Skip to main content

An: Kantonsrat Kt. Schwyz

LÄRMSCHUTZ STRASSE 2B INGENBOHL / BRUNNEN

Anträge:

Sofortmassnahme: Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h auf der Strasse 2b Ingenbohl von km 23.50 (Gersauerstrasse 87a) bis km 25.23 (Restaurant Pluspunkt), eventualiter höchstens 60 km/h. Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h, insbesondere wo zur Verkehrssicherheit beigetragen wird bspw. Abzweigungen und Kreuzungen;

Anbringen eines Flüsterbelags von km 23.50 (Gersauerstrasse 87a) bis km 25.54 (Bahnhofkreisel);

Schallschutzwände wo angezeigt, insbesondere nordseits der Muotabrücke von km 24.82 bis km 24.86 (bei Bedarf mit zweckmässiger Verlängerung nach Ost über die bestehenden Leitplanken hinaus). Anmerkung: Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) testet zurzeit einen Flüsterbelag auf einem Brückenabschnitt in Kerzers (FR);

Die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit ist sporadisch zu überprüfen bspw. mindestens quartalsweise.

Die Attraktivität der Umfahrungsstrasse bleibt gewährleistet. Ausweichrouten über die Gersauerstrasse via Sportplatzweg oder die Bahnhofstrasse erfordern nachweislich in jedem Fall mehr Zeit auch bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf durchgehend 50 km/h. Dies selbst ohne Berücksichtigung von Wartezeiten bei Fussgängerstreifen, Bushaltestellen, Strassenverengungen, Abbiegungen ohne Vortrittsrecht und Stoppstrassen.

Zusätzliche Informationen sind verfügbar ganz unten "Webseite der Kampagne".

Warum ist das wichtig?

Schutz der Gesundheit betroffener Bewohnerinnen und Bewohner vor vermeidbaren, durch den Strassenverkehr verursachten Schallemissionen.

Der Strassenverkehr ist das grösste Lärmproblem in der Schweiz, erzeugt Distress und ist gesundheitsgefährdend (und beeinträchtigt zudem auch die Natur).

Der Lärm ist kein rein urbanes Problem und ist in unserem ländlichen Gebiet wegen intensivem Einsatz von Rasenmähern, Trimmern (Fadenmähern) und Heubläsern sowie Traktoren, privater Kleinflugzeuge und Werkflüge der Pilatus Werke, Materialtransporte mit Helikopter, etc. gar noch ausgeprägter als in Stadtgebieten, häufig stundenlang und gar sonntags.

WICHTIG: Wenn Sie auf der rechten Seite die grüne Box "Sie haben diese Petition bereits unterzeichnet / Sie sind nicht ...?" und die Petition noch nicht bereits unterzeichnet haben, dann bitte auf die grüne Box klicken um auf das Unterschriften-Formual zu gelangen.

Wie die Unterschriften übergeben werden

Wer kann die Petition unterzeichnen?
Alle urteilsfähigen Personen, i.d.R. bereits ab 14 Jahren. Die Unterzeichnung der Petition ist unabhängig des Wohnorts in der Schweiz, der Nationalität oder der Kategorie der Aufenthaltsbewilligung. Ein Nachweis eines berechtigten Interesses ist nicht erforderlich.

Bitte unterzeichnen Sie die Petition elektronisch. Andernfalls kontaktieren Sie bitte Hans Schorno (+41 41 820 20 78) oder Heribert Grab (+41 41 838 01 50).

Brunnen SZ, 6440 Ingenbohl, Schweiz

Maps © Stamen; Data © OSM and contributors, ODbL

Kategorie

Links

Neuigkeiten

2021-02-16 15:03:53 +0100

1. Angesichts zu erwartenden Zunahme des Verkehrs und des Lärms ist JETZT (!) der richtige Zeitpunkt um die Emissionen auf das unvermeidbare Minimum zu reduzieren.

2. Erwiesenermassen nimmt der Verkehr auf Asweichroutennicht nicht zu!

3. Der Zeitgeist hat sich bereits seit ein paar Jahren geändert: Umwelt- und Lärmschutz haben den individuellen Privatverkehr hinter sich gelassen. Tenor : So wenig vermeidbarer Lärm wie möglich!

4. Anfänglich dämpfen Flüsterbeläge den Lärm um 4-6 dBA. Selbst wenn sich diese Wirkung auf 3 dBA reduzieren sollte, entspricht dies immer noch der Halbierung des Verkehrslärms im Vergleich zum Zustand ohne Flüsterbelag. Zudem führt das Anbringen eines Flüsterbelags insgesamt zu einem angenehmeren Klangbild. Dies insbesondere auch bei nasser Witterung.

7. Die Massnahmen unterstützen die Strategie 2020 (S. 7, Kap. 2) sowie die Vision 2050 der Gemeinde Ingenbohl.

Janet Grab

2021-02-14 13:27:39 +0100

SEHR WICHTIG: SIE KÖNNEN DIE PETITION AUCH UNTERSCHREIBEN, WENN EINE ANDERE PERSON IHRES HAUSHALTS DIE PETITION BEREITS UNTERSCHRIEBEN HAT. Bitte beachten Sie hierzu die grüne Box auf der rechten Seite und klicken Sie auf den Link "Sie sind nicht...? Bitte hier klicken", um zum Unterschriften-Formular weitergeleitet zu werden.
Janet Grab

2021-02-13 07:57:15 +0100

Verkehrslärm ist eines under grössten Umweltprobleme. Der Mensch hat ein Recht auf den Schutz seiner Gesundheit. Vermeidbare Abrollgeräusche dominieren den Strassenlärm bereits ab 30-50km/h. Die beantragte Sofortmassnahme zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50km/h, eventualiter max. 60 km/h auf benannter Strecke wirkt nachhaltig und kann zeitnah sowie kostenarm bewerkstelligt werden (Ersatz/Demontage von Geschwindigkeitstafeln). Die Berechnungen belegen nachweislich, dass die Attraktivität der Umfahrungsstrasse gewährleistet und Ausweichverkehr über Quartierstrassen ausgeschlossen bleibt.

Gemeinde- und Kantonsbehörden sind gebeten, die veranschaulichenden Beispiele über vergleichbare Strecken in anderen Gemeinden zu beherzigen (Kap. 3.5 unter «Weitere Dokumentationen» auf der «Webseite der Kampagne»).

Wir Vertrauen voll auf unsere Behörden und darauf, dass sie wenigstens von den in Ihrer Macht stehenden Befugnissen zu Gunsten der Bevölkerung Gebrauch machen.

Heribert Grab

2021-01-29 21:59:43 +0100

100 Unterschriften erreicht

2021-01-28 21:28:42 +0100

50 Unterschriften erreicht

2021-01-28 06:48:02 +0100

25 Unterschriften erreicht

2021-01-27 13:36:37 +0100

10 Unterschriften erreicht