An: Bundesrat, Parlament, Kommissionen für Rechtsfragen RK
Schluss mit dem Teufelskreislauf! Anpassung des Betreibungsrechtlichen Existenzminimums BEX etc.
Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte,
Sehr geehrte Damen und Herren des Parlaments,
Gestützt auf Artikel 7, 8 und Artikel 12 der Bundesverfassung:
Art. 7 Menschenwürde
Art. 8 Rechtsgleichheit
Art. 12 Recht auf Hilfe in Notlagen
Fordern wir von Ihnen folgende Anpassungen:
1. Wir fordern, dass der 13. Monatslohn und Taggelder der Kollektiv-Kranktaggeldversicherung (KTG), sowie der Unfall- (UVG), Taggelder der Invalidenversicherung (IVG) und sämtliche Renten aus der 1. Säule (AHVG) und der 2. Säule (BVG) und die dazugehörigen Komplementärrenten unter den Schutz von Artikel 92 des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs gestellt werden und somit unpfändbar sind.
2. Wir fordern, dass die Steuern und Weiterbildungen-/Studium im betreibungsrechtlichen Existenzminimum berücksichtigt werden.
3. Wir fordern, dass keine Akte während den Betreibungsferien vollzogen werden dürfen. Eine Lohnpfändung sei während dieser Zeit vollumfängliche aufzuheben. Der Schuldner hat das Recht sich wirtschaftlich sowie gesundheitlich von diesen Strapazen zu erholen.
4. Wir fordern eine Anpassung des Artikels 93 SchKG über die begrenzte Vermögenspfändung. Künftig soll es möglich sein, mit der Betreibungsbehörde eine Ratenzahlungsvereinbarung einzugehen. Damit man mit unnötigen Anzeigen beim Arbeitgeber die Arbeitsstelle nicht zu verlieren riskiert.
5. Wer eine Wohnung sucht, muss eine Chance haben. Es braucht andere Lösungen, als systematisch den Betreibungsauszug zu verlangen. Kein Mensch darf mehr auf dem Wohnungsmarkt benachteiligt und diskriminiert werden. Alle Wohnungssuchenden egal ob arm oder reich, sollen künftig über die gleichen Chancen verfügen.
6. Menschen mit Betreibungen haben ein Anrecht auf Achtung der Privatsphäre und sind gleich zu behandeln wie Menschen, die keine Schulden haben.
7. Wir fordern einen staatlichen Entschuldungsfond und Hilfe durch den Bund und die Kantone.
8. Verlustscheine sollen in Härtefällen rascher verjähren anstatt erst nach der heutigen 20-jährigen Frist. Erneute Betreibung durch einen Verlustschein soll keine erneute Verjährungsfrist auslösen.
9. Wir fordern, dass keine Migrant*innen infolge Verschuldung ihre Niederlassung und Aufenthaltsbewilligung verlieren dürfen. Schulden sind kein Rückstufungsgrund.
10. Menschen mit Betreibungen und Verlustscheinen, sollen sich auch einbürgern dürfen.
11. Einkommen der im gleichen Haushalt lebenden Kindern sowie das Einkommen der jeweiligen Ehepartnern, darf nicht mehr angerechnet werden.
12. Bei verschuldeten Menschen, die keine Chance auf Schuldensanierung haben, soll der Privatkonkurs eine 2. Chance einräumen und komplett von sämtlichen Schulden befreien.
13. Bonitätsdatenbanken und Scoring-Systeme wie z.B. Ampel-System (Crif AG) müssen verboten werden.
Sehr geehrte Damen und Herren des Parlaments,
Gestützt auf Artikel 7, 8 und Artikel 12 der Bundesverfassung:
Art. 7 Menschenwürde
Art. 8 Rechtsgleichheit
Art. 12 Recht auf Hilfe in Notlagen
Fordern wir von Ihnen folgende Anpassungen:
1. Wir fordern, dass der 13. Monatslohn und Taggelder der Kollektiv-Kranktaggeldversicherung (KTG), sowie der Unfall- (UVG), Taggelder der Invalidenversicherung (IVG) und sämtliche Renten aus der 1. Säule (AHVG) und der 2. Säule (BVG) und die dazugehörigen Komplementärrenten unter den Schutz von Artikel 92 des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs gestellt werden und somit unpfändbar sind.
