-Sicherheitsrat:
Die Schweiz übernimmt als nichtständiges Mitglied im UNO-Sicherheitsrat eine Vermittlerrolle und setzt sich aktiv für Menschenrechte ein. Sie fördert ausserdem die Transparenz, die Rechenschaftspflicht und die Einbeziehung von Nichtmitgliedern in die Arbeit des Rates. Die Schweiz hat die einzigartige Gelegenheit, die Vetomächte zu koordinieren und ihre neutrale Position in diesem komplexen politischen Umfeld zu nutzen. Ein Vorstoss im UNO-Sicherheitsrat, um die Lage vermisster Personen (Geiseln) im Gazastreifen in Verbindung mit anderen relevanten Aspekten wie der Verurteilung der Terrorakte der Hamas, Anerkennung des Selbstverteidigungsrechts Israels und der Einhaltung des humanitären Völkerrechts im Gazastreifen, ist von grösster Relevanz und sollte in Form einer völkerrechtlich bindenden Resolution erfolgen.
Punkt 2: Aktive Rolle als Depositärstaat der Genfer Konvention: Die Schweiz fungiert als Depositärstaat der Genfer Konventionen in einer essenziellen Funktion, indem sie den Schutz und die Unterstützung von Geiseln sicherstellt. Dies beinhaltet die Gewährung von Zugang zu den Geiseln, die Bereitstellung humanitärer Unterstützung, die Gewährleistung der medizinischen Versorgung und die Erleichterung des Kontakts zu ihren Angehörigen. Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) hat bereits auf seiner Webseite seine Bereitschaft zur Umsetzung dieser Massnahmen bekundet.
Punkt 3: Budget für Geiselsituation: In seiner Sitzung vom 1. November 2023 hat der Bundesrat beschlossen, dem Parlament die Beantragung zusätzlicher Mittel in Höhe von 90 Millionen Schweizer Franken für humanitäre Hilfe in Israel, Gaza und den angrenzenden Ländern vorzulegen (siehe weiter unten). Dabei soll der Bundesrat ausdrücklich festhalten, dass ein Teil dieses Budgets, beispielsweise aus den Mitteln des IKRK (15. Mil.), zwingend für die Befreiung der festgehaltenen Geiseln verwendet werden muss. Um die Transparenz zu gewährleisten, muss aufgeführt werden, wie diese Gelder für die Geiselsituation eingesetzt werden. Falls erforderlich, ist der Bundesrat beauftragt, im Parlament nachträglich dieses Addendum zu beantragen. Es geht dabei nicht um eine Erhöhung der Gesamtsumme (die 90 Millionen bleiben unverändert), sondern vielmehr um die Schaffung eines speziellen Fonds innerhalb des Budgets für die Geiselsituation.
• Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) erhält 15 Millionen.
• Die Nationale Rotkreuzgesellschaften (IFRC) werden mit 15 Millionen unterstützt.
• Das Amt der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (UNOCHA) erhält 25 Millionen.
• Das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) wird mit 10 Millionen finanziert.
• Das Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen (WFP) erhält 10 Millionen.
• Die Weltgesundheitsorganisation (WHO), Médecins Sans Frontières, Fondation Terre des Hommes Suisse und Médecins du Monde Suisse werden mit insgesamt 15 Millionen unterstützt.
Punkt 4: Angebot von Vermittlungsdiensten: Die Schweiz hat in der Vergangenheit erfolgreich als Mediator und Verhandlungspartner in komplexen internationalen Situationen agiert. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Schweiz alle verfügbaren Optionen und Ressourcen nutzt, um als Vermittler für die Freilassung der Geiseln aufzutreten. Unabhängig von den Schlussfolgerungen der eingesetzten Taskforce (TFNO) und der Handhabung der Einstufung der Hamas als Terrororganisation durch den Bundesrat sowie deren möglichen Auswirkungen ist es von grösster Wichtigkeit, dass die Schweiz auf ihre bewährten "Guten Dienste" zurückgreift. Der Bundesrat wird dazu aufgefordert, alle möglichen Wege zu erkunden, seine historische Rolle als Vermittler wahrzunehmen und seine diplomatischen Ressourcen aktiv einzusetzen, um die "Guten Dienste" in Gaza zu nutzen und die sichere Freilassung aller Geiseln zu erreichen.
