• Zwangs-Sterilisation verbieten!
    Das Sterilisations-Gesetz Das Schweizer Sterilisations-Gesetz besagt: Eine Person muss einer Sterilisation schriftlich zustimmen. Warum hat man dann Menschen zu einer Operation gezwungen? Leider gibt es im Gesetz eine Ausnahme-Regelung. „Urteils-un-fähige Menschen“ darf man gegen ihren Willen sterilisieren. Urteils-un-fähig können beispielweise Menschen sein: mit einer geistigen Beeinträchtigung mit einer Lernschwäche mit einer starken psychischen Störung Solche Zwangs-Sterilisationen sind ab 16 Jahren möglich. Das Gesetz ändern Das Sterilisations-Gesetz ist veraltet und behinderten-feindlich. Es verletzt die Rechte von Menschen mit Behinderung. Alle Menschen sollen selbst über ihren Körper bestimmen! Die Schweiz soll auf die UNO hören und: - das Sterilisations-Gesetz ändern - Zwangs-Sterilisationen verbieten Opfer entschädigen Wer wurde gegen seinen Willen sterilisiert? Unter den Opfern sind viele Menschen mit einer Beeinträchtigung. Besonders Frauen sind betroffen. Diese Personen leiden später körperlich unter den Operationen. Der Eingriff belastet sie auch seelisch. Die Regierung soll diesen Opfern eine Entschädigung zahlen. Sie soll sich bei den Opfern entschuldigen. Vergangenheit aufarbeiten Die Schweiz soll untersuchen: Wer wurde gegen seinen Willen sterilisiert? Wo und wann ist das passiert und was sind die Folgen? Die Schweiz soll die Fakten genau untersuchen und kennen. ___________________________________________ Möchtest du Zwangs-Sterilisation verbieten? Dann fülle das Formular aus! Brauchst du Hilfe beim Ausfüllen? Dann schick uns eine E-Mail an [email protected]. https://uploads-campax.s3.eu-central-1.amazonaws.com/image1%20%281%29.jpg Übersetzung in Leichte Sprache, Stufe A2: Pro Infirmis, Büro für Leichte Sprache.
    109 von 200 Unterschriften
    Gestartet von avanti donne
  • Stoppt Zwangssterilisationen
    Die UNO hat die Schweiz im März 2022 auf die Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die Zwangssterilisation von Personen, die als „urteilsunfähig“ eingestuft werden, das Recht auf Unversehrtheit der Person verletzt. Die UNO empfiehlt der Schweiz deshalb, Zwangssterilisationen zu verbieten. Problematischer Vorbehalt im Sterilisationsgesetz: Im betreffenden Bundesgesetz steht im Grundsatz seit 2004 geschrieben, dass die Sterilisation nur bei erwachsenen, urteilsfähigen Personen vorgenommen werden darf, wenn sie dem Eingriff schriftlich zustimmen. Jedoch gibt es im Gesetz eine Ausnahme, wonach Personen ab 16 Jahren die als „urteilsunfähig“ eingeschätzt werden, auch ohne Zustimmung sterilisiert werden können, wenn die Sterilisation „nach den gesamten Umständen im Interesse der betroffenen Person vorgenommen wird“. Der Bund hat noch darauf gewartet, was die UNO zu der schweizerischen Gesetzlage meint und müsste jetzt, nach der Überprüfung, entsprechende gesetzgeberische Anpassungen machen. Jetzt unterschreiben! Wenn du dieses Anliegen unterstützt, dann füll das Formular mit deinen Angaben aus. Hast du Mühe das Formular auszufüllen? Dann schick uns eine Email an [email protected] und wir helfen dir.
    630 von 800 Unterschriften
    Gestartet von avanti donne
  • Stop alle sterilizzazioni forzate
    Nel marzo del 2022, l'ONU ha esaminato l'attuazione dei diritti delle persone con disabilità da parte della Svizzera. È stato rilevato che le sterilizzazioni abusive di persone classificate come "incapaci di discernimento" viola il diritto all'integrità della persona. L'ONU raccomanda pertanto alla Svizzera di vietare le sterilizzazioni abusive. Riserva problematica nella legge sulle sterilizzazioni Dal 2004, la legge federale in questione stabilisce in linea di principio che le sterilizzazioni possono essere effettuate su persone adulte capaci di discernimento solo se queste danno il loro consenso scritto alla procedura. Tuttavia, la legge prevede un'eccezione in base alla quale le persone a partire dai 16 anni che sono considerate "incapaci di discernimento" possono essere sterilizzate anche senza consenso se la sterilizzazione è "nell'interesse della persona in questione, tenuto conto di tutte le circostanze". Il governo federale ha atteso l'opinione dell'ONU sulla situazione giuridica svizzera e ora dovrebbe apportare le opportune modifiche legislative. Firma ora! Se sostieni questa causa, compila il modulo con i tuoi dati. Hai difficoltà a compilare il modulo? Allora inviaci un'e-mail a [email protected] e ti aiuteremo.
