Mit dem Projekt zur Sanierung der Kantonsstrassen im Zentrum von Maur soll eine Tempo-30-Strecke eingeführt werden. Bisher ist im Projekt vorgesehen, dass die Tempo-30-Strecke nur um den Bereich im T-Stück Fällanden-/Rellikon-/Zürichstrasse umfasst. Fährt man auf der Zürichstrasse in Richtung Ebmatingen, soll die Tempo-30-Strecke bereits vor dem Gemeindehaus (Zürichstr. 8) enden. Im danach folgenden Bereich um die Schule (Zürichstrasse 12 und 14) würde weiterhin die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gelten. Auf der Höhe des Schulareals gibt es zwei Fussgängerstreifen, welche insbesondere von Schulkindern auf dem Schulweg benutzt werden.
Zur Erhöhung der Sicherheit für die Schulkinder und allen anderen Fussgänger/innen muss die Tempo-30-Strecke auch diese beiden Fussgängerstreifen auch umfassen.
Wir bitten das Departement Hochbau und Planung in Maur, uns mit diesem Einwand gegenüber dem Projekt beim Tiefbauamt des Kantons Zürich zu vertreten.
Warum ist das wichtig?
Die Sanierung der Kantonsstrasse in Maur soll genutzt werden, um die heute bereits unsichere Strassenverkehrs-Situation für Schulkinder zu verbessern. Einer Erweiterung der im Sanierungsprojekt bereits geplanten Tempo-30-Strecke würde dies erreichen.