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An: Frau Bundesrätin Baume-Schneider, Frau Nationalrätin Dr. Sauter, Mitglieder des Nationalrates, insbesondere der SGK-N.
Psychische Versorgung: Weiterentwicklung statt Rückschritt – NEIN zur Motion 26.4067

Sehr geehrte Frau Bundesrätin Baume-Schneider, Frau Nationalrätin Dr. Sauter und Mitglieder des Nationalrates und der SGK-N
Seit Juli 2022 können Psychotherapeut:innen im Anordnungsmodell selbstständig über die Grundversicherung abrechnen. Dafür braucht es eine ärztliche Anordnung, zum Beispiel vom Hausarzt. Laut BAG-Evaluation hat sich der Zugang und die Versorgung dadurch verbessert; das neue Modell bewährt sich. Versorgungslücken und lange Wartezeiten bestehen dennoch weiterhin.
Die Motion 26.4067 will vor Beginn jeder Psychotherapie neu zusätzlich eine psychiatrische Diagnose verlangen. Erst danach kann eine Therapie begonnen werden. Damit sollen laut Motion angeblich drei Ziele erreicht werden: besserer Zugang für schwer Erkrankte, höhere Behandlungsqualität und tiefere Kosten. Unter Berücksichtigung der Versorgungsrealität, der Daten- und Studienlage droht jedoch genau das Gegenteil.
𝗪𝗶𝗿 𝗳𝗼𝗿𝗱𝗲𝗿𝗻 𝗦𝗶𝗲 𝗱𝗲𝘀𝗵𝗮𝗹𝗯 𝗮𝘂𝗳, 𝗱𝗶𝗲 𝗠𝗼𝘁𝗶𝗼𝗻 𝟮𝟲.𝟰𝟬𝟲𝟳 𝗮𝗯𝘇𝘂𝗹𝗲𝗵𝗻𝗲𝗻.
𝗗𝗿𝗲𝗶 𝗭𝗶𝗲𝗹𝗲 – 𝗱𝗿𝗲𝗶 𝗱𝗿𝗼𝗵𝗲𝗻𝗱𝗲 𝗚𝗲𝗴𝗲𝗻𝘄𝗶𝗿𝗸𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻
𝗭𝗜𝗘𝗟 𝟭: 𝗭𝗨𝗚𝗔𝗡𝗚 𝗙𝗨𝗘𝗥 𝗦𝗖𝗛𝗪𝗘𝗥𝗞𝗥𝗔𝗡𝗞𝗘 𝗩𝗘𝗥𝗕𝗘𝗦𝗦𝗘𝗥𝗡
→ tatsächlich wird der Zugang zur Behandlung erheblich erschwert - für alle.
→ tatsächlich wird der Zugang zur Behandlung erheblich erschwert - für alle.
Der Gesundheitsbericht 2025 bestätigt deutliche Kapazitätsengpässe, lange Wartezeiten und Aufnahmestopps. 61% der Psychiater:innen nehmen bereits heute keine neuen Fälle mehr an. Bis 2032 erreicht mehr als die Hälfte der ambulant Praktizierenden das Pensionsalter. Der Bericht warnt ausdrücklich vor einer weiteren Verschlechterung der Versorgung in Zukunft und drohendem Qualitätsverlust.
𝗙𝗿𝗲𝗶𝗲 𝗙𝗮𝗰𝗵𝗮𝗿𝘇𝘁𝗸𝗮𝗽𝗮𝘇𝗶𝘁𝗮𝗲𝘁𝗲𝗻 – 𝗶𝗻 𝗥𝗲𝗮𝗹𝗶𝘁𝗮𝗲𝘁 𝗜𝗱𝗲𝗮𝗹𝘃𝗼𝗿𝘀𝘁𝗲𝗹𝗹𝘂𝗻𝗴. 𝗙𝘂𝗲𝗿 𝗱𝗶𝗲 𝗠𝗼𝘁𝗶𝗼𝗻 𝗽𝗼𝗹𝗶𝘁𝗶𝘀𝗰𝗵𝗲 𝗣𝗿𝗮𝗲𝗺𝗶𝘀𝘀𝗲.
