5,000 Unterschriften erreicht
An: Alain Berset und Karin Keller-Suter
Feminizide – Säg’s wie's isch
Alle zwei Wochen wird eine Frau in der Schweiz von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet. Diese Morde haben nichts mit einem "Beziehungsdrama" zu tun und auch der Begriff “häusliche Gewalt” kann die sexistische Gewalt dahinter nicht darstellen. Das Wort “Feminizid” stellt die patriarchalen Machtstrukturen in Frage. Feminiziden liegt der Sexismus zu Grunde, welcher unserem System inhärent ist und Frauen, Lesben, inter, non-binär, trans und agender Personen, kurz FLINTA, an ihren Platz verweisen soll.
Allein in diesem Jahr gab es bis jetzt mindestens 14 Feminizide, im Jahr 2021 waren es mindestens deren 17. Dazu kommen mindestens 30 versuchte Feminizide. Während alle anderen Arten von Tötungsdelikten zurückgegangen sind, sind die sexistischen Tötungsdelikte in den letzten Jahren stabil geblieben. (1)
Deshalb fordern wir:
- Die offizielle Anerkennung von sexistischen Tötungsdelikten und deren Benennung unter dem Wort “Feminizid”.
- Die umfassende Erfassung von Feminiziden resp. versuchten Feminiziden und die statistische Auswertung dieser Tötungen.
- Die zeitnahe Untersuchung und Analyse von Feminiziden und versuchten Feminiziden, um daraus zu lernen und neue Feminizide zu verhindern.
- Zusätzliche Ressourcen in der Gewaltberatung: Dabei fehlen neben den Ressourcen auch Qualitätsstandards. Hier soll der Bund Projekte finanzieren, um einen solchen Standard einzuführen.
Unsere Petition machen wir anlässlich der 16 Tage gegen Gewalt an Frauen. Hier findest Du weitere Infos dazu: https://www.16tage.ch/de/home-16.html
Allein in diesem Jahr gab es bis jetzt mindestens 14 Feminizide, im Jahr 2021 waren es mindestens deren 17. Dazu kommen mindestens 30 versuchte Feminizide. Während alle anderen Arten von Tötungsdelikten zurückgegangen sind, sind die sexistischen Tötungsdelikte in den letzten Jahren stabil geblieben. (1)
Deshalb fordern wir:
- Die offizielle Anerkennung von sexistischen Tötungsdelikten und deren Benennung unter dem Wort “Feminizid”.
- Die umfassende Erfassung von Feminiziden resp. versuchten Feminiziden und die statistische Auswertung dieser Tötungen.
- Die zeitnahe Untersuchung und Analyse von Feminiziden und versuchten Feminiziden, um daraus zu lernen und neue Feminizide zu verhindern.
- Zusätzliche Ressourcen in der Gewaltberatung: Dabei fehlen neben den Ressourcen auch Qualitätsstandards. Hier soll der Bund Projekte finanzieren, um einen solchen Standard einzuführen.
Unsere Petition machen wir anlässlich der 16 Tage gegen Gewalt an Frauen. Hier findest Du weitere Infos dazu: https://www.16tage.ch/de/home-16.html
Warum ist das wichtig?
Das Thema von geschlechtsbezogenen Tötungen wird vom Bund noch immer nicht als das benannt, was es ist: ein Feminizid. Der Bezug auf Geschlecht wird in der Analyse vom Bund nicht gemacht. Sprache schafft Wirklichkeit und genau damit beginnt das Problem: Solange wir in Kriminalstatistiken weiter von häuslicher Gewalt sprechen, verharmlosen wir den Mord an FLINTA. (2)
Die Schweiz hat die Istanbul-Konvention des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (3) 2017 ratifiziert und sie ist 2018 in Kraft getreten. Doch bis heute ist ein Grossteil der Konvention bei uns nicht umgesetzt. Zu diesem Schluss kommt auch ein internationales Expert*innengremium im GREVIO-Bericht.
