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An: Frau Bundesrätin Baume-Schneider, Frau Nationalrätin Dr. Sauter, Mitglieder des Nationalrates, insbesondere der SGK-N.

Gatekeeping statt Qualitätsdiagnostik? NEIN zur Motion 26.4067

VERSORGUNG SICHERN STATT ZUGANG ERSCHWEREN - NEIN zur Motion 26.4067.
Sehr geehrte Frau Bundesrätin Baume-Schneider, Frau Nationalrätin Dr. Sauter und Mitglieder des Nationalrates und der SGK-N

Wir fordern Sie auf, die Motion 26.4067 abzulehnen.

Ein systemnäherer, umsetzbarer und zielkongruenter Ansatz bietet sich in der Präzisierung des bestehenden Modells.

Die Motion verspricht besseren Zugang für Schwerkranke, höhere Qualität und tiefere Kosten. Ihr Instrument verkehrt alle drei Ziele ins Gegenteil.

Politische Konstruktion im luftleeren Raum

Eine Regelung, die zusätzliche psychiatrische Kapazitäten voraussetzt, obwohl deren eklatanter Mangel amtlich dokumentiert ist, widerspricht jeder realistischen Versorgungslogik. Sie macht aus dem Fachkräftemangel eine systematische Eintrittsbarriere und führt das System sehenden Auges in einen strukturellen Engpass.

Freie Facharztkapazitäten – in der Realität eine Idealvorstellung. Für
die Motion politische Prämisse.

Der Gesundheitsbericht 2025 bestätigt deutliche Kapazitätsengpässe auf nationaler Ebene. Es bestehen lange Wartezeiten und Aufnahmestopps. 61% der PsychiaterInnen nehmen keine neuen Fälle mehr an. Bis 2032 erreicht mehr als die Hälfte der ambulant Praktizierenden das Pensionsalter. Der Nachwuchs deckt die Lücke nicht. Woher sollen die Facharztstunden kommen, um sämtliche Patient:innen vor Therapiebeginn abzuklären? Der Bericht warnt vor psychiatrischer Unterversorgung und einer Gefährdung der Versorgungsqualität.

Psychiatrische Fachkompetenz ist bei akuter Gefährdung, Psychopharmakotherapie, somatischer Differentialdiagnostik und Komorbiditäten unverzichtbar. Wird die knappe Ressource für flächendeckende Pflichtkontrollen gebunden, fehlt sie bei den schwer Erkrankten. Die Motion blockiert den Zugang für jene, die ihn am dringendsten benötigen. Schwer Erkrankte konkurrieren um dieselbe knappe Facharztzeit.

Gatekeeping statt Qualitätssicherung

Eine «gesicherte Diagnose» ist kein Stempel. Sie erfordert Anamnese, psychopathologische Befunderhebung, Kriterienprüfung und Differentialdiagnostik. Diagnostische Qualität braucht klinische Zeit.

Ohne massiven Ausbau der psychiatrischen Versorgung führt die Neuregelung in ein strukturelles Dilemma. Müssen innerhalb derselben Ressourcen mehr Fälle beurteilt werden, steigt der Druck, Diagnosen in kurzen Terminen formal zu bestätigen, damit Behandlung beginnen darf. Der Pflichttermin wird zum vorgelagerten Freigabeschritt: ein Stempel, der Zugang freischaltet. Qualitätssicherung wird zu formalem Gatekeeping. Erfolgt die Diagnostik mit gebotener Sorgfalt und Zeitaufwand, können innerhalb derselben knappen Ressourcen weniger Patient:innen beurteilt werden. Mehrmonatige Wartezeiten verlängern sich weiter. Notwendige Behandlungen beginnen nicht.

Entweder reduzieren Fachärzt:innen die Beurteilung auf eine Zugangskontrolle, oder der Zugang wird durch längere Wartezeit blockiert. Beides verfehlt das Qualitätsziel.

Die Bilanz der Pflichtkontrolle nach 30 Sitzungen: 131 Minuten Aufwand, 94 % Bewilligungen, 40 % Verzögerungen. Die Evaluation empfiehlt, ihre Notwendigkeit für jedes Gesuch zu prüfen. Eine bestehende Pflicht wegen Aufwand und Ressourcenknappheit zu hinterfragen und dieselbe Kontrolllogik flächendeckend vor jeder Therapie einzuführen, ist schwer zu begründen.

Eine neue Pflichtleistung schützt keine Prämiengelder

Der Kostenanstieg von 528 Mio. Franken 2021 auf 922 Mio. Franken 2024 muss ernst genommen werden. Er belegt aber keine Fehlversorgung. Das BAG nennt multifaktorielle Gründe; fast ein Drittel des Anstiegs entfällt auf die höhere tarifliche Vergütung derselben Leistungsstunde.

