An: An den Grossen Gemeinderat der Gemeinde Spiez
Baumalee am Faulenbachweg Spiez - Vollzug "Überbauungsordnung Erschliessung Angolder»
Baumalee am Faulenbachweg Spiez
Vollzug Überbauungsordnung «Erschliessung Angolder»
gemäss Botschaft zur Urnenabstimmung vom 09. Februar 2014
Werter Gemeinderat
An der Urnenabstimmung vom 09. Februar 2014 hat das Stimmvolk die Abstimmungsvorlage zur «Überbauungsordnung Erschliessung Angolder», angenommen.
Von uns wurde deren heutiger Vollzugsstand geprüft, soweit dies unsere Interessenlage betrifft und durch uns beurteilt werden kann.
Der Botschaft zur Urnenabstimmung vom 09. Februar 2014, Seite 2 / Ziffer 3 ist folgender Wortlaut zu entnehmen:
«Mit dem Überbauungsplan (siehe beiliegenden Plan «Überbauungsordnung Erschliessung Angolder») werden die Ausbauvorhaben festgelegt. Folgende Inhalte werden verbindlich geregelt.»
Als 6. Punkt unter diesem Absatz werden «Laubbäume» aufgeführt.
Der Botschaft zur Urnenabstimmung vom 09. Februar 2014, Seite 7 / Ziffer 6 / letzter Absatz ist folgender Wortlaut zu entnehmen.
«Gemäss neuem Baureglement dürfen auf der der Restparzelle Bauten von 11.5 m Gebäudehöhe realisiert werden. Der Bauabstand zum Faulenbachweg beträgt gemäss Kant. Strassengesetz 3.60 m.
Mit dem Pflanzen von Bäumen entlang des Faulenbachweges wird der Abstand von Gebäuden zur Strasse auf rund 6 m erhöht. Diese Masse sind für eine Überbauung des Restgrundstücks angebracht und berücksichtigen die Anliegen der Nachbarschaft genügend.»
Auf dem «Überbauungsplan Teilbereich Einmündung Simmentalstrasse bis Autobahnüberführung»
ist ersichtlich, dass nordseitig entlang des Faulenbachwegs die Bepflanzung von 15 Hochstamm-Laubbäumen projektiert ist.
Wir stellen heute (rund 9 1/2 Jahre nach Annahme der Abstimmungsvorlage) fest, dass der diesbezügliche Vollzug bis heute nicht vollständig erfolgt ist - beziehungsweise, dass die projektierten Laubbäume bisher nicht gepflanzt wurden und die Anliegen der Nachbarschaft damit seit 9 1/2 Jahren nicht wie versprochen berücksichtigt wurden.
Offenbar wurde vor einigen Jahren eine Offerte der Firma Henzelmann für die Bepflanzung der Laubbäume durch die Bauverwaltung eingeholt. Warum dies aber bis heute nie umgesetzt wurde entzieht sich leider unserer Kenntnis.
Wir verlangen vom Grossen Gemeinderat zu diesem Punkt nun die Umsetzung bzw. den endgültigen Vollzug, durch das Pflanzen sämtlicher projektierten Laubbäume entlang des Faulenbachweges, saisonal bedingt, bis spätestens am 30.04.2024.
Bitte bestätigen Sie uns den definitiven, spätesten Vollzugstermin bis am 31.10.2023.
Zudem verlangen wir eine rechtsverbindliche und unwiderrufliche Bestätigung, dass der Mindestabstand von Gebäuden zur Strasse im betreffenden Bereich 6 m beträgt.
Sollten triftige Gründe vorhanden sein, diese Bäume vorerst noch nicht zu pflanzen, verlangen wir
bis spätestens am 31.10.2023;
• eine detaillierte Begründung,
• einen verbindlichen, spätesten Vollzugstermin,
• eine rechtsverbindliche und unwiderrufliche Bestätigung, dass der Mindestabstand von Gebäuden zur Strasse im betreffenden Bereich 6 m beträgt, sollte ein Vollzug mittels Pflanzen der Bäume, bis zu einer allfälligen Bebauung der oberen Restparzelle am Angolder, immer noch nicht erfolgt sein,
• einen rechtsverbindlichen und unwiderruflichen Verzicht auf eine allfällige Verjährungsfrist.
Wir bitten Sie um Traktandierung und um Folgegebung unseres Antrags anlässlich der nächsten Sitzung des Grossen Gemeinderates vom 04.09.2023.