Der GREVIO-Bericht (4) kommt zum Schluss, dass in der Schweiz viel zu wenige Ressourcen in die Bekämpfung von Feminiziden gesteckt werden. Im Bewusstsein, dass generell zu wenige Mittel investiert werden, möchten wir eine von vielen wichtigen Massnahmen in diesem Bereich hervorheben: die Gewaltberatung respektive die Täterarbeit. Das sind Angebote für Personen, welche Gewalt ausüben. Unsere Gesellschaft muss einen Umgang mit toxischer männlicher Gewalt finden und genau dabei sind diese Angebote zentral, doch sie gehen viel zu oft vergessen.
Das GREVIO Expert*innengremium schlägt als Massnahme vor, dass die Schweiz geschlechtsspezifische Gewalt auch so benennen soll. Dazu steht im Bericht: “GREVIO fordert die Schweizer Behörden auch dringend auf, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um eine gemeinsame Anerkennung und ein gemeinsames Verständnis des Phänomens der Gewalt gegen Frauen als eine Form geschlechtsspezifischer Gewalt zu entwickeln, indem gemeinsame und harmonisierte Definitionen entwickelt werden, die eine gemeinsame und eindeutige Referenzterminologie für Gewalt gegen Frauen. gemäß Artikel 3 der Istanbul-Konvention.” (5) Denn nur wenn man den geschlechtsspezifischen Aspekt auch als solchen anerkennt, können Feminizide unter dem richtigen Begriff statistisch erfasst werden. Nur so können sie später auch in diesem Zusammenhang untersucht und analysiert werden. Auch diese Forderung wird gestützt vom Expert*innenbericht (6).
Die Art und Weise, wie der Bund über Feminizide spricht, respektive diese erfasst und damit dann auch analysiert, schafft Realitäten. Solange von häuslicher Gewalt gesprochen wird, wird eben die sexistische Gewalt nicht anerkannt. So kann der Bund dessen Ursachen auch nicht effektiv bekämpfen. Die fehlende systematische Untersuchung ist eine verpasste Chance, sich mit den patriarchalen und toxischen Männlichkeitsbildern in unserer Gesellschaft auseinanderzusetzen.
Wir fordern den Bundesrat auf, nicht länger wegzusehen und dieses dringliche Thema endlich beim Namen zu nennen. Denn jeder Feminizid ist einer zu viel.
1. https://www.swissinfo.ch/ger/warum-die-erfassung-von-femiziden-eine-globale-herausforderung-darstellt/47444186
2. FLINTA: Diese Abkürzung steht für Frauen, Lesben, inter, non-binär, trans und agender Personen. Wir brauchen in dieser Petition bewusst diese Abkürzung weil alle diese Gruppen von patriarchaler Gewalt betroffen sind.
4. Im Grevio-Bericht haben Expert*innen im Auftrag des Europarats die Umsetzung der Istanbul-Konvention in der Schweiz evaluiert. Grevio Baseline Evaluation Report Switzerland. Istanbul Convention (15 November 2022) https://rm.coe.int/grevio-inf-2022-27-eng-final-draft-report-on-switzerland-publication/1680a8fc73
5. In der Originalsprache: GREVIO also urges the Swiss authorities to take the necessary measures to develop a common recognition and understanding of the phenomenon of violence against women as a form of gender-based violence by developing shared and harmonised definitions that provide a common and unequivocal reference terminology on violence against women in accordance with Article 3 of the Istanbul Convention.
6. «GREVIO fordert die Schweizer Behörden ausserdem nachdrücklich auf, die Massnahmen beizubehalten und auszuweiten, mit welchen geschlechtsspezifische Tötungsdelikte retrospektiv untersucht und die Mängel bei der Reaktion der Behörden und/oder Gerichte, die möglicherweise zum tödlichen Ausgang geführt haben, identifiziert werden sollen, um weitere Tragödien zu verhindern und die Täterschaft von Tötungsdelikten sowie die vielen verschiedenen Institutionen, die mit den Beteiligten in Kontakt kommen, zur Rechenschaft zu ziehen. (Abschnitt 234)»
Die Schweiz hat die Istanbul-Konvention des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (3) 2017 ratifiziert und sie ist 2018 in Kraft getreten. Doch bis heute ist ein Grossteil der Konvention bei uns nicht umgesetzt. Zu diesem Schluss kommt auch ein internationales Expert*innengremium im GREVIO-Bericht.