    4 von 100 Unterschriften
    Gestartet von avanti donne
  • Stop aux stérilisations forcées
    En mars 2022, l’ONU a examiné la mise en œuvre des droits des personnes handicapées en Suisse. Il en ressort que la stérilisation forcée de personnes jugées incapables de discernement porte atteinte à leur intégrité physique. En conséquence, l’ONU recommande à la Suisse de l’interdire. Réserve problématique dans la loi sur la stérilisation : depuis 2004, la loi en question stipule que la stérilisation ne peut être pratiquée qu’auprès de personnes adultes et capables de discernement, et pour autant qu’elles aient donné leur consentement libre et éclairé, donné par écrit. Cependant, la loi comporte une exception qui précise qu’une personne de 16 ans révolus jugée incapable de discernement peut être stérilisée, si la « [la stérilisation] est pratiquée, toutes circonstances considérées, dans l’intérêt de la personne concernée » (art. 7, al. 2, let. a Loi sur la stérilisation). La Confédération a attendu les recommandations de l’ONU concernant la situation juridique en Suisse ; elle doit maintenant, après l’examen, adapter la législation en conséquence. Si toi aussi tu soutiens cette cause, remplis le formulaire avec tes informations. Tu as du mal à remplir le formulaire ? Alors envoie-nous un courriel à [email protected] et nous t’aiderons.
    51 von 100 Unterschriften
    Gestartet von avanti donne
  • Petition für Notfall-Stationen in den Regionen des Kantons St. Gallen
    In weiten Teilen des Kantons und in der St. Galler-Bevölkerung stösst dieses Anliegen auf grosse Beachtung und es wird erwartet, dass die Regierung bzw. das Gesundheits-Departement Anstrengungen zu konkreten Lösungen/Vorschlägen unternimmt. Für die Aufrechterhaltung der Notfallversorgung an den Spitälern Grabs, Linth, Wil und Walenstadt sind je 1 Mio. Franken vorgesehen. Für die Leistungen im Bereich der Notfallversorgung an den regionalen Gesundheits- und Notfallzentren (GNZ) sollen bis zu 6,3 Mio. Franken ausgerichtet werden. Diese Beiträge werden ab Inbetriebnahme der GNZ fällig. Gemäss Kantonsratsbeschluss vom 13.06.2021, der mit 77% Ja-Stimmen angenommen wurde.
    216 von 300 Unterschriften
    Gestartet von HansPeter Schneider
  • Non abbandonateci: Ratificare il Protocollo opzionale alla CRPD, ora!
    Nella vita di tutti i giorni, le persone con disabilità vengono ancora fortemente limitate: spesso mancano alloggi accessibili e privi di ostacoli - non è sempre possibile cambiare luogo di residenza e forma di alloggio. Inoltre, le misure per compensare gli svantaggi o l'assistenza necessaria spesso non vengono concesse a tutti i livelli di istruzione. E molte persone subiscono discriminazioni sul posto di lavoro. Se i tribunali svizzeri non accettano o respingono i ricorsi delle persone colpite, le persone con disabilità non hanno attualmente la possibilità di appellarsi al Comitato CRPD delle Nazioni Unite. La firma del Protocollo opzionale promuove l'attuazione dei diritti della Convenzione ONU sui Diritti delle Persone con Disabilità e la parità di diritti per le persone con disabilità. La Svizzera ha già firmato il Protocollo opzionale alla Convenzione ONU contro la tortura, la Convenzione sull'eliminazione di tutte le forme di discriminazione nei confronti delle donne e, più recentemente, la Convenzione sui diritti dell'infanzia. È difficile accettare che si faccia un'eccezione per le persone con disabilità! Solo se la Svizzera ratificherà il Protocollo opzionale alla CRPD, le persone con disabilità potranno appellarsi alle Nazioni Unite in caso di violazione dei loro diritti. Battiamoci per l'uguaglianza delle persone con disabilità. Firma ora la petizione!