Vollzug Überbauungsordnung «Erschliessung Angolder»
gemäss Botschaft zur Urnenabstimmung vom 09. Februar 2014
Werter Gemeinderat
An der Urnenabstimmung vom 09. Februar 2014 hat das Stimmvolk die Abstimmungsvorlage zur «Überbauungsordnung Erschliessung Angolder», angenommen.
Von uns wurde deren heutiger Vollzugsstand geprüft, soweit dies unsere Interessenlage betrifft und durch uns beurteilt werden kann.
Der Botschaft zur Urnenabstimmung vom 09. Februar 2014, Seite 2 / Ziffer 3 ist folgender Wortlaut zu entnehmen:
«Mit dem Überbauungsplan (siehe beiliegenden Plan «Überbauungsordnung Erschliessung Angolder») werden die Ausbauvorhaben festgelegt. Folgende Inhalte werden verbindlich geregelt.»
Als 6. Punkt unter diesem Absatz werden «Laubbäume» aufgeführt.
Der Botschaft zur Urnenabstimmung vom 09. Februar 2014, Seite 7 / Ziffer 6 / letzter Absatz ist folgender Wortlaut zu entnehmen.
«Gemäss neuem Baureglement dürfen auf der der Restparzelle Bauten von 11.5 m Gebäudehöhe realisiert werden. Der Bauabstand zum Faulenbachweg beträgt gemäss Kant. Strassengesetz 3.60 m.
Mit dem Pflanzen von Bäumen entlang des Faulenbachweges wird der Abstand von Gebäuden zur Strasse auf rund 6 m erhöht. Diese Masse sind für eine Überbauung des Restgrundstücks angebracht und berücksichtigen die Anliegen der Nachbarschaft genügend.»
Auf dem «Überbauungsplan Teilbereich Einmündung Simmentalstrasse bis Autobahnüberführung»
ist ersichtlich, dass nordseitig entlang des Faulenbachwegs die Bepflanzung von 15 Hochstamm-Laubbäumen projektiert ist.
Wir stellen heute (rund 9 1/2 Jahre nach Annahme der Abstimmungsvorlage) fest, dass der diesbezügliche Vollzug bis heute nicht vollständig erfolgt ist - beziehungsweise, dass die projektierten Laubbäume bisher nicht gepflanzt wurden und die Anliegen der Nachbarschaft damit seit 9 1/2 Jahren nicht wie versprochen berücksichtigt wurden.
Offenbar wurde vor einigen Jahren eine Offerte der Firma Henzelmann für die Bepflanzung der Laubbäume durch die Bauverwaltung eingeholt. Warum dies aber bis heute nie umgesetzt wurde entzieht sich leider unserer Kenntnis.
Wir verlangen vom Grossen Gemeinderat zu diesem Punkt nun die Umsetzung bzw. den endgültigen Vollzug, durch das Pflanzen sämtlicher projektierten Laubbäume entlang des Faulenbachweges, saisonal bedingt, bis spätestens am 30.04.2024.
Bitte bestätigen Sie uns den definitiven, spätesten Vollzugstermin bis am 31.10.2023.
Zudem verlangen wir eine rechtsverbindliche und unwiderrufliche Bestätigung, dass der Mindestabstand von Gebäuden zur Strasse im betreffenden Bereich 6 m beträgt.
Sollten triftige Gründe vorhanden sein, diese Bäume vorerst noch nicht zu pflanzen, verlangen wir
bis spätestens am 31.10.2023;
• eine detaillierte Begründung,
• einen verbindlichen, spätesten Vollzugstermin,
• eine rechtsverbindliche und unwiderrufliche Bestätigung, dass der Mindestabstand von Gebäuden zur Strasse im betreffenden Bereich 6 m beträgt, sollte ein Vollzug mittels Pflanzen der Bäume, bis zu einer allfälligen Bebauung der oberen Restparzelle am Angolder, immer noch nicht erfolgt sein,
• einen rechtsverbindlichen und unwiderruflichen Verzicht auf eine allfällige Verjährungsfrist.
Wir bitten Sie um Traktandierung und um Folgegebung unseres Antrags anlässlich der nächsten Sitzung des Grossen Gemeinderates vom 04.09.2023.
Warum ist das wichtig?
Die Gemeinde Spiez müsste eigentlich seit über 9 Jahren eine Baumalee im Spiezwiler pflanzen.
Mit dieser Petition möchten wir erreichen, dass sie das nun endlich tut.
Mit einem kürzlich bublizierten Bauvorhaben am Angolder (auf der Matte oberhalb der Landi Spiez) verschwindet erneut ein grosses und sehr schönes Stück Kulturland in Spiez.
