2025-07-01 23:53:07 +0200
An: Bundesrat
Existenzgrundlage der Fahrlehrerschaft
Politische (Fehl-)Entscheide von Bundesbern ausgehend, OPERA-3, Revision der Führerausweisvorschriften, unter der Federführung des Bundesamtes für Strassen (ASTRA), haben dazu geführt, dass das Auftragsvolumen der Fahrlehrerschaft schweizweit existenzbedrohend - auf rund 50 Prozent - eingebrochen ist. Zusätzlich werden durch Bundessubventionen betreffend der Fahrlehrerausbildung wirtschaftliche (Fehl-)Anreize gesetzt, die den Markt mit Fahrlehrerinnen und Fahrlehrern übersättigen und eine veritable Fahrlehrerschwemme auslösen. Aus dem Markt gedrängt werden nicht die schlechten Vertreter unserer Gilde, sondern jene, die nicht bereit sind, Ihre Dienstleistungen und ihr Know-how zu Dumping-Preisen anzubieten.
Das Fahrlehrergewerbe leistet einen wichtigen Beitrag an die Sicherheit im Strassenverkehr. Auch mit Innovation, grossem Engagement und Dienstleistungen auf hohem qualitativem Niveau ist es derzeit nicht mehr möglich, davon zu leben und das Aufgabengebiet kann man bestenfalls noch nebenberuflich ausüben. Viele BerufskollegInnen verlassen das Gewerbe ganz oder zumindest teilweise, indem sie nach einer anderen beruflichen Tätigkeit Ausschau halten. Dies alles schlägt auf die Qualität und daraus folgend auf die Sicherheit. Im Gegensatz zu umliegenden Ländern gibt es in der Schweiz bezüglich der praktischen Fahrausbildung keine Pflichtstunden. Solche Fahrlektionen führen zu zahlreichen Vorteilen: Umfassende Ausbildung, Verbesserung der Fahrpraxis, Erhöhung der Verkehrssicherheit, Vorbereitung auf die Fahrprüfung, individuelle Förderung.
Entscheidungsträger sind nun gefordert, sich an einen gemeinsamen Tisch zu setzen, eine Auslegeordnung vorzunehmen, Lösungsstrategien zu erarbeiten und umzusetzen.
Das Fahrlehrergewerbe leistet einen wichtigen Beitrag an die Sicherheit im Strassenverkehr. Auch mit Innovation, grossem Engagement und Dienstleistungen auf hohem qualitativem Niveau ist es derzeit nicht mehr möglich, davon zu leben und das Aufgabengebiet kann man bestenfalls noch nebenberuflich ausüben. Viele BerufskollegInnen verlassen das Gewerbe ganz oder zumindest teilweise, indem sie nach einer anderen beruflichen Tätigkeit Ausschau halten. Dies alles schlägt auf die Qualität und daraus folgend auf die Sicherheit. Im Gegensatz zu umliegenden Ländern gibt es in der Schweiz bezüglich der praktischen Fahrausbildung keine Pflichtstunden. Solche Fahrlektionen führen zu zahlreichen Vorteilen: Umfassende Ausbildung, Verbesserung der Fahrpraxis, Erhöhung der Verkehrssicherheit, Vorbereitung auf die Fahrprüfung, individuelle Förderung.
Entscheidungsträger sind nun gefordert, sich an einen gemeinsamen Tisch zu setzen, eine Auslegeordnung vorzunehmen, Lösungsstrategien zu erarbeiten und umzusetzen.
Warum ist das wichtig?
Strassenverkehr und Verkehrssicherheit betrifft uns alle und das Fahrlehrergewerbe leistet diesbezüglich einen wichtigen Beitrag.
Wie die Unterschriften übergeben werden
Der Bundeskanzlei zu Handen Bundesrat einreichen.