2026-04-27 13:00:40 +0200
An: Gemeindeverwaltung
Eingezäunte Freilaufzonen für Hunde
Hunde sind tolle und soziale Wesen mit einem grossen Bewegungsdrang. Wird dieser nicht gestillt, kann dies zu Problemen mit dem Verhalten und in Extremfällen zu Aggressionen führen. In unserem Kanton wie auch in vielen anderen herrscht Leinenpflicht für Hunde, was einer artgerechten Haltung wiederspricht. Daher sind eingezäunte Freilaufwiesen für Hunde ein Muss. Sie müssen laufen, springen und Spielen können. Das wäre artgerecht und richtig. Wir als Hundebesitzer zahlen Hundesteuern und bekommen ausser Robidogs keine Gegenleistung dafür. Das muss sich ändern! Sammeln wir Unterschriften für die, die auf uns angewiesen sind und selber keine Stimme haben.
Warum ist das wichtig?
Freie Bewegung ist für Hunde aller Rassen und Grössen ein Muss.Da überall Leinepflicht herrscht, dürfen Hunde nirgends Ball spielen, frei herumlaufen oder mit ihren Besitzern verschiedene Kommandos üben. Leint man den Hund ab, riskiert man eine Busse. Dabei verstösst solche Hundehaltung gegen Tierschutzvorschriften und ist absolut nicht artgerecht. Sind Hunde nicht ausgelastet genug, kann dies zu Verhalteproblemen führen. Sogar Hühner dürfen heutzutage freien Auslauf geniessen aber Hunde nicht.Also sammeln wir Unterschriften für die, die es nicht selber tun können