Vor 9 1/2 Jahren hat sich die Gemeinde Spiez in der angenommenen Abstimmungsbotschaft vom 09.02.2014 "Überbauungsordnung Erschliessung Angolder" verpflichtet, die schwindende Grünfläche durch das Pflanzen einer Baumalee entlang des Faulenbachwegs (oberhalb der Landi) wenigstens minimal zu kompensieren und damit auch einem Anliegen der Anwohner gerecht zu werden.
"Ein einziger Baum speichert jährlich durchschnittlich 25 kg CO2."
Nach Annahme dieser Abstimmungsvorlage ist der diesbezügliche Vollzug bis heute jedoch nicht erfolgt. Die rund 15 projektierten Laubbäume wurden bisher immer noch nicht gepflanzt und dieses Anliegen der Anwohner wurde damit seit 9 1/2 Jahren nicht wie versprochen berücksichtigt.
Mit dieser Petition fordern wir nun die Gemeinde Spiez auf, ihrer Verpflichtung nachzukommen und diese Baumalee zu pflanzen. Der Grosse Gemeinderat ist letztlich verantwortlich für den Vollzug des Volksentscheids vom 09.02.2014.
Damit ist diese Petition kein reiner Wunsch, sondern eine Forderung, basierend auf einer Rechtsgrundlage.
Alle in der Schweiz lebenden, urteilsfähigen Personen (auch Minderjährige oder ausländische Staatsangehörige) können eine Petition mitunterzeichnen.
Die Anwohner am Faulenbachweg im Spiezwiler bitten Dich um Deine Unterstützung für ihr Anliegen. Wir setzen uns zusammen mit dem Ortsverein Spiezwiler für eine Erhaltung der Lebensqualität im Spiezwiler ein.
Vielen Dank für deine Unterstützung und das Weiterleiten unserer Petition an Freunde und Bekannte.
Anwohner Faulenbachweg Spiez
c/o Beat Bühlmann
Faulenbachweg 81C
3700 Spiez
[email protected]
Mit dieser Petition möchten wir erreichen, dass sie das nun endlich tut.
Mit einem kürzlich bublizierten Bauvorhaben am Angolder (auf der Matte oberhalb der Landi Spiez) verschwindet erneut ein grosses und sehr schönes Stück Kulturland in Spiez.
Vor 9 1/2 Jahren hat sich die Gemeinde Spiez in der angenommenen Abstimmungsbotschaft vom 09.02.2014 "Überbauungsordnung Erschliessung Angolder" verpflichtet, die schwindende Grünfläche durch das Pflanzen einer Baumalee entlang des Faulenbachwegs (oberhalb der Landi) wenigstens minimal zu kompensieren und damit auch einem Anliegen der Anwohner gerecht zu werden.
"Ein einziger Baum speichert jährlich durchschnittlich 25 kg CO2."
Nach Annahme dieser Abstimmungsvorlage ist der diesbezügliche Vollzug bis heute jedoch nicht erfolgt. Die rund 15 projektierten Laubbäume wurden bisher immer noch nicht gepflanzt und dieses Anliegen der Anwohner wurde damit seit 9 1/2 Jahren nicht wie versprochen berücksichtigt.
Mit dieser Petition fordern wir nun die Gemeinde Spiez auf, ihrer Verpflichtung nachzukommen und diese Baumalee zu pflanzen. Der Grosse Gemeinderat ist letztlich verantwortlich für den Vollzug des Volksentscheids vom 09.02.2014.
Damit ist diese Petition kein reiner Wunsch, sondern eine Forderung, basierend auf einer Rechtsgrundlage.
Alle in der Schweiz lebenden, urteilsfähigen Personen (auch Minderjährige oder ausländische Staatsangehörige) können eine Petition mitunterzeichnen.
Die Anwohner am Faulenbachweg im Spiezwiler bitten Dich um Deine Unterstützung für ihr Anliegen. Wir setzen uns zusammen mit dem Ortsverein Spiezwiler für eine Erhaltung der Lebensqualität im Spiezwiler ein.
Vielen Dank für deine Unterstützung und das Weiterleiten unserer Petition an Freunde und Bekannte.
Anwohner Faulenbachweg Spiez
c/o Beat Bühlmann
Faulenbachweg 81C
3700 Spiez
[email protected]
Wie die Unterschriften übergeben werden
Die Petition wird diesen Sommer schriftlich an den Grossen Gemeinderat der Gemeinde Spiez eingereicht, mit Verweis auf die laufende Sammlung von weiteren Unterschriften. Parallel zu dieser Onlinepetition werden zusätzlich auch Unterschriften auf konventionellen Unterschriftsbögen gesammelt.