Der Bund soll prüfen und die gesetzlichen sowie finanziellen Grundlagen schaffen, damit in der Schweiz eine staatlich kontrollierte industrielle Fähigkeit zur Entwicklung und Produktion moderner Raketenabwehrsysteme aufgebaut werden kann.
Diese Systeme sollen in erster Linie dem Schutz der Schweizer Bevölkerung dienen und – unter klaren rechtlichen, menschenrechtlichen und sicherheitspolitischen Bedingungen – auch an Staaten geliefert werden können, die sich gegen völkerrechtswidrige Angriffe auf ihre Bevölkerung verteidigen müssen.
Dabei sollen Transparenz, demokratische Kontrolle und der ausschliesslich defensive Zweck der Systeme zentral sein.