Die Stimmbevölkerung hat am 27. September 2020 den Bundesbeschluss über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge mit 1'605'700 Ja gegen 1'597'030 Nein angenommen. Der Beschluss legt einen Finanzierungsrahmen von höchstens 6 Milliarden Franken fest (Preisstand Januar 2018). Typ und Anzahl der Flugzeuge sollte der Bundesrat später bestimmen.
Am 30. Juni 2021 gab der Bundesrat den Typenentscheid für 36 F-35A bekannt. Das VBS erklärte am 31. August 2021, die Offerte und die darin offerierten Zahlen seien verbindlich, und am 26. November 2021, die Beschaffungskosten von 5,068 Milliarden Franken lägen klar im Finanzvolumen von 6 Milliarden Franken, das die Stimmbevölkerung beschlossen habe. Gemäss dem Bericht der GPK-N empfahl die beigezogene Anwaltskanzlei bereits im Oktober 2021, eine amerikanische Kanzlei beizuziehen, weil unklar war, ob amerikanisches Recht dem Vertrag vorgeht. Diese Empfehlung wurde nicht umgesetzt. 2022 hielt die Eidgenössische Finanzkontrolle fest, dass keine absolute Rechtssicherheit bezüglich eines Festpreises im Sinne eines Pauschalpreises nach schweizerischem Recht bestehe. Armasuisse lehnte die Empfehlung ab.
Im September 2022 genehmigte das Parlament den Verpflichtungskredit. Am 19. September 2022 unterzeichnete der Bund den Vertrag mit den USA. Am 20. September 2022 zog das Komitee die Volksinitiative «Stopp F-35» zurück, weil eine Abstimmung vor der Vertragsunterzeichnung nicht mehr möglich war.
Im August 2024 erhielt Armasuisse erste informelle Hinweise auf Mehrkosten. Am 24. Februar 2025 teilten die USA schriftlich mit, der Fixpreis beruhe auf einem Missverständnis. Der Gesamtbundesrat wurde im März 2025 informiert, die Öffentlichkeit am 25. Juni 2025. Die USA nannten Mehrkosten von 650 Millionen bis 1,3 Milliarden US-Dollar. Am 10. März 2025 hatte der Bundesrat dem Nationalrat mitgeteilt, die Schweiz könne den Vertrag bis zur Lieferung jederzeit kündigen. Eine Konventionalstrafe sei nicht vorgesehen, die bis dahin entstandenen Kosten müsste die Schweiz tragen.
Am 12. Dezember 2025 beschloss der Bundesrat, am F-35 festzuhalten und weniger als 36 Flugzeuge zu beschaffen. Am 6. März 2026 beantragte er dem Parlament einen Zusatzkredit von 394 Millionen Franken für voraussichtlich 30 Flugzeuge. Er begründet ihn mit der Teuerung seit dem Preisstand 2018 und sieht das Kostendach damit eingehalten. Der Ständerat hat den Zusatzkredit am 16. Juni 2026 genehmigt, der Nationalrat behandelt ihn am 15. September 2026.
Am 8. September 2026 hat die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats ihren Bericht «Fixpreis F-35A» veröffentlicht. Sie stellt fest, dass kein pauschaler Fixpreis mit den USA vereinbart wurde, und kann nicht nachvollziehen, warum das VBS den pauschalen Fixpreis gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit so absolut vertreten hat. Zur Verhandlungsorganisation schreibt sie: «In einzelnen Phasen fehlte sogar die elementarste Form der Aufsicht, konkret ein einfaches Vieraugenprinzip.» Der Bericht hält auch fest, dass mit dem knappen Ja an der Urne aus politischer Sicht ein klares Kostendach festgelegt wurde.
Statt des eigenen Rechtsdienstes beauftragte das VBS für den F-35-Vertrag die Zürcher Anwaltskanzlei Homburger. Die GPK-N hält fest, dass der interne Rechtsdienst dadurch faktisch ausgeschlossen war. Laut Recherchen des Tages-Anzeigers vom August 2025 zahlte das VBS Homburger seit 2021 rund 2,5 Millionen Franken für rund zehn Mandate, davon mehrere hunderttausend Franken für den F-35. Nur eines dieser Mandate erschien auf der öffentlichen Beschaffungsliste des Bundes, obwohl Aufträge über 50'000 Franken publiziert werden müssen. Das F-35-Mandat wurde nach Medienberichten freihändig vergeben, unter Berufung auf die innere und äussere Sicherheit.
Das Parlament hat den Kauf 2022 auf der Grundlage eines Fixpreises bewilligt, den es nie gab. Die Stimmbevölkerung hat 2020 über einen Rahmen entschieden, nicht über diesen Kauf. Die GPK-N hat die Mängel beschrieben, aber keine Kompetenz, Verantwortung durchzusetzen. Wer die Beschaffung auf eine saubere Grundlage stellen will, lehnt den Zusatzkredit ab, kündigt den Vertrag, evaluiert neu, legt den Entscheid dem Volk vor und lässt die Vorgänge durch eine Parlamentarische Untersuchungskommission aufarbeiten.