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An: Jean Sansan Kambilé, Minister für Justiz und Menschenrechte der Republik Côte d’Ivoire

Besserer Schutz vor Folter und missbräuchlicher Untersuchungshaft in der Elfenbeinküste

Herr Justizminister, ich fordere ich Sie auf, unverzüglich die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um:

  1. einen Nationalen Präventionsmechanismus gegen Folter einzurichten, der den Anforderungen des OPCAT* entspricht und unabhängig ist vom Nationalen Menschenrechtsrat der Elfenbeinküste;
  2. sicherzustellen, dass Organisationen der Zivilgesellschaft uneingeschränkten Zugang zu allen Orten des Freiheitsentzugs haben;
  3.  die Verordnung Nr. 2024-368 zu ändern oder aufzuheben, damit für zivilgesellschaftliche Organisationen in der Elfenbeinküste die Vereinigungsfreiheit und die Freiheit, sich friedlich zu versammeln, uneingeschränkt gewährleistet sind.

*OPCAT = Fakultativprotokoll zum UNO-Übereinkommen gegen Folter

Warum ist das wichtig?

 Als Mitglied oder Sympathisant:in von ACAT-Schweiz oder ACAT-Elfenbeinküste bin ich besorgt...

...über die schleppende Einrichtung eines nationalen Präventionsmechanismus gegen Folter
Wir begrüssen, dass die Elfenbeinküste das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter (OPCAT) am 1. März 2023 ratifiziert hat. Doch die Probleme der Überbelegung in den Gefängnissen und der missbräuchlichen Untersuchungs­haft bestehen fort. Deshalb bleibt die Einrichtung eines unabhängigen Präventionsmechanismus eine dringende Priorität. Dieser muss die Kriterien des OPCAT erfüllen.

 ...über den Zugang von zivilgesellschaftlichen Organisationen zu Orten des Freiheitsentzugs 
Die Inspektion von Einrichtungen des Freiheitsentzugs fällt derzeit in die Zuständigkeit des Nationalen Menschenrechtsrats Ihres Landes.
Das Recht zivilgesellschaftlicher Organisationen, alle Einrichtungen des Freiheitsentzugs zu besuchen, wurde erheblich eingeschränkt. Dies hindert sie daran, Häftlinge wirksam vor Folter und Misshandlung zu schützen. 

...über die Verordnung Nr. 2024-368, die den Handlungsspielraum der Zivilgesellschaft einschränkt
Die Verordnung vom 12. Juni 2024, deren Umsetzung noch von der Verabschiedung durch das Parlament abhängt, gefährdet die Vereinigungsfreiheit der zivilgesellschaftlichen Organisationen.

Diese Einschränkungen wurden in der vierten Runde der UPR (Universal Periodic Review durch den UNO-Menschenrechtsrat) der Elfenbeinküste im November 2024 angesprochen. Sie werfen wichtige Fragen auf zum Verbot der Folter (Artikel 5 CADHP, 7 IPbpR, 5 AEMR) sowie zur Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit (Artikel 10 und 11 CADHP, 20 und 21 AEMR, 21 und 22 IPbpR). 

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2025-03-11 10:56:54 +0100

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