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An: Melanie Mettler
AHV-Ausbildungsjahre auch nach 5 Jahren nachträglich anrechenbar machen – für soziale Gerechtigkeit!

AHV-Ausbildungsjahre müssen auch nach 5 Jahren nachträglich geltend gemacht werden können – für mehr soziale Fairness!
In der Schweiz können sogenannte Ausbildungsjahre bei der AHV nur innerhalb von fünf Jahren rückwirkend geltend gemacht werden. Diese Frist ist in der Bevölkerung jedoch kaum bekannt. Viele junge Menschen studieren oder absolvieren eine Ausbildung, ohne dass sie oder ihre Eltern darüber informiert sind. Die Folge: Später fehlen Beitragsjahre, was zu einer lebenslangen Kürzung der AHV-Rente führen kann. Ob man später Anspruch auf eine volle AHV-Rente hat, hängt heute oft vom Zufall ab – ob die Eltern darüber Bescheid wussten, ob das Thema zufällig im Umfeld diskutiert wurde. Diese Informationslücke betrifft selbst gut ausgebildete Menschen (oder eben vor allem Menschen mit einer weiterführenden Ausbildung) und führt zu willkürlicher Benachteiligung in einem System, das eigentlich für soziale Gerechtigkeit stehen sollte.
Das ist ungerecht – denn Bildung darf nicht zur Rentenfalle werden.
Wir fordern deshalb:
- Die Abschaffung oder Verlängerung der 5-Jahres-Verjährungsfrist für die Meldung von Ausbildungsjahren bei der AHV.
- Eine aktive Informationspflicht für Schulen, Behörden und Ausbildungsstätten.
- Eine nachträgliche Korrekturmöglichkeit bei nachweisbarer Ausbildung.
Unterstütze jetzt unsere Forderung für eine gerechtere AHV!
Warum ist das wichtig?
Die aktuelle Regelung ist ein stiller Systemfehler – und viele erfahren erst Jahrzehnte später von ihrer Existenz: Wer eine weiterführende Ausbildung oder ein Studium absolviert, kann sogenannte Ausbildungsjahre geltend machen, um Beitragslücken in der AHV zu vermeiden. Doch: Das geht nur innerhalb von fünf Jahren. Danach ist es zu spät – für immer.
Das Tragische: Kaum jemand weiss davon. Weder in der Schule noch in der Lehre oder im Studium wird darüber gesprochen. Selbst Eltern, die jahrzehntelang AHV-Beiträge zahlen, kennen diese Bestimmung oft nicht. Und viele entdecken sie zu spät – meist erst kurz vor der Pensionierung, wenn die Rentenkürzung nicht mehr rückgängig zu machen ist.
Ob man die volle Rente bekommt, hängt also nicht vom Lebenslauf ab – sondern vom Wissen der Eltern, dem Zufall von Gesprächen im Umfeld oder einer zufälligen Beratung durch Dritte. Das ist keine soziale Gerechtigkeit, sondern willkürliche Ungleichbehandlung.
Diese Wissenslücke betrifft sogar viele gebildete Menschen – weil die Information weder verständlich noch proaktiv kommuniziert wird.
Es ist höchste Zeit, diesen Missstand zu beheben und die AHV so fair zu gestalten, wie sie gedacht war.