Müssen künftig alle Patient:innen vor Psychotherapiebeginn zusätzlich psychiatrisch abgeklärt werden, konkurrieren sie um dieselbe knappe Facharztzeit wie schwer Erkrankte. Psychiatrische Fachkompetenz ist bei akuter Gefährdung, Psychopharmakotherapie, somatischer Differentialdiagnostik und komplexen Komorbiditäten unverzichtbar. Wird sie für flächendeckende Pflichtkontrollen gebunden, fehlt sie genau dort, wo sie dringend benötigt wird: bei den schwer Erkrankten. Ein ektalanter Fachkräftemangel wird zur Eintrittsbarriere jeder Behandlung.
𝗭𝗜𝗘𝗟 𝟮: 𝗤𝗨𝗔𝗟𝗜𝗧𝗔𝗘𝗧 𝗘𝗥𝗛𝗢𝗘𝗛𝗘𝗡
→ tatsächlich entsteht ein strukturelles Qualitätsdilemma.
→ tatsächlich entsteht ein strukturelles Qualitätsdilemma.
Eine gesicherte Diagnose und die Beurteilung des psychischen Krankheitswerts sind keine Formalität. Sie erfordern Anamnese, psychopathologische Befunderhebung, Kriterienprüfung und Differentialdiagnostik – vor allem aber klinische Zeit direkt mit dem Patienten.
Weder Hausärzt:innen noch Psychiater:innen können Diagnose, Krankheitswert und Therapieindikation in einem kurzen Pflichttermin in jedem Fall verlässlich abschliessend beurteilen. Eine kurze hausärztliche Vorprüfung durch eine kurze psychiatrische Pflichtprüfung zu ersetzen, schafft deshalb nicht automatisch mehr Qualität.
Bei unveränderten Kapazitäten entstehen zwei realistische Szenarien:
𝗘𝗿𝘀𝘁𝗲𝗻𝘀: Die zusätzliche Nachfrage wird durch kürzere Termine aufgefangen. Psychiater:innen müssen mehr Menschen mit derselben Facharztzeit beurteilen. Dann steigt der Druck, Diagnose und Indikation in kurzen Pflichtterminen formal zu bestätigen, damit Behandlung beginnen darf. Aus Qualitätssicherung wird Gatekeeping: ein zusätzlicher Pflichtstempel. Weniger Zeit pro Fall bedeutet weniger diagnostische Tiefe.
𝗭𝘄𝗲𝗶𝘁𝗲𝗻𝘀: Die Diagnostik erfolgt mit der notwendigen Sorgfalt. Innerhalb derselben knappen Kapazitäten könnten dann deutlich weniger Menschen beurteilt werden. Bereits mehrmonatige Wartezeiten verlängern sich drastisch weiter; vorhandene Therapieplätze bleiben ungenutzt.
𝗕𝗲𝗶𝗱𝗲 𝗦𝘇𝗲𝗻𝗮𝗿𝗶𝗲𝗻 𝘃𝗲𝗿𝗳𝗲𝗵𝗹𝗲𝗻 𝗱𝗮𝘀 𝗤𝘂𝗮𝗹𝗶𝘁𝗮𝗲𝘁𝘀𝘇𝗶𝗲𝗹.
Die aktuelle Pflichtkontrolle nach 30 Sitzungen verursacht 131 Minuten Aufwand; 94% der Gesuche werden bewilligt, 40% verzögert. Die Evaluation empfiehlt, ihre Notwendigkeit zu prüfen. Dieselbe Kontrolllogik nun vor jeder Behandlung zusätzlich einzusetzen, widerspricht jeglicher Versorgungslogik.
𝗭𝗜𝗘𝗟 𝟯: 𝗞𝗢𝗦𝗧𝗘𝗡 𝗦𝗘𝗡𝗞𝗘𝗡
→ tatsächlich entstehen Pflicht- und hohe Folgekosten.
→ tatsächlich entstehen Pflicht- und hohe Folgekosten.