Die Schweiz übernimmt als nichtständiges Mitglied im UNO-Sicherheitsrat eine Vermittlerrolle und setzt sich aktiv für Menschenrechte ein. Sie fördert ausserdem die Transparenz, die Rechenschaftspflicht und die Einbeziehung von Nichtmitgliedern in die Arbeit des Rates. Die Schweiz hat die einzigartige Gelegenheit, die Vetomächte zu koordinieren und ihre neutrale Position in diesem komplexen politischen Umfeld zu nutzen. Ein Vorstoss im UNO-Sicherheitsrat, um die Lage vermisster Personen (Geiseln) im Gazastreifen in Verbindung mit anderen relevanten Aspekten wie der Verurteilung der Terrorakte der Hamas, Anerkennung des Selbstverteidigungsrechts Israels und der Einhaltung des humanitären Völkerrechts im Gazastreifen, ist von grösster Relevanz und sollte in Form einer völkerrechtlich bindenden Resolution erfolgen.
Punkt 2: Aktive Rolle als Depositärstaat der Genfer Konvention: Die Schweiz fungiert als Depositärstaat der Genfer Konventionen in einer essenziellen Funktion, indem sie den Schutz und die Unterstützung von Geiseln sicherstellt. Dies beinhaltet die Gewährung von Zugang zu den Geiseln, die Bereitstellung humanitärer Unterstützung, die Gewährleistung der medizinischen Versorgung und die Erleichterung des Kontakts zu ihren Angehörigen. Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) hat bereits auf seiner Webseite seine Bereitschaft zur Umsetzung dieser Massnahmen bekundet.
Punkt 3: Budget für Geiselsituation: In seiner Sitzung vom 1. November 2023 hat der Bundesrat beschlossen, dem Parlament die Beantragung zusätzlicher Mittel in Höhe von 90 Millionen Schweizer Franken für humanitäre Hilfe in Israel, Gaza und den angrenzenden Ländern vorzulegen (siehe weiter unten). Dabei soll der Bundesrat ausdrücklich festhalten, dass ein Teil dieses Budgets, beispielsweise aus den Mitteln des IKRK (15. Mil.), zwingend für die Befreiung der festgehaltenen Geiseln verwendet werden muss. Um die Transparenz zu gewährleisten, muss aufgeführt werden, wie diese Gelder für die Geiselsituation eingesetzt werden. Falls erforderlich, ist der Bundesrat beauftragt, im Parlament nachträglich dieses Addendum zu beantragen. Es geht dabei nicht um eine Erhöhung der Gesamtsumme (die 90 Millionen bleiben unverändert), sondern vielmehr um die Schaffung eines speziellen Fonds innerhalb des Budgets für die Geiselsituation.
• Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) erhält 15 Millionen.
• Die Nationale Rotkreuzgesellschaften (IFRC) werden mit 15 Millionen unterstützt.
• Das Amt der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (UNOCHA) erhält 25 Millionen.
• Das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) wird mit 10 Millionen finanziert.
• Das Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen (WFP) erhält 10 Millionen.
• Die Weltgesundheitsorganisation (WHO), Médecins Sans Frontières, Fondation Terre des Hommes Suisse und Médecins du Monde Suisse werden mit insgesamt 15 Millionen unterstützt.
Punkt 4: Angebot von Vermittlungsdiensten: Die Schweiz hat in der Vergangenheit erfolgreich als Mediator und Verhandlungspartner in komplexen internationalen Situationen agiert. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Schweiz alle verfügbaren Optionen und Ressourcen nutzt, um als Vermittler für die Freilassung der Geiseln aufzutreten. Unabhängig von den Schlussfolgerungen der eingesetzten Taskforce (TFNO) und der Handhabung der Einstufung der Hamas als Terrororganisation durch den Bundesrat sowie deren möglichen Auswirkungen ist es von grösster Wichtigkeit, dass die Schweiz auf ihre bewährten "Guten Dienste" zurückgreift. Der Bundesrat wird dazu aufgefordert, alle möglichen Wege zu erkunden, seine historische Rolle als Vermittler wahrzunehmen und seine diplomatischen Ressourcen aktiv einzusetzen, um die "Guten Dienste" in Gaza zu nutzen und die sichere Freilassung aller Geiseln zu erreichen.