    21 von 100 Unterschriften
    Gestartet von Inclusion Handicap
  • Erklären Sie Herrn Salvini zur Persona non grata in der Schweiz!
    Die Parlamentswahlen in Italien finden am 25. September 2022 statt. Die Republik Italien, ein Gründungsmitglied der Europäischen Union, könnte einen erdrutschartigen Sieg der rechtspopulistischen Kräfte erleben. Die Partei von Matteo Salvini, La Lega (Die Liga), hat ein Wahlbündnis mit der Partei von Giorgia Meloni, Fratelli d'Italia (Brüder Italiens), geschlossen, die aus der neofaschistischen Partei "Movimento Sociale Italiano" hervorgegangen ist und derzeit in den Wahlumfragen führt. Beide Parteien vertreten protektionistische, nativistische und suprematistische Standpunkte. Frau Meloni vertritt die Auffassung, dass die EU und der ungarisch-amerikanische Philantrop George Soros hinter einem Plan für "ethnischen Ersatz" stehen, der an die rechtsextreme Theorie des "grossen Austauschs" anknüpft (The Economist, 10. September 2022). Herr Salvini fordert ein Ende der Sanktionen gegen Russland (The Telegraph, 4. September 2022).
    11 von 100 Unterschriften
    Gestartet von Pierino Del Prato
  • Decretate il sig. Salvini persona non grata in Svizzera!
    Le elezioni parlamentari in Italia si terranno il 25 settembre 2022. La Repubblica italiana, membro fondatore dell'Unione europea, potrebbe trovarsi di fronte a una vittoria schiacciante delle forze populiste di destra. Il partito di Matteo Salvini, La Lega, ha formato un'alleanza elettorale con il partito di Giorgia Meloni, Fratelli d'Italia, emerso dal partito neofascista "Movimento Sociale Italiano" e attualmente in testa ai sondaggi elettorali. Entrambi i partiti sostengono posizioni protezionistiche, nativiste e suprematiste. La Meloni sostiene l'idea che l'UE e il filantropo ungherese-americano George Soros siano dietro a un piano di "sostituzione etnica", riecheggiando la teoria dell'estrema destra di una "grande sostituzione" (The Economist, 10 settembre 2022). Salvini chiede la fine delle sanzioni contro la Russia (The Telegraph, 4 settembre 2022).
    5 von 100 Unterschriften
    Gestartet von Pierino Del Prato
  • Ne nous laissez pas tomber : ratification du Protocole facultatif de la CDPH, maintenant !
    Les personnes handicapées sont encore fortement limitées dans leur vie quotidienne : Il manque des logements sans obstacles et abordables, rendant parfois impossible de changer de lieu de résidence. En outre, les mesures des désavantages ou l’assistance nécessaire ne sont souvent pas proposées à tous les niveaux de formation - et de nombreuses personnes subissent des discriminations sur leur lieu de travail. Lorsque les tribunaux suisses n’entrent pas en matière sur leurs plaintes ou qu’ils les rejettent, les personnes handicapées n’ont aujourd’hui pas la possibilité, de porter leurs recours devant le Comité CDPH de l’ONU. La signature du Protocole facultatif permet de promouvoir l’application des droits découlant de la CDPH ainsi que l’égalité des personnes en situation de handicap. La Suisse a d’ores et déjà signé le Protocole facultatif s’agissant de la Convention contre la torture, la Convention sur l’élimination de toutes les formes de discrimination raciale, la Convention sur l’élimination de toutes les formes de discrimination à l’égard des femmes et, la dernière en date, la Convention relative aux droits de l’enfant. On peut en effet difficilement admettre qu’une exception soit faite au sujet des personnes en situation de handicap! Seule la ratification par la Suisse du Protocole facultatif se rapportant à la CDPH permettrait aux personnes concernées de saisir l’ONU en cas de violation de leurs droits. Engage-toi pour l’égalité des personnes en situation de handicap. Signe la pétition maintenant!
    83 von 100 Unterschriften
    Gestartet von Inclusion Handicap
  • Lasst uns nicht hängen: Ratifizierung Zusatzprotokoll zur UNO-Behindertenrechtskonvention, JETZT!