Eine zusätzliche Pflichtleistung schafft Konsultations-, Koordinations- und Administrationskosten. Nicht belegt ist, dass nicht indizierte Psychotherapien zentrale Kostentreiber sind. Der Kostenanstieg von 528 Mio. Franken 2021 auf 922 Mio. Franken 2024 hat laut BAG multifaktorielle Gründe; fast ein Drittel entfällt auf höhere Tarife derselben Leistungsstunde.
Verzögerte Behandlung verursacht reale Folgekosten: Chronifizierung, Arbeitsausfälle, Krisen und stationäre Aufnahmen werden wahrscheinlicher. «Ambulant vor stationär», ein Grundsatz, nach dem wir Fachpersonen arbeiten, ist auch ökonomisch relevant. Dieser könnte aufgrund der Motion so nicht mehr eingehalten werden. Eine akute Krisensituation, die bei zeitnaher ambulanter Behandlung gut aufgefangen werden könnte, muss bei fehlendem raschem Zugang wahrscheinlicher notfallmässig stationär versorgt werden.
𝗗𝗿𝗲𝗶 𝗭𝗶𝗲𝗹𝗲. 𝗗𝗿𝗲𝗶 𝗱𝗿𝗼𝗵𝗲𝗻𝗱𝗲 𝗚𝗲𝗴𝗲𝗻𝘄𝗶𝗿𝗸𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻.
Statt besserem Zugang drohen mehrmonatige Wartezeiten und blockierte Behandlungszugänge. Statt höherer Qualität droht Gatekeeping und Qualitätsverlust. Statt Kostendämpfung entstehen zusätzliche Pflicht- und Folgekosten.
𝗗𝗶𝗲 𝗠𝗼𝘁𝗶𝗼𝗻 𝗱𝗿𝗼𝗵𝘁 𝗱𝗮𝗺𝗶𝘁 𝗮𝗹𝗹𝗲 𝗱𝗿𝗲𝗶 𝗽𝗼𝘀𝘁𝘂𝗹𝗶𝗲𝗿𝘁𝗲𝗻 𝗭𝗶𝗲𝗹𝗲 𝗶𝗻𝘀 𝗚𝗲𝗴𝗲𝗻𝘁𝗲𝗶𝗹 𝘇𝘂 𝘃𝗲𝗿𝗸𝗲𝗵𝗿𝗲𝗻. 𝗘𝘀 𝗯𝗿𝗮𝘂𝗰𝗵𝘁 𝗲𝗶𝗻𝗲 𝗮𝗻𝗱𝗲𝗿𝗲 𝗟𝗼𝗲𝘀𝘂𝗻𝗴.
Warum ist das wichtig?
𝗪𝗲𝗻𝗻 𝗛𝗶𝗹𝗳𝗲 𝘃𝗼𝗿𝗵𝗮𝗻𝗱𝗲𝗻 𝗶𝘀𝘁 – 𝗮𝗯𝗲𝗿 𝗻𝗶𝗰𝗵𝘁 𝗯𝗲𝗴𝗶𝗻𝗻𝗲𝗻 𝗱𝗮𝗿𝗳
Nach Monaten des Suchens und Wartens wird ein Therapieplatz frei. Die Behandlung ist indiziert, die betroffene Person bereit, Hilfe anzunehmen. Ein psychiatrischer Pflichttermin fehlt. Ein rechtzeitiger Termin wird nicht gefunden. Der Platz geht verloren.
Darum geht es bei der Motion. Sie schafft nicht bloss eine Formalität – sie verhindert Versorgung. Sie entscheidet, ob eine ambulante Behandlung beginnen kann – oder politisch blockiert wird.
𝗪𝗮𝗿𝘁𝗲𝗻 𝗶𝘀𝘁 𝗻𝗶𝗰𝗵𝘁 𝗻𝗲𝘂𝘁𝗿𝗮𝗹
Psychische Erkrankungen pausieren nicht. Depressionen vertiefen sich, Ängste beherrschen den Alltag. Ein junger Mensch verliert Schule oder Ausbildung; eine erwerbstätige Person fällt länger aus; ein älterer Mensch verliert seine Selbstständigkeit. Aus einer behandelbaren Krise wird ein Notfall.