Nicht belegt ist, dass nicht indizierte Psychotherapien zentrale Kostentreiber sind oder eine zusätzliche Facharztkonsultation Kosten senkt. Wer flächendeckende Pflichtbeurteilungen als Sparmassnahme einführt, muss ihren Nettonutzen belegen. Der postulierte Effekt ist eine Annahme ohne Evidenz. Sicher ist, dass die Regelung für alle Patient:innen eine zusätzlich abzurechnende Leistung schafft. Diese bindet Geld, Facharztzeit sowie Koordinations- und Administrationsaufwand.

Rechtzeitige Behandlung ist bedeutsam. Verzögerte Behandlung erzeugt reale Folgekosten. Symptome verschärfen sich; Chronifizierungen, schwere Verläufe und Arbeitsausfälle werden wahrscheinlicher. Eine ambulant stabilisierbare Krise droht bei verzögertem Zugang zu eskalieren; stationäre Aufnahmen werden wahrscheinlicher. Fachpersonen arbeiten nach dem Grundsatz «ambulant vor stationär». Das ist klinisch und ökonomisch relevant: Rechtzeitige ambulante Behandlung reduziert teure stationäre Versorgung. Die Motion erschwert diesen Zugang und unterläuft damit ihre eigene ökonomische Zielsetzung.

Die Motion postuliert drei Ziele – und riskiert dreimal das Gegenteil

Drei Ziele. Drei drohende Gegenwirkungen. Statt Qualitätssicherung droht formales Gatekeeping. Statt Kostendämpfung drohen Pflicht- und Folgekosten. Statt Zugangserleichterung droht doppelte Verschlechterung: Psychotherapien verzögern sich für alle, während schwer Erkrankte noch länger auf psychiatrische Hilfe warten – weil knappe Facharztzeit an Kontrolle gebunden wird.

Wir fordern den Nationalrat deshalb auf, die Motion 26.4067 abzulehnen.

Qualität entsteht durch sorgfältige Diagnostik und Behandlungszeit. Kosten senkt eine Behandlung, die rechtzeitig beginnt. Zugang braucht Kapazität und erreichbare Behandlung – keine politisch verordneten Umwege.

Warum ist das wichtig?

Wenn Hilfe vorhanden ist – aber nicht beginnen darf

Warum das wichtig ist, zeigt sich in einem konkreten Moment: Nach Monaten des Suchens und Wartens wird ein Therapieplatz frei. Die Behandlung ist indiziert, die betroffene Person bereit. Doch ein psychiatrischer Pflichttermin fehlt. Ist keine Fachperson rechtzeitig verfügbar, geht der Platz verloren.

Darum geht es bei der Motion. Sie schafft nicht bloss eine Formalität – sie verhindert Versorgung. Sie entscheidet, ob eine vorhandene ambulante Behandlung beginnen kann – oder politisch blockiert wird.

Warten ist nicht neutral

Psychische Erkrankungen pausieren nicht. Depressionen vertiefen sich, Ängste beherrschen den Alltag. Ein junger Mensch verliert Schule oder Ausbildung; eine erwerbstätige Person fällt länger aus; ein älterer Mensch verliert seine Selbstständigkeit. Aus einer behandelbaren Krise wird ein Notfall.

Die Folgen tragen nicht nur Patient:innen: Angehörige übernehmen Betreuung und Krisenmanagement, Arbeitgeber längere Ausfälle; Hausarztpraxen, Notfallstationen und Kliniken fangen Verschlechterungen auf.

Wir alle tragen die Kosten verspäteter Versorgung. Wie gehen wir in einem ressourcenknappen, solidarisch finanzierten System damit um: Schaffen wir Kontrollschlaufen – oder nutzen wir vorhandene Kompetenzen und Behandlungskapazitäten gezielt?

Die Zielsetzungen sind in ihrem Kern unbestritten

Die Ablehnung der Motion bedeutet nicht, ihre Ziele abzulehnen. Sorgfältige Diagnostik, fundierte Behandlung, Qualitätssicherung und verantwortungsvoller Mitteleinsatz bleiben zentral.

Die Frage ist nicht, ob Qualität und Indikationen geprüft werden müssen. Entscheidend ist, wie, durch wen und wann – damit Ressourcen dort eingesetzt werden, wo sie dringend benötigt werden. Massnahmen müssen Behandlungsqualität tatsächlich erhöhen.

Gerade weil diese Anliegen zentral sind, braucht es ein wirksames Instrument. Warum nutzen wir Kompetenzen, Ressourcen und Kapazitäten nicht?

Die Schweiz bildet Diagnostik aus – die Motion organisiert sie doppelt

Der eidgenössische Fachtitel setzt ein Psychologiestudium und eine mehrjährige akkreditierte Weiterbildung voraus; Kerninhalte sind Psychopathologie, Diagnostik, Indikationsstellung und Behandlung.

