An: Vereinigtes Bundesparlament

Kein Lobbying in die eigene Tasche – finanzielle Interessen bei Vorstössen offenlegen

Kein Lobbying in die eigene Tasche : Wer als Parlamentsmitglied eine Motion, ein Postulat oder eine parlamentarische Initiative einreicht, muss dabei mögliche finanzielle Eigeninteressen offenlegen.

Eine SVP-Nationalrätin fordert 20 Millionen Franken Subventionen für Erbsen und Bohnen – und sitzt gleichzeitig im Verwaltungsrat eines Unternehmens, das direkt davon profitieren würde. War das legal? Ja, die Politikerin hat ihr Mandat im Parlamentsregister offengelegt. War es demokratisch in Ordnung? Wir finden: Nein.

Forderungen

Lobbywatch fordert die Bundesversammlung auf, das Parlamentsgesetz Art. 11 so zu ergänzen, dass Parlamentsmitglieder beim Einreichen einer Motion, eines Postulats oder einer parlamentarischen Initiative ausdrücklich offenlegen müssen, ob ein Unternehmen, an dem sie ein finanzielles Interesse haben, von der beantragten Massnahme finanziell profitieren könnte.

Warum ist das wichtig?

Im Sommer 2026 reichte Nationalrätin Céline Amaudruz (SVP) drei Vorstösse ein, die Subventionen von mindestens 20 Millionen Franken für Schweizer Hülsenfrüchte fordern. Gleichzeitig ist Amaudruz Verwaltungsratspräsidentin der Groupe Minoteries SA, einer der grössten Mühlengruppen der Schweiz, die pflanzliche Rohstoffe verarbeitet und von den geforderten Geldern direkt profitieren würde. Für ihr Verwaltungsratsmandat erhielt sie 2025 rund 152'000 Franken sowie Aktienbeteiligungen, wie der Blick berichtet.

Ihr Mandat war im Register des Parlaments offengelegt. Sie hat damit das geltende Gesetz eingehalten. 

Das Parlamentsgesetz verpflichtet Ratsmitglieder zwar dazu, ihre Interessenbindungen in einem Register offenzulegen (Art. 11 ParlG). Reichen sie aber einen Vorstoss ein, von dem ein Unternehmen finanziell profitiert, an dem sie ein wirtschaftliches Interesse haben, müssen sie dies nicht offenlegen. Wer prüfen will, ob ein Vorstoss mit persönlichen Interessen zusammenhängt, muss jedes Mal selbst das Register durchsuchen. Das macht kaum jemand. 

Darum braucht es hier mehr Transparenz.

Das Milizprinzip lebt davon, dass Parlamentsmitglieder ihre Berufserfahrung in die Politik einbringen. Aber es stösst an seine Grenzen, wenn unklar bleibt, ob ein Vorstoss dem Gemeinwohl oder dem Portemonnaie eines Ratsmitglieds dient. Ein glaubwürdiges Milizparlament bedingt: Wer bei einem Vorstoss ein finanzielles Eigeninteresse hat, muss das beim Einreichen transparent machen. 

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