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An: Leitende des Bachelor-Programm HSA

Gleiche Leistung – gleiche ECTS! Keine Ungleichbehandlung beim Curriculumwechsel HSA FHNW

Bild von Markus Winkler auf Unsplash
Liebe Studierende der HSA FHNW

Mit dem Schreiben der HSA vom 15. Mai 2026 wurde eine Überführungsregelung zur Handhabung der Anrechnung von ECTS-Punkten beschlossen.

Die Hochschule für Soziale Arbeit FHNW hat im Rahmen des Curriculumwechsels per HS25 eine Überführungsregelung erlassen, die Studierende je nach geplantem Abschlussdatum ungleich behandelt – obwohl sie dieselben Module absolviert und dieselben Leistungen erbracht haben.
Konkret: Wer im FS26 oder HS26 diplomiert wird, erhält bis zu 6 ECTS pauschal angerechnet. Wer in der Regelstudienzeit abschliesst – also ab FS27 – geht leer aus und muss diese ECTS zusätzlich erarbeiten, obwohl er denselben Modulen, denselben Anforderungen und denselben Empfehlungen der Hochschule gefolgt ist.
Das ist nicht nur unfair – es widerspricht den Grundwerten der Sozialen Arbeit, die wir an dieser Hochschule studieren. Der Berufskodex Soziale Arbeit Schweiz (AvenirSocial) hält fest, dass soziale Gerechtigkeit, das Diskriminierungsverbot und Integrität zentrale Grundprinzipien professionellen Handelns sind. Diese Prinzipien gelten nicht nur für die Arbeit mit Klient*innen – sie müssen auch innerhalb der Ausbildungsinstitutionen gelebt werden. Eine Hochschule für Soziale Arbeit trägt eine besondere Verantwortung, diese Werte in ihrem eigenen institutionellen Handeln zu verkörpern.

Warum ist das wichtig?

Viele Studierende mit Abschluss ab FS27 haben ihre Studienplanung in enger Absprache mit der Studienberatung der HSA vorgenommen – auf Basis offizieller Tools und Informationen, die sich im Nachhinein als widersprüchlich herausgestellt haben. Die HSA hat dies anerkannt und sich entschuldigt. Dennoch schliesst die neue Überführungsregelung genau jene Studierenden aus, die sich in der Regelstudienzeit befinden.
Dies betrifft insbesondere Studierende mit Studienstart HS22 und HS23, die auf ausdrückliche Empfehlung der HSA die Kasuistikmodule BA134, BA135 und BA136 im alten Curriculum absolviert haben – Module, die im neuen Curriculum mit mehr ECTS gewichtet werden. Wer dieser Empfehlung gefolgt ist und in Regelstudienzeit abschliesst, wird nun dafür bestraft.
Die Konsequenzen sind gravierend:
 • Unfreiwillige Studienverlängerung und zusätzliche Semestergebühren
 • Verzögerter Berufseinstieg – ohne Abschluss kein Zugang zu qualifikationsgerechten Stellen
 • Bereits vereinbarte Arbeitsverhältnisse können nicht angetreten werden
 • Masterstudien müssen verschoben werden
 • Monate ohne Einkommen – eine erhebliche finanzielle Belastung
Eine Institution, die Soziale Arbeit lehrt, muss soziale Gerechtigkeit, Diskriminierungsfreiheit und Integrität auch selbst praktizieren. Wer gleich viel leistet, muss gleich behandelt werden – unabhängig vom Abschlussdatum.
Riggenbachstrasse 16, 4600 Olten, Schweiz

Maps © Stamen; Data © OSM and contributors, ODbL

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2026-05-15 13:06:34 +0200

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