Die Folgen tragen nicht nur Patient:innen: Angehörige übernehmen Betreuung, Arbeitgeber längere Ausfälle; Hausarztpraxen, Notfallstationen und Kliniken fangen Verschlechterungen auf.
Wir alle tragen die Kosten verspäteter Versorgung. Wie gehen wir in einem ressourcenknappen, solidarisch finanzierten System damit um: Schaffen wir Kontrollschlaufen – oder nutzen wir vorhandene Kompetenzen und Behandlungskapazitäten gezielt?
𝗗𝗶𝗲 𝗭𝗶𝗲𝗹𝘀𝗲𝘁𝘇𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻 𝘀𝗶𝗻𝗱 𝗶𝗻 𝗶𝗵𝗿𝗲𝗺 𝗞𝗲𝗿𝗻 𝘂𝗻𝗯𝗲𝘀𝘁𝗿𝗶𝘁𝘁𝗲𝗻
Die Ablehnung der Motion bedeutet nicht, ihre Ziele abzulehnen. Sorgfältige Diagnostik, fundierte Behandlung, Qualitätssicherung und verantwortungsvoller Mitteleinsatz sind zentral.
Die Frage ist nicht, ob Qualität und Indikationen geprüft werden müssen. Entscheidend ist, wie, durch wen und wann – damit Ressourcen dort eingesetzt werden, wo sie benötigt werden. Massnahmen müssen Behandlungsqualität tatsächlich erhöhen.
Warum nutzen wir vorhandene Kompetenzen und Kapazitäten nicht?
𝗗𝗶𝗲 𝗦𝗰𝗵𝘄𝗲𝗶𝘇 𝗯𝗶𝗹𝗱𝗲𝘁 𝗗𝗶𝗮𝗴𝗻𝗼𝘀𝘁𝗶𝗸 𝗮𝘂𝘀 – 𝗱𝗶𝗲 𝗠𝗼𝘁𝗶𝗼𝗻 𝗼𝗿𝗴𝗮𝗻𝗶𝘀𝗶𝗲𝗿𝘁 𝘀𝗶𝗲 𝗱𝗼𝗽𝗽𝗲𝗹𝘁
Der eidgenössische Fachtitel setzt ein Psychologiestudium und eine mehrjährige akkreditierte Weiterbildung voraus; Kerninhalte sind Psychopathologie, Diagnostik, Indikationsstellung und Behandlung.
Die Schweiz bildet Psychotherapeut jahrelang in Diagnostik aus, anerkennt ihre Kompetenz eidgenössisch – handelt aber, als wäre sie nicht vorhanden. Werden Diagnose, Krankheitswert und Indikation vorab psychiatrisch «gesichert», welchen Stellenwert diese Kompetenz bei PsychologInnen noch? Eine Parallelstruktur dupliziert und entwertet vorhandene Kompetenz – und beansprucht zugleich die knappste Facharztressource.
𝗗𝗶𝗲 𝗕𝗔𝗚-𝗘𝘃𝗮𝗹𝘂𝗮𝘁𝗶𝗼𝗻 𝗯𝗲𝘀𝘁𝗮𝗲𝘁𝗶𝗴𝘁 𝗱𝗶𝗲 𝗣𝗿𝗮𝘅𝗶𝘀
Diagnose und Therapieindikation werden im Median nach drei Sitzungen geprüft; 77% der Diagnosen stellen Psychotherapeut, 12% die Ärzteschaft. Zusätzlichen Regulierungsbedarf weist die Evaluation nicht aus.
Vertiefte psychopathologische Diagnostik ist in einer kurzen hausärztlichen Konsultation nicht möglich. Die Motion verlagert sie zwingend in den knappsten fachärztlichen Bereich. Psychiater haben Dringenderes zu tun, als Pflichttermine abzuarbeiten: kranke Menschen zu behandeln.