    Im Alltag werden Menschen mit Behinderungen immer noch stark eingeschränkt: Es fehlt häufig an hindernisfreien und bezahlbaren Wohnungen – der Wechsel von Wohnort und Wohnform ist nicht immer möglich. Zudem werden auf allen Bildungsstufen Massnahmen des Nachteilsausgleichs oder die nötige Assistenz oft nicht gewährt. Und zahlreiche Menschen erleben Diskriminierungen am Arbeitsplatz. Wenn die Schweizer Gerichte nicht auf die Klagen der Betroffenen eintreten oder diese abweisen, können Menschen mit Behinderungen ihre Beschwerde aufgrund der heutigen Situation nicht an die UNO weiterziehen. Die Unterzeichnung des Zusatzprotokolls fördert die Umsetzung der Rechte der UNO-Behindertenrechtskonvention und die Gleichberechtigung der Menschen mit Behinderungen. Beim UNO-Übereinkommen gegen Folter, beim Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau und zuletzt beim Übereinkommen über die Rechte des Kindes hat die Schweiz das Zusatzprotokoll bereits unterschrieben. Deshalb braucht es in der Schweiz ein Zusatzprotokoll zur UNO-Behindertenrechtskonvention. Es ermöglicht Menschen mit Behinderungen, sich bei Verletzung ihrer Rechte beim UNO-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu beschweren. Unterschreibe auch du!
    1.066 von 2.000 Unterschriften
    Gestartet von Inclusion Handicap
  • KEINE FEIER FÜR ERITREISCHES UNRECHTS-REGIME IN DER SCHWEIZ
    Die Durchführung solcher Propagandaveranstaltungen wird von der eritreischen Opposition, aber auch von informierten PolitikerInnen in den Aufnahmeländern seit Jahren heftig kritisiert, wie zum Beispiel dieses Jahr in Schweden. In den Niederlanden wurde das geplante Festival in Reijkswijk gar gänzlich verboten, nachdem die Foundation for Human Rights erfolgreich dagegen geklagt hatte. Am Nachmittag und Abend des 20.08.2022 kam es im Rahmen des Festivals in der Deutschen Stadt Giessen zu massiven Ausschreitungen zwischen wütenden Regime-Gegnern und Festival-TeilnehmerInnen. Die gewaltsamen Proteste führten schliesslich dazu, dass die Veranstaltung abgebrochen wurde, nachdem eine Klage dagegen zuvor abgewiesen worden war. Der Unmut der Regime-GegnerInnen ist nur allzu verständlich. Viele EritreerInnen, die heute in der Schweiz als anerkannte Flüchtlinge oder Asylsuchende leben, sind aufgrund massiver Menschenrechtsverletzungen aus ihrer Heimat geflohen. Das Regime und seine Agenten in der Diasporaversuchen regelmässig, diese politischen Flüchtlinge als Wirtschaftsflüchtlinge zu diffamieren, die Familien von auf der Flucht zu Tode Gekommenen zu verhöhnen und die wahren Fluchtmotive (allen voran den unbegrenzten und menschenrechtswidrigen Militär- und Nationaldienst) zu verharmlosen. Seit November 2020 ist die Eritrean Defense Force (EDF) an der Seite der äthiopischen Bundesregierung in einen grausamen Krieg gegen Aufständische im Norden Äthiopiens verwickelt; die Leidtragenden sind wie so oft unschuldige Zivilisten, darunter auch viele eritreische Flüchtlinge, welche in den Lagern des UNHCR Schutz gesucht hatten. Bis Heute sind die Feindseligkeiten nicht beigelegt, und die Region Tigray bleibt seit Monaten von dringend benötigter finanzieller, medizinischer und humanitärer Hilfe abgeschnitten, was zu einer Hungersnot geführt hat. Die Übergriffe, welche während der Kampfhandlungen auf ZivilistInnen verübt worden wurden und in welche eritreische Truppen auf Geheiss der Regierung in Asmara prominent involviert waren, sind so grausam, dass die UNO und die EU von Kriegsverbrechen, ethnisch motivierten Säuberungen, frauenspezifischer Gewalt in einem unvorstellbaren Ausmass sowie potentiell von Verbrechen gegen die Menschlichkeit sprechen. Mehrere Generäle der Eritreischen Armee, darunter EDF-Führer Filippos, wurden im August 2021 von den USA deshalb mit Sanktionen belegt. Eine UN-Resolution vom 17. Dezember 2021 wirft "allen Kriegsparteien" - also auch der EDF - schwerste Menschenrechtsverletzungen vor. Doch auch die Menschen in