Die Schweiz bildet psychologische Psychotherapeut:innen diagnostisch aus, anerkennt ihre Kompetenz eidgenössisch – handelt aber, als wäre sie nicht vorhanden. Werden Diagnose, Krankheitswert und Indikation vorab psychiatrisch «gesichert», welchen Stellenwert hat sie dann? Eine Parallelstruktur dupliziert und entwertet sie – und beansprucht die Fachressource, deren Mangel eklatant ist.

Die BAG-Evaluation bestätigt die Praxis

Diagnose und Therapieindikation werden im Median nach drei Sitzungen geprüft; 77 % der Diagnosen stellen Psychotherapeut:innen, 12–13 % die Ärzteschaft. Zusätzlichen Regulierungsbedarf weist die Evaluation nicht aus.

Vertiefte psychopathologische Diagnostik ist in einer hausärztlichen Konsultation nicht möglich. Hausärzt:innen sichern die Grundversorgung. Die Motion verlagert sie in den knappsten fachärztlichen Bereich. Psychiater:innen haben Dringenderes zu tun, als Pflichttermine abzuarbeiten: kranke Menschen zu behandeln.

Die Lösung liegt bereits im bestehenden System

In fünf bis zehn Minuten kann keine Fachperson Diagnose, Krankheitswert und Therapieindikation verlässlich beurteilen. Die Prüfung obliegt der behandelnden Fachperson, die Symptomatik über mehrere Sitzungen erfassen kann – psychiatrisch oder psychotherapeutisch. Wer Platz hat, nimmt auf. So werden Kapazitäten und Kompetenzen gezielt eingesetzt. Psychotherapeut:innen können, dürfen und sollen Verantwortung tragen.

Die Praxis zeigt: Das Anordnungsmodell wird uneinheitlich verstanden. Ein Ansatzpunkt für systemnähere Entwicklung.

Zahlreiche fachliche Gespräche zeigen: Die ärztliche Anordnung wird uneinheitlich verstanden. Es bestehen zwei Lesarten.

Teils gilt sie faktisch als Verordnung: Psychotherapie wurde ärztlich als indiziert eingeschätzt; bis zu 15 Sitzungen können erfolgen. Auch Patient:innen können daraus einen Anspruch ableiten. Krankheitswert und Indikation gelten als ärztlich entschieden; Psychotherapie erscheint als Umsetzung einer feststehenden Indikation.

Nach der zweiten Lesart ist die Anordnung eine Zuweisung zur psychiatrisch-psychologischen Beurteilung. Sie eröffnet eine diagnostische Abklärungsphase, in der Krankheitswert und Therapieindikation erst geprüft werden. Dieses Verständnis sollte verbindlich werden.

Das ist keine semantische Nebensache, sondern die Regelungslücke. Es entscheidet, ob die Anordnung als abschliessende Indikation gilt oder jene mehrsitzige Abklärung eröffnet, in der entscheidende klinische Informationen erst gewonnen werden. Eine einzelne Konsultation kann vertiefte psychopathologische und differentialdiagnostische Beurteilung nicht ersetzen.

Dieses zweite Verständnis sollte klarer und verbindlicher im Anordnungsmodell verankert werden.

Die behandelnde Fachperson prüft Krankheitswert und Therapieindikation und entscheidet dann über die Weiterführung zulasten der OKP. Sind Kriterien nicht erfüllt oder liegen subklinische Beschwerden oder Belastungsreaktionen vor, wird nicht zulasten der OKP behandelt, sondern an Beratung oder Coaching verwiesen oder eine Selbstzahlerleistung angeboten. Fachliche Verantwortung bedeutet, nicht jede Belastung zu pathologisieren.

Das Anordnungsmodell muss nicht zurückgedreht, sondern präzisiert werden: Die Anordnung eröffnet eine Einschätzungs- und Abklärungsphase. In zwei bis drei Sitzungen werden Diagnose, Krankheitswert und Therapieindikation geprüft, dokumentiert und standardisiert rückgemeldet. So bleibt die Finanzierung nachvollziehbar – ohne fachärztliche Kontrollstufe für alle.

Qualität im bestehenden System sichern. Präzision statt Flächenregulation.

Eine gezieltere Indikationsprüfung hält Plätze für Behandlungsbedürftige frei: bedarfsgerechte Triage statt flächendeckendem Gatekeeping. Psychotherapeut:innen entlasten die Psychiatrie, indem sie eigenständige Versorgung übernehmen. Müssen Patient:innen trotzdem zuerst durch den psychiatrischen Flaschenhals, wird diese Entlastung aufgehoben.

Diese Petition fordert: Modell präzisieren, Ressourcen gezielt einsetzen, Behandlungen nicht verzögern, Folgekosten vermeiden.

Wer möchte, dass Menschen rechtzeitig behandelt werden und knappe Facharztressourcen jenen zugutekommen, die sie am dringendsten benötigen, sollte die Motion 26.4067 ablehnen.

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2026-08-27 14:34:44 +0200

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2026-08-27 11:46:22 +0200

10 Unterschriften erreicht