𝗗𝗶𝗲 𝗟𝗼𝗲𝘀𝘂𝗻𝗴 𝗹𝗶𝗲𝗴𝘁 𝗯𝗲𝗿𝗲𝗶𝘁𝘀 𝗶𝗺 𝗯𝗲𝘀𝘁𝗲𝗵𝗲𝗻𝗱𝗲𝗻 𝗦𝘆𝘀𝘁𝗲𝗺
In fünf bis zehn Minuten kann keine Fachperson Diagnose, Krankheitswert und Therapieindikation verlässlich beurteilen. Die Prüfung obliegt der behandelnden Fachperson, die Symptomatik über mehrere Sitzungen erfassen kann – psychiatrisch oder psychotherapeutisch. Wer Platz hat, nimmt auf. So werden Kapazitäten gezielt genutzt. Psychotherapeut können, dürfen und sollen Verantwortung tragen.
𝗗𝗶𝗲 𝗣𝗿𝗮𝘅𝗶𝘀 𝘇𝗲𝗶𝗴𝘁: 𝗗𝗮𝘀 𝗔𝗻𝗼𝗿𝗱𝗻𝘂𝗻𝗴𝘀𝗺𝗼𝗱𝗲𝗹𝗹 𝘄𝗶𝗿𝗱 𝘂𝗻𝗲𝗶𝗻𝗵𝗲𝗶𝘁𝗹𝗶𝗰𝗵 𝘃𝗲𝗿𝘀𝘁𝗮𝗻𝗱𝗲𝗻. 𝗘𝗶𝗻 𝗔𝗻𝘀𝗮𝘁𝘇𝗽𝘂𝗻𝗸𝘁 𝗳𝘂𝗲𝗿 𝘀𝘆𝘀𝘁𝗲𝗺𝗻𝗮𝗲𝗵𝗲𝗿𝗲 𝗘𝗻𝘁𝘄𝗶𝗰𝗸𝗹𝘂𝗻𝗴.
In der klinischen Praxis und nach zahlreichen fachliche Gesprächen zeigt sich hier ein konkretes Problem: Das Verständnis der ärztlichen Anordnung und damit deren Umsetzung ist uneinheitlich.
Warum wird dieser Hebel bislang nicht berücksichtigt?
Warum wird dieser Hebel bislang nicht berücksichtigt?
𝗧𝗲𝗶𝗹𝘀 𝗴𝗶𝗹𝘁 𝘀𝗶𝗲 𝗳𝗮𝗸𝘁𝗶𝘀𝗰𝗵 𝗮𝗹𝘀 𝗩𝗲𝗿𝗼𝗿𝗱𝗻𝘂𝗻𝗴: Psychotherapie wurde ärztlich als indiziert eingeschätzt; bis zu 15 Sitzungen können erfolgen. Auch Patient leiten daraus einen Anspruch aus. Krankheitswert und Indikation gelten als ärztlich entschieden; Psychotherapie erscheint als Umsetzung der Indikation.
𝗡𝗮𝗰𝗵 𝗱𝗲𝗿 𝘇𝘄𝗲𝗶𝘁𝗲𝗻 𝗟𝗲𝘀𝗮𝗿𝘁 𝗶𝘀𝘁 𝗱𝗶𝗲 𝗔𝗻𝗼𝗿𝗱𝗻𝘂𝗻𝗴 𝗲𝗶𝗻𝗲 𝗭𝘂𝘄𝗲𝗶𝘀𝘂𝗻𝗴 𝘇𝘂𝗿 𝗽𝘀𝘆𝗰𝗵𝗶𝗮𝘁𝗿𝗶𝘀𝗰𝗵-𝗽𝘀𝘆𝗰𝗵𝗼𝗹𝗼𝗴𝗶𝘀𝗰𝗵𝗲𝗻 𝗕𝗲𝘂𝗿𝘁𝗲𝗶𝗹𝘂𝗻𝗴: Sie eröffnet eine diagnostische Abklärung, in der Krankheitswert und Therapieindikation geprüft werden. Dafür werden gemäss BAG mehrere Sitzungen benötigt. Dieses Verständnis sollte verbindlich werden.
