Anträge:
Sofortmassnahme: Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h auf der Strasse 2b Ingenbohl von km 23.50 (Gersauerstrasse 87a) bis km 25.23 (Restaurant Pluspunkt), eventualiter höchstens 60 km/h. Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h, insbesondere wo zur Verkehrssicherheit beigetragen wird bspw. Abzweigungen und Kreuzungen;
Anbringen eines Flüsterbelags von km 23.50 (Gersauerstrasse 87a) bis km 25.54 (Bahnhofkreisel);
Schallschutzwände wo angezeigt, insbesondere nordseits der Muotabrücke von km 24.82 bis km 24.86 (bei Bedarf mit zweckmässiger Verlängerung nach Ost über die bestehenden Leitplanken hinaus). Anmerkung: Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) testet zurzeit einen Flüsterbelag auf einem Brückenabschnitt in Kerzers (FR);
Die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit ist sporadisch zu überprüfen bspw. mindestens quartalsweise.
Die Attraktivität der Umfahrungsstrasse bleibt gewährleistet. Ausweichrouten über die Gersauerstrasse via Sportplatzweg oder die Bahnhofstrasse erfordern nachweislich in jedem Fall mehr Zeit auch bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf durchgehend 50 km/h. Dies selbst ohne Berücksichtigung von Wartezeiten bei Fussgängerstreifen, Bushaltestellen, Strassenverengungen, Abbiegungen ohne Vortrittsrecht und Stoppstrassen.
Zusätzliche Informationen sind verfügbar ganz unten "Webseite der Kampagne".
Warum ist das wichtig?
Schutz der Gesundheit betroffener Bewohnerinnen und Bewohner vor vermeidbaren, durch den Strassenverkehr verursachten Schallemissionen.
Der Strassenverkehr ist das grösste Lärmproblem in der Schweiz, erzeugt Distress und ist gesundheitsgefährdend (und beeinträchtigt zudem auch die Natur).
Der Lärm ist kein rein urbanes Problem und ist in unserem ländlichen Gebiet wegen intensivem Einsatz von Rasenmähern, Trimmern (Fadenmähern) und Heubläsern sowie Traktoren, privater Kleinflugzeuge und Werkflüge der Pilatus Werke, Materialtransporte mit Helikopter, etc. gar noch ausgeprägter als in Stadtgebieten, häufig stundenlang und gar sonntags.
WICHTIG: Wenn Sie auf der rechten Seite die grüne Box "Sie haben diese Petition bereits unterzeichnet / Sie sind nicht ...?" und die Petition noch nicht bereits unterzeichnet haben, dann bitte auf die grüne Box klicken um auf das Unterschriften-Formual zu gelangen.
Wie die Unterschriften übergeben werden
Wer kann die Petition unterzeichnen?
Alle urteilsfähigen Personen, i.d.R. bereits ab 14 Jahren. Die Unterzeichnung der Petition ist unabhängig des Wohnorts in der Schweiz, der Nationalität oder der Kategorie der Aufenthaltsbewilligung. Ein Nachweis eines berechtigten Interesses ist nicht erforderlich.
Bitte unterzeichnen Sie die Petition elektronisch. Andernfalls kontaktieren Sie bitte Hans Schorno (+41 41 820 20 78) oder Heribert Grab (+41 41 838 01 50).