An: die Petition richtet sich formell an den Bundesrat / das BAFU

Tessinerpalme retten – mit Auflagen statt Verbot

Palmen im Ortsbild Ascona
Seit dem 1. September 2024 ist der Verkauf der Tessinerpalme (Trachycarpus fortunei) verboten. Wir teilen das Ziel, die einheimische Natur zu schützen ,halten ein Totalverbot aber für unverhältnismässig. Das Problem ist nicht die Pflanze, sondern ihre Aussamung.
Wir fordern eine Wiederzulassung mit klaren Auflagen:
Verkauf nur mit Pflicht zur jährlichen Entfernung der Blüten- und Fruchtstände (vor der Samenreife)
Anpflanzung nur in privaten und gepflegten öffentlichen Gärten, nicht in Waldnähe
Regional abgestufte Regeln (strenger in betroffenen Gebieten wie dem Tessin)
Zulassung samenloser bzw. männlicher, nicht fruchtender Exemplare

Warum ist das wichtig?

Die Tessinerpalme prägt seit Jahrzehnten Ortsbilder wie in Merligen und ist ein Stück Schweizer Gartenkultur. Das Totalverbot trifft alle gleich , auch dort, wo die Palme kaum invasiv ist , und schadet vielen Gärtnereibetrieben, ohne das eigentliche Problem zu lösen: die Aussamung. Wer die Fruchtstände entfernt oder samenlose Pflanzen setzt, verbreitet nichts in die Natur.