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To: Hundehaltende, Gesetzgeber, Vollzugsbehörden
Für ein einheitliches Hundegesetz
Die zahlreichen, teils sehr unterschiedlichen kantonalen Hundegesetzgebungen zum Schutz des Menschen vor potenziell gefährlichen Hunden führen angesichts der hohen Mobilität der Hundehaltenden in der heutigen Zeit zu einer sehr unübersichtlichen Gesetzeslage. Die rassespezifischen Vorschriften sind zudem willkürlich und entbehren jeder wissenschaftlichen Grundlage. Gegen dieses unzumutbare Durcheinander der Rechtsnormen hilft nur ein einheitliches, gesamtschweizerisches Hundegesetz, ähnlich dem Entwurf, der 2010 bereits in National- und Ständerat beraten wurde.
Why is this important?
Die Diskussion rund um "potenziell gefährliche Hunde" ist insbesondere seit einem Vorfall im Dezember 2005 in Oberglatt, bei dem ein Junge auf tragische Weise durch Hundebisse zu Tode kam, immer brisanter geworden. Vor allem als Reaktion auf diesen Vorfall wurden rigorose Massnahmen gegen sogenannte "Kampfhunde" gefordert.
Verschiedene Kantone haben teilweise sehr strenge Vorschriften gegen "gefährliche" Hunde erlassen. Die ergriffenen Massnahmen gehen inhaltlich weit auseinander. Von
- Bewilligungspflichten über
- Halteverbote,
- generelle Maulkorb- und Leinenpflichten bis hin zu
- spezifischen Ausbildungspflichten
für gewisse Hunderassen oder Grössen ist alles zu finden. Daneben gibt es Kantone, die auf eine Regelung in Bezug auf "gefährliche" Hunde gänzlich verzichten.
Damit verfügt die kleinräumige Schweiz über eine Vielzahl unterschiedlicher Regelungen in Bezug auf (gefährliche) Hunde. Dies führt angesichts der hohen Mobilität der Hundehaltenden in der heutigen Zeit zu einer sehr unübersichtlichen Gesetzeslage. Hinzu kommt, dass sich der Vollzug der Bestimmungen sogar bei inhaltlich ähnlichen Gesetzen von Kanton zu Kanton stark unterscheidet. Vielerorts kommen noch zusätzliche kommunale Regelungen hinzu.
Die Kategorisierung nach Rassen ist nach aus wissenschaftlicher Sicht problematisch und die einzelnen kantonalen Erlasse enthalten nicht selten willkürlich anmutende Vorschriften. Zudem ist dieses kaum zu überblickende Durcheinander von Rechtsnormen nicht nur unzumutbar für Hundehaltende, sondern erschwert auch den angestrebten Bevölkerungsschutz vor gefährlichen Hunden. Dieser Umstand ist in Anbetracht des Gebots der Rechtssicherheit und des Grundsatzes der Gleichbehandlung äusserst problematisch. Zur Verbesserung der unübersichtlichen Rechtslage kann einzig eine gesamtschweizerische Einheitslösung ohne rassespezifische Massnahmen beitragen.
Bitte helfen Sie mit Ihrer Unterschrift, der unzumutbaren Situation ein Ende zu setzen!
Wichtig: Falls ihr für die Anliegen von HTK-Zueri unterstützen und spenden möchtet, könnt ihr das auf das folgende Konto tätigen: Hundetrainer Kollektiv Züri HTK Finsterrütistrasse 26, 8134 Adliswil
IBAN: CH64 0070 0114 8059 9405 1
Auch wichtig: Bitte nicht den Spenden Button auf dieser Seite benutzen,
(Quelle und weitere Informationen: www.tierimrecht.org/de/recht/hunderecht)
Verschiedene Kantone haben teilweise sehr strenge Vorschriften gegen "gefährliche" Hunde erlassen. Die ergriffenen Massnahmen gehen inhaltlich weit auseinander. Von
- Bewilligungspflichten über
- Halteverbote,
- generelle Maulkorb- und Leinenpflichten bis hin zu
- spezifischen Ausbildungspflichten
für gewisse Hunderassen oder Grössen ist alles zu finden. Daneben gibt es Kantone, die auf eine Regelung in Bezug auf "gefährliche" Hunde gänzlich verzichten.
Damit verfügt die kleinräumige Schweiz über eine Vielzahl unterschiedlicher Regelungen in Bezug auf (gefährliche) Hunde. Dies führt angesichts der hohen Mobilität der Hundehaltenden in der heutigen Zeit zu einer sehr unübersichtlichen Gesetzeslage. Hinzu kommt, dass sich der Vollzug der Bestimmungen sogar bei inhaltlich ähnlichen Gesetzen von Kanton zu Kanton stark unterscheidet. Vielerorts kommen noch zusätzliche kommunale Regelungen hinzu.
Die Kategorisierung nach Rassen ist nach aus wissenschaftlicher Sicht problematisch und die einzelnen kantonalen Erlasse enthalten nicht selten willkürlich anmutende Vorschriften. Zudem ist dieses kaum zu überblickende Durcheinander von Rechtsnormen nicht nur unzumutbar für Hundehaltende, sondern erschwert auch den angestrebten Bevölkerungsschutz vor gefährlichen Hunden. Dieser Umstand ist in Anbetracht des Gebots der Rechtssicherheit und des Grundsatzes der Gleichbehandlung äusserst problematisch. Zur Verbesserung der unübersichtlichen Rechtslage kann einzig eine gesamtschweizerische Einheitslösung ohne rassespezifische Massnahmen beitragen.
Bitte helfen Sie mit Ihrer Unterschrift, der unzumutbaren Situation ein Ende zu setzen!
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