2022-04-26 21:57:45 +0200
To: Grosser Rat des Kanton Basel-Stadt
Für eine Polizeifachstelle gegen Tierquälerei in Basel-Stadt
Petition von Michael Burkhardt & Andrea Strähl
„Niemand darf ungerechtfertigt einem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen, es in Angst versetzen oder in anderer Weise seine Würde missachten. Das Misshandeln, Vernachlässigen oder unnötige Überanstrengen von Tieren ist verboten.“
Insgesamt kam es in der Schweiz im Jahr 2020 zu 1.898 strafrechtlich verfolgten Fällen von Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz. Es ist anzunehmen dass die Dunkelziffer nicht angezeigter Fälle sehr viel höher liegt.
Noch immer werden in Basel nur selten Tierschutzstrafverfahren durchgeführt. Oftmals mangelt es nicht nur an personellen und zeitlichen Kapazitäten, sondern auch an den nötigen Fachkenntnissen im Tierschutzrecht.
Kantone wie Zürich oder Bern (in Bern kümmern sich drei Mitarbeiter der Fachstelle Tierdelikte ausschliesslich um Straftaten in Zusammenhang mit Tieren) haben bei der Polizei bereits eine Fachstelle für Tierdelikte. Es hat sich gezeigt dass diese Stellen sehr effizient und erfolgreich arbeiten.
Die Fachstelle Tierdelikte soll bei Straftaten gegen Tiere ermitteln, ob Haustiere (auch Haltung/Handel exotischer Tiere), Nutztiere oder Wildtiere. Die Stelle soll aus Fachpersonen bestehen, welche Tierquälerei und Verstösse gegen das Tierschutzgesetz bearbeiten und strafrechtlich verfolgen, aber auch anderen Behörden wie Veterinäramt, Staatsanwaltschaft und Polizeikollegen unterstützen und gemeinsam gegen Tierquälerei vorgehen/ermitteln und diese strafrechtlich verfolgen. Ziel ist eine konsequente Strafverfolgung und fundierte Anzeigenerstattung bei Verstössen.
„Niemand darf ungerechtfertigt einem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen, es in Angst versetzen oder in anderer Weise seine Würde missachten. Das Misshandeln, Vernachlässigen oder unnötige Überanstrengen von Tieren ist verboten.“
Insgesamt kam es in der Schweiz im Jahr 2020 zu 1.898 strafrechtlich verfolgten Fällen von Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz. Es ist anzunehmen dass die Dunkelziffer nicht angezeigter Fälle sehr viel höher liegt.
Noch immer werden in Basel nur selten Tierschutzstrafverfahren durchgeführt. Oftmals mangelt es nicht nur an personellen und zeitlichen Kapazitäten, sondern auch an den nötigen Fachkenntnissen im Tierschutzrecht.
Kantone wie Zürich oder Bern (in Bern kümmern sich drei Mitarbeiter der Fachstelle Tierdelikte ausschliesslich um Straftaten in Zusammenhang mit Tieren) haben bei der Polizei bereits eine Fachstelle für Tierdelikte. Es hat sich gezeigt dass diese Stellen sehr effizient und erfolgreich arbeiten.
Die Fachstelle Tierdelikte soll bei Straftaten gegen Tiere ermitteln, ob Haustiere (auch Haltung/Handel exotischer Tiere), Nutztiere oder Wildtiere. Die Stelle soll aus Fachpersonen bestehen, welche Tierquälerei und Verstösse gegen das Tierschutzgesetz bearbeiten und strafrechtlich verfolgen, aber auch anderen Behörden wie Veterinäramt, Staatsanwaltschaft und Polizeikollegen unterstützen und gemeinsam gegen Tierquälerei vorgehen/ermitteln und diese strafrechtlich verfolgen. Ziel ist eine konsequente Strafverfolgung und fundierte Anzeigenerstattung bei Verstössen.
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Basel schau zu deinen Bewohnern deshalb auch den Tierschutz stärken!