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An: Gemeinderätin von Gachnang Frau Bachmann

Abwenden von existentieller Bedrohung

Sehr geehrte Frau Bachmann, sehr geehrte Mitglieder des Gemeinderat

Meine Kenntnis um die Situation einer Familie in Ihrer schönen Gemeinde veranlasst mich Ihnen zu schreiben.

Alle Eltern kennen die Turbulenzen und Herausforderungen, welche in verschiedenster Form an sie gestellt werden. Die einen weniger, die anderen mehr.

Meine Sorgen um die betroffene Familie G.
Die Mutter Nadine ist eine gute Freundin. Durch die jahrelange Zusammenarbeit mit Frau G., bei der GEPS Winterthur psychiatrische und psychosoziale Pflege, habe ich die Nöte und die Sorge um ihren ältesten Sohn jahrelang mitbekommen. 
Wenn ein Kind unter ADHS und ASS leidet kann dies für die ganze Familie jahrelang extrem belastend sein.
Nun steht diese schweizer Familie erneut unter massivem Druck, begleitet von existentieller Angst vor einer Zukunft mit massiven Perspektive Einschränkungen auch für die zwei jüngeren Söhne.

Wie wir alle wissen, ist es ein grosses Pech, dass die G.s in Gachnang leben und es im Kanton Thurgau keine passende Institution für Kinder mit den erwähnten Einschränkungen gibt. Ein paar hundert Meter weiter im Kanton Zürich wäre alles anders.

Ich appelliere an Sie und den gesamten Gemeinderat von Gachnang, mögliche enorme finanzielle Forderungen an die Familie zu überdenken und davon abzusehen die gesicherte Existenz der Familie zu zerstören. 
Die Familie versteuert ihr Einkommen seit Jahren in Ihrer Gemeinde und hat sich nichts zu Schulden kommen lassen. 
Es darf nicht sein, dass eine Gemeinde innerhalb der Schweiz vernichtende Massnahmen zum Unwohl von Mitbürgern durchsetzen kann.
Ich bin mir sicher, dass es manchmal hilfreich sein kann von aussen auf das eigene Handeln aufmerksam gemacht zu werden. 
Mit freundlichen Grüssen 

Marie-Louise Roches 


Warum ist das wichtig?

Die Schweiz ist ein Ort der Sicherheit für die einen mehr, für die anderen weniger. Es gibt Gesetze die gelten in allen Kantonen und Gesetze die sich in den verschiedenen Kantonen unterscheiden. Eine Familie mit verhaltensauffälligen Kindern findet im einen Kanton geeignete Institutionen welche grossen teils von der Gemeinde bzw.dem Kanton finanziert werden und im anderen Kanton sind diese Institutionen nicht zur Verfügung.
So geschehen einer Familie im Thurgau deren Sohn unter ADHS und einer Aspergerspektrumstörung (ASS) leidet. Hilfe fanden sie im Kanton Zürich. Dort allerdings werden die Kosten nicht übernommen durch die Thurgauer Gemeinde. Dies obwohl im Kanton Thurgau keine entsprechende Hilfe zur Verfügung steht. Die Gemeinde verlangt nun von den Eltern eine Rückzahlung der Kosten für eine Institution im Kanton Zürich. Die gesicherte Existenz der Familie wird dadurch bedroht. 
Artikel im Beobachter und in der Frauenfelder Woche gehen detailliert auf diese Ungerechtigkeit ein. 
Es darf nicht sein, dass eine Gemeinde Mitbürger durch übermässigen finanziellen Druck zusätzlich in Not bringt.

Ich bin der Überzeugung, dass sich auf dieser Plattform viele Stimmen meinem Appell anschliessen können. 
Bitte unterzeichnet!
Ich danke herzlich im Voraus für Euer Mit kämpfen 
Marie-Louise 

Thurgau, Schweiz

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