Warum ist das wichtig?
Es ist entscheidend, sich auf internationaler Ebene für Menschenrechte und humanitäre Prinzipien einzusetzen. Die Rolle der Schweiz im UNO-Sicherheitsrat bietet die Möglichkeit, einen positiven Einfluss auszuüben und Transparenz, Rechenschaftspflicht und Einbeziehung zu fördern.
Als Depositärstaat der Genfer Konventionen spielt die Schweiz eine entscheidende Rolle bei der Gewährleistung des Schutzes und der Unterstützung von Geiseln, was ein grundlegendes humanitäres Anliegen ist.
Darüber hinaus zeigt die Bereitstellung eines Budgets für die Geiselsituation das Engagement, dieses dringende Problem anzugehen und finanzielle Ressourcen effektiv einzusetzen.
Schliesslich ist die Bereitstellung von Vermittlungsdiensten eine greifbare Möglichkeit, zur Konfliktlösung und zur sicheren Freilassung von Geiseln beizutragen, was von grosser Bedeutung ist, um Frieden und Sicherheit in der Region zu fördern.
In all diesen Aspekten geht es darum, humanitäre Werte zu wahren, den Frieden zu fördern und sicherzustellen, dass die Stimmen der betroffenen Personen gehört und berücksichtigt werden.
Weitere Quellen und Informationen:
Leitlinien für Menschenrechte 2021-2024
https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/das-eda/publikationen.html/content/publikationen/de/eda/menschenrechte-humanitaeres-migration/Leitlinien_Menschenrechte_2021_2024
A Plus For Peace
https://www.aplusforpeace.ch/switzerlands-priorities
Dritte (3) und Vierte (4) Genfer Konvention über die Behandlung der Kriegsgefangenen und über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1951/228_230_226/de
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1951/300_302_297/de
Medienmitteilung IKRK zu Geiseln in Gaza
https://www.icrc.org/de/document/israel-und-besetzte-gebiete-ikrk-hilft-bei-freilassung-von-geiseln-in-gaza
Medienmitteilung Bundesrat vom 1.November 2023
https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/das-eda/aktuell/news.html/content/eda/de/meta/news/2023/11/1/98421.html
Taskforce TFNO
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-98145.html
Als Depositärstaat der Genfer Konventionen spielt die Schweiz eine entscheidende Rolle bei der Gewährleistung des Schutzes und der Unterstützung von Geiseln, was ein grundlegendes humanitäres Anliegen ist.
Darüber hinaus zeigt die Bereitstellung eines Budgets für die Geiselsituation das Engagement, dieses dringende Problem anzugehen und finanzielle Ressourcen effektiv einzusetzen.
Schliesslich ist die Bereitstellung von Vermittlungsdiensten eine greifbare Möglichkeit, zur Konfliktlösung und zur sicheren Freilassung von Geiseln beizutragen, was von grosser Bedeutung ist, um Frieden und Sicherheit in der Region zu fördern.
In all diesen Aspekten geht es darum, humanitäre Werte zu wahren, den Frieden zu fördern und sicherzustellen, dass die Stimmen der betroffenen Personen gehört und berücksichtigt werden.
Weitere Quellen und Informationen:
Leitlinien für Menschenrechte 2021-2024
https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/das-eda/publikationen.html/content/publikationen/de/eda/menschenrechte-humanitaeres-migration/Leitlinien_Menschenrechte_2021_2024
A Plus For Peace
https://www.aplusforpeace.ch/switzerlands-priorities
Dritte (3) und Vierte (4) Genfer Konvention über die Behandlung der Kriegsgefangenen und über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1951/228_230_226/de
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1951/300_302_297/de
Medienmitteilung IKRK zu Geiseln in Gaza
https://www.icrc.org/de/document/israel-und-besetzte-gebiete-ikrk-hilft-bei-freilassung-von-geiseln-in-gaza
Medienmitteilung Bundesrat vom 1.November 2023
https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/das-eda/aktuell/news.html/content/eda/de/meta/news/2023/11/1/98421.html
Taskforce TFNO
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-98145.html
Wie die Unterschriften übergeben werden
In Bundesbern an Bundesrat Ignazio Cassis.