Eritrea leiden stark unter dem Krieg in Tigray. Viele junge Männer und Frauen (darunter viele Minderjährige) werden in Razzien für den Krieg zwangsrekrutiert, überteuerte Lebensmittel werden unerschwinglich, es fehlt an Strom und Wasser in jedem Haushalt. Dennoch stellt sich das Regime als Sieger dar und täuscht die Menschen durch Propaganda und hetzt gegen den Westen. Davon haben wir nun genug! Wir fordern, dass eritreische Flüchtlinge zumindest hier im Aufnahmeland ein freies und sicheres Leben führen können, ohne von den Agenten des Regimes, vor dem sie geflohen sind, eingeschüchtert und erpresst zu werden. Deshalb appellieren wir an Sie, 1. Das für den 27. August geplante Festival des eritreischen Regimes zu untersagen; sollten Mitglieder der eritreischen Regierung, welche mit Sanktionen belegt sind, einzureisen versuchen, so muss dies unbedingt verhindert werden. 2. Zusätzlich wünschen wir uns, dass die Schweizer Behörden endlich adäquate Massnahmen ergreifen, um auch den übrigen Aktivitäten der eritreischen YPFDJ-Gruppierungen ein für allemal einen Riegel vorzuschieben. 3. Als Letztes wollen wir, dass auch sämtliche, das Eintreiben der sog. 2%-Steuer begünstigenden Aktivitäten, namentlich die Erbringung von konsularischen Dienstleistungen nur gegen die 2%-Steuer, das Unterzeichnen des sog. "Reueformulars" sowie die Offenlegung der Aufenthaltsorte sämtlicher Familienmitglieder, wirksam unterbunden werden. Es kann nicht sein, dass verfassungsrechtlich garantierte Grundfreiheiten wie das Recht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit in der Schweiz von einem diktatorischen Regime missbraucht werden; die Schweiz soll weder ein Propagandaziel noch ein Eintreibeort für illegale Steuern für das eritreische Regime sein! Die eritreische Regierung tritt nicht nur die Menschenrechte ihrer eigenen Bevölkerung mit Füssen, sondern sie überzieht auch die Zivilbevölkerung eines Nachbarlandes mit einem völkerrechtswidrigen und völkermörderischen Krieg, dem bereits Tausende zum Opfer gefallen und durch den Millionen Weitere vertrieben worden sind.
    6.873 von 7.000 Unterschriften
    Gestartet von Annelies Müller
  • Die Schweiz muss Verletzte und Kriegsverwundete aus der Ukraine aufnehmen und behandeln dürfen
    Der blutige Krieg in der Ukraine zielt auf die zivile Infrastruktur, zu der auch Spitäler zählen. Die Behandlung von kriegsverletzten Zivilist:innen und Kindern sowie von schwer kranken Personen stellt die Ukraine vor grossen Herausforderungen. Aus diesem Grund sollen Kranke und Verletzte zur Behandlung ins Ausland und auch in die Schweiz evakuiert werden. Da die Schweizer Spitäler in der Obhut der Kantone sind, hat der Vorstand der kantonalen Gesundheitsdirektoren (GDK) eine Position der «grundsätzlichen Offenheit für die Übernahme durch die Kantone beziehungsweise die Spitäler» angenommen. Doch das EDA von Ignazio Cassis und das BAG von Alain Berset stellen sich dagegen, weil laut Genfer Konventionen das «neutrale Land» dafür sorgen muss, dass Soldaten nach ihrer Genesung «nicht mehr an Kriegshandlungen teilnehmen können.» Schon der Genfer Bürger Rousseau sagte, dass jeder Soldat, der seine Waffen niederlegt, nicht mehr als Feind gelten darf. Aber es geht ja um kriegsverletzte Zivilist:innen und Kinder, Krebskranke oder Verletzte von Verkehrsunfällen. Diesen Personen muss Hilfe ermöglicht werden – auch in der Schweiz. Ignazio Cassis verwendet die Neutralität als Ausrede, um sich der Verantwortung zu entziehen: Der Schutz und die Behandlung von kriegsverletzten Zivilistinnen und Kindern sind essentielle Komponenten des humanitären Völkerrechts und die Schweiz darf sich hier nicht hinter der Neutralität verstecken, sondern muss ihre Pflicht wahrnehmen. Anstatt Menschenleben zu retten, schützen Cassis und Berset hingegen weiterhin die Milliarden, die von russischen Oligarchen im «neutralen Land» angelegt sind.
    324 von 400 Unterschriften
    Gestartet von Stephanie Roth