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An: Bundesamt für Umwelt (BAFU)

Koexistieren statt töten!

Die neue Jagdverordnung, die bereits die präventive Tötung von Wölfen erlaubt, wurde erneut geändert und befindet sich derzeit in der Vernehmlassung. Der Wolf ist aber nicht mehr die einzige Art, die im Fadenkreuz steht. Auch andere geschützte Arten wie Steinböcke, Biber, Fischotter, Luchse und Steinadler können getötet werden! Diese extremen Massnahmen sind nicht nur unverhältnismässig, sondern auch unwissenschaftlich und unethisch.

Fordere jetzt den Bundesrat dazu auf, den Fokus auf nicht-tödliche Massnahmen wie den Herdenschutz im Falle der Wölfe zu setzen und zu einer friedlichen Koexistenz mit unseren heimischen Wildtieren beizutragen.

Jede Stimme zählt! 

Warum ist das wichtig?

Je mehr Menschen unterschreiben, desto mehr Gewicht haben unsere Argumente und das  Bundesamt für Umwelt (BAFU) wird unsere Anliegen nicht ignorieren können. Unten findest du unsere Vernehmlassungsantwort, die erklärt, warum es so wichtig ist, dass die Jagdverordnung überarbeitet wird. Unterschreibe jetzt für den Erhalt unserer Artenvielfalt und für eine friedliche Koexistenz anstelle der geplanten Abschusspolitik!

Der folgende Text wird als Vernehmlassungsantwort eingereicht:

Sehr geehrte Damen und Herren des Bundesamts für Umwelt (BAFU)

Im Namen von X Unterzeichnenden übermitteln wir Ihnen anbei unsere Stellungnahme zur revidierten Jagdverordnung.

Wir sind zutiefst besorgt und empört über die vorgeschlagene Revision der Jagdverordnung, die einmal mehr die unethische, unwissenschaftliche und ineffektive Tötung von Wölfen zulassen will und auch die Tötung anderer geschützter (!) Tierarten erlaubt. Alle diese Tiere spielen eine wichtige Rolle für die Gesundheit der Ökosysteme, von denen wir alle abhängen. Anstatt sich auf den Ausbau und die konsequente Umsetzung des Herdenschutzes und die Förderung der Koexistenz mit unseren einheimischen Wildtieren zu fokussieren, setzt die überarbeitete Verordnung vorrangig auf eine Abschusspolitik. Damit können sogar Tiere präventiv abgeschossen werden, die keine Probleme oder Schäden verursacht haben. Das ist nicht nur empörend, sondern widerspricht auch der Verpflichtung der Schweiz, unsere Biodiversität zu schützen und zu erhalten.

Wir fordern den Erhalt der Artenvielfalt und eine friedliche Koexistenz; die Verordnung muss nicht-tödliche Massnahmen wie den Einsatz von Herdenschutzhunden bevorzugen und fördern. Diese und andere nicht-tödliche Methoden sind nicht nur erprobt und effektiv, sie zeigen auch den Wunsch nach friedlicher Koexistenz statt Tötung.


Wolfsregulierung und Herdenschutz

Der Wolf ist eine streng geschützte Art im Rahmen der Berner Konvention, die auch die Schweiz unterzeichnet hat (1). Die vom BAFU genehmigten Abschüsse widersprechen grundlegend dem Artenschutz und dem Erhalt der Biodiversität. DNA-Analysen der 27 Wölfe, die im Kanton Wallis getötet wurden, zeigen, dass kein einziger von ihnen Nutztiere gerissen hat (2), was die Abschüsse als extrem, unethisch und ineffektiv entlarvt.

Die Schweiz wurde mit ihrem Vorgehen gegen die Wölfe von der IUCN/SSC Canid Specialist Group, den weltweiten Experten und Expertinnen für wildlebende Caniden (3), verurteilt und vom Büro der Berner Konvention offen kritisiert. Das Vorgehen wurde als "äusserst besorgniserregend" und "willkürlich" bezeichnet (4). Wir fordern die Schweizer Regierung auf, auf die Wissenschaft zu hören!

Studien zeigen auch, dass die präventive Tötung von Wölfen nicht wirksam ist, um Nutztierrisse zu verhindern (5). Der wahllose Abschuss von Wölfen stört natürlich funktionierende Wolfsrudel und erhöht das Risiko, dass einsame und unerfahrene Wölfe leichtere Beute machen, was zu mehr Nutztierrissen führt, nicht zu weniger. Stattdessen sollten Hirten und Hirtinnen unterstützt und ermutigt werden, ihre Herden besser zu schützen und andere nicht-tödliche Präventionsmassnahmen zu ergreifen.

Aus den verfügbaren Zahlen (KORA) geht hervor, dass die Zahl der von Wölfen getöteten Nutztiere nur 0,05-0,09% aller Schweizer Schafe und Kühe pro Jahr ausmacht (6). Der Herdenschutz in der Schweiz hat sich in den letzten Jahren bereits als erfolgreich erwiesen, denn die Zahl der getöteten Nutztiere ist gesunken, obwohl die Wolfspopulation gewachsen ist (7). Dies wird durch die Tatsache untermauert, dass mehr als 90% der im Jahr 2022 in der Schweiz getöteten Nutztiere nicht geschützt oder bewacht wurden (8). Dies war auch im Kanton Graubünden der Fall, wo allein im letzten Winter 20 Wölfe getötet wurden (9).

Die Verantwortung für die Förderung, Organisation und Finanzierung von Herdenschutzmassnahmen auf die Kantone zu verlagern, wie es die revidierte Verordnung vorsieht, ist der falsche Weg. Damit werden die Förderung und der Ausbau des Herdenschutzes verkompliziert und verlangsamt. Wir fordern daher, den Herdenschutz wieder auf Bundesebene zu regeln und die bisher erzielten Erfolge weiter zu fördern.

Regulierung von anderen geschützten Tierarten

Wir sind auch sehr besorgt über die Aufnahme anderer geschützter Tierarten, wie Steinbock, Biber, aber auch Luchs, Fischotter und Steinadler in die Abschussliste. Dies ist besonders angesichts der Biodiversitätskrise in der Schweiz unverständlich und beunruhigend (10).

Anstatt den ökologischen Nutzen von Wildtieren in der Verordnung zu verankern, wird der Wildtierschutz in der Schweiz wieder einmal verwässert, was sich unweigerlich auf die Biodiversität auswirkt.

Wir fordern eine Neubewertung aller Tierarten in der Jagdverordnung und verlangen, dass stattdessen der Nutzen, den sie für die Ökosysteme und die Biodiversität bringen, hervorgehoben wird.

Im Namen von X besorgten Unterzeichnenden danken wir Ihnen, dass Sie unsere Bedenken berücksichtigen und unseren Vorschlag prüfen. Für Fragen stehen wir Ihnen zur Verfügung.

Freundliche Grüsse
X Unterzeichnende
Jen Buchli, Campax


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2024-06-05 19:09:10 +0200

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2024-05-22 09:15:44 +0200

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