Das ist keine semantische Nebensache, sondern eine Regelungslücke. Es entscheidet, ob die Anordnung als abschliessende Indikation gilt oder jene mehrsitzige Abklärung eröffnet, in der klinische Informationen gewonnen werden. Eine einzelne Konsultation kann vertiefte psychopathologische und differentialdiagnostische Beurteilung nicht ersetzen.
𝗗𝗶𝗲𝘀𝗲𝘀 𝘇𝘄𝗲𝗶𝘁𝗲 𝗩𝗲𝗿𝘀𝘁𝗮𝗲𝗻𝗱𝗻𝗶𝘀 𝘀𝗼𝗹𝗹𝘁𝗲 𝗸𝗹𝗮𝗿𝗲𝗿 𝘂𝗻𝗱 𝘃𝗲𝗿𝗯𝗶𝗻𝗱𝗹𝗶𝗰𝗵 𝗶𝗺 𝗔𝗻𝗼𝗿𝗱𝗻𝘂𝗻𝗴𝘀𝗺𝗼𝗱𝗲𝗹𝗹 𝘃𝗲𝗿𝗮𝗻𝗸𝗲𝗿𝘁 𝘄𝗲𝗿𝗱𝗲𝗻.
Die behandelnde Fachperson prüft Krankheitswert und Therapieindikation und entscheidet über die Weiterführung zulasten der OKP. Sind Kriterien einer Diagnose nicht erfüllt, und es liegen subklinische Beschwerden oder Belastungsreaktionen vor, wird nicht zulasten der OKP behandelt, sondern an Beratung oder Coaching verwiesen oder als Selbstzahlerleistung angeboten. Fachliche Verantwortung bedeutet, nicht jede Belastung zu pathologisieren.
Das Anordnungsmodell muss nicht zurückgedreht, sondern präzisiert werden: Die Anordnung eröffnet eine Einschätzungs- und Abklärungsphase. In zwei bis drei Sitzungen werden Diagnose, Krankheitswert und Therapieindikation geprüft, dokumentiert und rückgemeldet. So bleibt die Finanzierung nachvollziehbar – ohne fachärztliche Zusatzkontrolle für alle.
𝗤𝘂𝗮𝗹𝗶𝘁𝗮𝗲𝘁 𝗶𝗺 𝗯𝗲𝘀𝘁𝗲𝗵𝗲𝗻𝗱𝗲𝗻 𝗦𝘆𝘀𝘁𝗲𝗺 𝘀𝗶𝗰𝗵𝗲𝗿𝗻. 𝗣𝗿𝗮𝗲𝘇𝗶𝘀𝗶𝗼𝗻 𝘀𝘁𝗮𝘁𝘁 𝗙𝗹𝗮𝗲𝗰𝗵𝗲𝗻𝗿𝗲𝗴𝘂𝗹𝗮𝘁𝗶𝗼𝗻.
Eine gezielte Indikationsprüfung hält Plätze für kranke Menschen frei: Triage statt flächendeckendem Gatekeeping. Psychotherapeut entlasten die Psychiatrie, indem sie eigenständige Versorgung übernehmen. Müssen Patient trotzdem zuerst durch den psychiatrischen Flaschenhals, wird diese Entlastung aufgehoben.
Diese Petition fordert: Das bewährte Modell präzisieren und weiterentwickeln anstatt zurückzudrehen, vorhandene Ressourcen gezielt einsetzen, Behandlungen und Zugang verbessern und unnötige Folgekosten vermeiden.
Ein nachweislich unterversorgtes System weiter zu verknappen, ist keine Lösung.
Wer möchte, dass Menschen rechtzeitig behandelt werden und knappe Facharztressourcen jenen zugutekommen, die sie am dringendsten benötigen, sollte die Motion 26.4067 ablehnen.
Wer möchte, dass Menschen rechtzeitig behandelt werden und knappe Facharztressourcen jenen zugutekommen, die sie am dringendsten benötigen, sollte die Motion 26.4067 ablehnen.