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An: Grosser Rat und Regierung des Kantons Graubünden
Betroffene schützen – konsequente Finanzierung für das Frauenhaus Graubünden!

Das Frauenhaus Graubünden war im letzten Jahr durchschnittlich zu 91% ausgelastet – die limitierte Kapazität führte dazu, dass 91 Frauen und 89 Kinder abgewiesen wurden. (1)
Trotz der hohen Nachfrage und steigender Zahlen häuslicher Gewalt, finanziert der Kanton Graubünden das Frauenhaus bei weitem nicht ausreichend. Die daraus resultierende finanzielle Unsicherheit verhindert den Ausbau der Schutzplätze und zwingt die Mitarbeitenden dazu, sich auch noch um Spendenaufrufe zu kümmern.
Wir fordern den Grossen Rat und die Regierung deshalb dazu auf, Massnahmen zum Schutz von Frauen im Kanton zu ergreifen und sich konsequent für alle Betroffenen geschlechtsspezifischer Gewalt einzusetzen.
Das bedeutet:
- Gesetzliche Verankerung der Grundversorgung im Bereich des Schutzes vor häuslicher Gewalt.
- Konsequente Finanzierung des Frauenhauses Graubünden (nach Vorbild des Kantons Zürich) und
- Ausbau der Anzahl Schutzplätze gemäss Istanbul-Konvention (1 Familienzimmer pro 10’000 Einwohner*innen) mit regional verteilten Schutzräumen, um sie allen zugänglich zu machen
- Mehr Fachpersonal und Ressourcen für psychologische Betreuung und kindergerechte Betreuung
- Anschlusslösungen und Nachbetreuung für Betroffene
Warum ist das wichtig?
Geschlechtsspezifische Gewalt ist eine traurige Realität. 2025 wurden schweizweit 22’066 Fälle von häuslicher Gewalt registriert. Das Recherchekollektiv Stop Femizid zählte 27 Feminizide, wobei mehr als die Hälfte aller Tötungsdelikte im Kontext häuslicher Gewalt verübt wurden. (2,3)
2025 wurden in Graubünden 260 Fälle von häuslicher Gewalt registriert. (4) Bei häuslicher und sexualisierter Gewalt muss zudem von einer sehr hohen Dunkelziffer ausgegangen werden, denn nur schon die Opferhilfeberatung erfasst jedes Jahr fast doppelt so viele Fälle häuslicher Gewalt. (5)
Letztes Jahr war das Frauenhaus Graubünden im Durchschnitt zu 91% belegt, was die von der der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen
und -direktoren (SODK) empfohlene Durchschnittsbelegung von maximal 75% klar überschreitet. (6) 91 Frauen und 89 Kinder mussten wegen Platzmangel sogar abgewiesen werden. (1)
Trotzdem ist ein Ausbau der Schutzplätze schwierig, denn das Frauenhaus ist immer noch auf grosszügige Spender*innen angewiesen. Der Kanton bezahlt zwar Tagespauschalen, aber eine solide und langfristig gesicherte Finanzierung der Betriebskosten ist nicht gegeben.
Die Zahlen belegen: Eine vollumfängliche Finanzierung des Frauenhauses durch den Kanton ist unerlässlich und dringend, um weitere Schutzplätze zu ermöglichen und den Schutz von Frauen und Kindern konsequent zu gewährleisten.
Ebenso sind Anschlusslösungen und die wichtige psychologische Unterstützung von Betroffenen kein Luxus, sondern der Grundstein dafür, Betroffenen ein Leben ohne Gewalt und in Sicherheit zu ermöglichen.
Schutz kostet Geld, Gewalt kostet Leben.
****
Quellen:
1) Frauenhaus Graubünden: Jahresbericht 2025
2) Bundesamt für Statistik, 23.3.26: Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2025
3) Rechercheprojekt “Stop Femizid”
4) Kantonspolizei Graubünden, 23.3.26: Kriminalstatistik 2025 - Leichter Anstieg der Straftaten
5) Kanton Graubünden, 20.8.25: Opferhilfe Graubünden weiterhin mit vielen neuen Fällen
6) SODK, 21.5.21: Empfehlungen der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren (SODK) zur Finanzierung von Frauenhäusern und zur Ausgestaltung von Anschlusslösungen
2025 wurden in Graubünden 260 Fälle von häuslicher Gewalt registriert. (4) Bei häuslicher und sexualisierter Gewalt muss zudem von einer sehr hohen Dunkelziffer ausgegangen werden, denn nur schon die Opferhilfeberatung erfasst jedes Jahr fast doppelt so viele Fälle häuslicher Gewalt. (5)
Letztes Jahr war das Frauenhaus Graubünden im Durchschnitt zu 91% belegt, was die von der der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen
und -direktoren (SODK) empfohlene Durchschnittsbelegung von maximal 75% klar überschreitet. (6) 91 Frauen und 89 Kinder mussten wegen Platzmangel sogar abgewiesen werden. (1)
Trotzdem ist ein Ausbau der Schutzplätze schwierig, denn das Frauenhaus ist immer noch auf grosszügige Spender*innen angewiesen. Der Kanton bezahlt zwar Tagespauschalen, aber eine solide und langfristig gesicherte Finanzierung der Betriebskosten ist nicht gegeben.
Die Zahlen belegen: Eine vollumfängliche Finanzierung des Frauenhauses durch den Kanton ist unerlässlich und dringend, um weitere Schutzplätze zu ermöglichen und den Schutz von Frauen und Kindern konsequent zu gewährleisten.
Ebenso sind Anschlusslösungen und die wichtige psychologische Unterstützung von Betroffenen kein Luxus, sondern der Grundstein dafür, Betroffenen ein Leben ohne Gewalt und in Sicherheit zu ermöglichen.
Schutz kostet Geld, Gewalt kostet Leben.
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Quellen:
1) Frauenhaus Graubünden: Jahresbericht 2025
2) Bundesamt für Statistik, 23.3.26: Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2025
3) Rechercheprojekt “Stop Femizid”
4) Kantonspolizei Graubünden, 23.3.26: Kriminalstatistik 2025 - Leichter Anstieg der Straftaten
5) Kanton Graubünden, 20.8.25: Opferhilfe Graubünden weiterhin mit vielen neuen Fällen
6) SODK, 21.5.21: Empfehlungen der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren (SODK) zur Finanzierung von Frauenhäusern und zur Ausgestaltung von Anschlusslösungen