Der GREVIO-Bericht (4) kommt zum Schluss, dass in der Schweiz viel zu wenige Ressourcen in die Bekämpfung von Feminiziden gesteckt werden. Im Bewusstsein, dass generell zu wenige Mittel investiert werden, möchten wir eine von vielen wichtigen Massnahmen in diesem Bereich hervorheben: die Gewaltberatung respektive die Täterarbeit. Das sind Angebote für Personen, welche Gewalt ausüben. Unsere Gesellschaft muss einen Umgang mit toxischer männlicher Gewalt finden und genau dabei sind diese Angebote zentral, doch sie gehen viel zu oft vergessen.
Das GREVIO Expert*innengremium schlägt als Massnahme vor, dass die Schweiz geschlechtsspezifische Gewalt auch so benennen soll. Dazu steht im Bericht: “GREVIO fordert die Schweizer Behörden auch dringend auf, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um eine gemeinsame Anerkennung und ein gemeinsames Verständnis des Phänomens der Gewalt gegen Frauen als eine Form geschlechtsspezifischer Gewalt zu entwickeln, indem gemeinsame und harmonisierte Definitionen entwickelt werden, die eine gemeinsame und eindeutige Referenzterminologie für Gewalt gegen Frauen. gemäß Artikel 3 der Istanbul-Konvention.” (5) Denn nur wenn man den geschlechtsspezifischen Aspekt auch als solchen anerkennt, können Feminizide unter dem richtigen Begriff statistisch erfasst werden. Nur so können sie später auch in diesem Zusammenhang untersucht und analysiert werden. Auch diese Forderung wird gestützt vom Expert*innenbericht (6).
Die Art und Weise, wie der Bund über Feminizide spricht, respektive diese erfasst und damit dann auch analysiert, schafft Realitäten. Solange von häuslicher Gewalt gesprochen wird, wird eben die sexistische Gewalt nicht anerkannt. So kann der Bund dessen Ursachen auch nicht effektiv bekämpfen. Die fehlende systematische Untersuchung ist eine verpasste Chance, sich mit den patriarchalen und toxischen Männlichkeitsbildern in unserer Gesellschaft auseinanderzusetzen.
Wir fordern den Bundesrat auf, nicht länger wegzusehen und dieses dringliche Thema endlich beim Namen zu nennen. Denn jeder Feminizid ist einer zu viel.
1. https://www.swissinfo.ch/ger/warum-die-erfassung-von-femiziden-eine-globale-herausforderung-darstellt/47444186
2. FLINTA: Diese Abkürzung steht für Frauen, Lesben, inter, non-binär, trans und agender Personen. Wir brauchen in dieser Petition bewusst diese Abkürzung weil alle diese Gruppen von patriarchaler Gewalt betroffen sind.
4. Im Grevio-Bericht haben Expert*innen im Auftrag des Europarats die Umsetzung der Istanbul-Konvention in der Schweiz evaluiert. Grevio Baseline Evaluation Report Switzerland. Istanbul Convention (15 November 2022) https://rm.coe.int/grevio-inf-2022-27-eng-final-draft-report-on-switzerland-publication/1680a8fc73
5. In der Originalsprache: GREVIO also urges the Swiss authorities to take the necessary measures to develop a common recognition and understanding of the phenomenon of violence against women as a form of gender-based violence by developing shared and harmonised definitions that provide a common and unequivocal reference terminology on violence against women in accordance with Article 3 of the Istanbul Convention.
6. «GREVIO fordert die Schweizer Behörden ausserdem nachdrücklich auf, die Massnahmen beizubehalten und auszuweiten, mit welchen geschlechtsspezifische Tötungsdelikte retrospektiv untersucht und die Mängel bei der Reaktion der Behörden und/oder Gerichte, die möglicherweise zum tödlichen Ausgang geführt haben, identifiziert werden sollen, um weitere Tragödien zu verhindern und die Täterschaft von Tötungsdelikten sowie die vielen verschiedenen Institutionen, die mit den Beteiligten in Kontakt kommen, zur Rechenschaft zu ziehen. (Abschnitt 234)»