2. Wir fordern, dass die Steuern und Weiterbildungen-/Studium im betreibungsrechtlichen Existenzminimum berücksichtigt werden.
3. Wir fordern, dass keine Akte während den Betreibungsferien vollzogen werden dürfen. Eine Lohnpfändung sei während dieser Zeit vollumfängliche aufzuheben. Der Schuldner hat das Recht sich wirtschaftlich sowie gesundheitlich von diesen Strapazen zu erholen.
4. Wir fordern eine Anpassung des Artikels 93 SchKG über die begrenzte Vermögenspfändung. Künftig soll es möglich sein, mit der Betreibungsbehörde eine Ratenzahlungsvereinbarung einzugehen. Damit man mit unnötigen Anzeigen beim Arbeitgeber die Arbeitsstelle nicht zu verlieren riskiert.
5. Wer eine Wohnung sucht, muss eine Chance haben. Es braucht andere Lösungen, als systematisch den Betreibungsauszug zu verlangen. Kein Mensch darf mehr auf dem Wohnungsmarkt benachteiligt und diskriminiert werden. Alle Wohnungssuchenden egal ob arm oder reich, sollen künftig über die gleichen Chancen verfügen.
6. Menschen mit Betreibungen haben ein Anrecht auf Achtung der Privatsphäre und sind gleich zu behandeln wie Menschen, die keine Schulden haben.
7. Wir fordern einen staatlichen Entschuldungsfond und Hilfe durch den Bund und die Kantone.
8. Verlustscheine sollen in Härtefällen rascher verjähren anstatt erst nach der heutigen 20-jährigen Frist. Erneute Betreibung durch einen Verlustschein soll keine erneute Verjährungsfrist auslösen.
9. Wir fordern, dass keine Migrant*innen infolge Verschuldung ihre Niederlassung und Aufenthaltsbewilligung verlieren dürfen. Schulden sind kein Rückstufungsgrund.
10. Menschen mit Betreibungen und Verlustscheinen, sollen sich auch einbürgern dürfen.
11. Einkommen der im gleichen Haushalt lebenden Kindern sowie das Einkommen der jeweiligen Ehepartnern, darf nicht mehr angerechnet werden.
12. Bei verschuldeten Menschen, die keine Chance auf Schuldensanierung haben, soll der Privatkonkurs eine 2. Chance einräumen und komplett von sämtlichen Schulden befreien.
13. Bonitätsdatenbanken und Scoring-Systeme wie z.B. Ampel-System (Crif AG) müssen verboten werden.
Warum ist das wichtig?
Wir stellen fest, dass die Zunahme an verschuldeten Menschen von Tag zu Tag ansteigt.
Das Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (SchKG) ist die gesetzliche Grundlage und regelt sämtliche Rechte und Pflichten.
Wer in der Schweiz betrieben wird, wird sich mit dem betreibungsrechtlichen Existenzminimum anfreunden müssen. Wer das erleidet, der verarmt in der Schweiz und kann von da an kein würdiges Menschenleben mehr führen. Man verarmt und gerät durch das System noch in weitere Verschuldung, da diverse Ausgaben nicht berücksichtigt werden können.
Das SchKG regelt in Art. 92 die Unpfändbarkeit und in Art. 93 die begrenzte Pfändbarkeit von Vermögen.
Wobei der Katalog der Unpfändbarkeit nicht abschliessend im Gesetz definiert worden ist.
Das Problem ist, sobald eine Lohnpfändung in Gang gekommen ist, wird das Einkommen auf das Existenzminimum herabgestuft und sämtliches Vermögen, welches die Existenzbedürfnisse übersteigen, kann gepfändet werden. Es ist vorprogrammiert, dass der Schuldner in eine Teufelsspirale gerät, aus der es kaum ein Entrinnen gibt, da man mit dem Existenzminimum kaum noch Rechnungen begleichen kann.
Hier fängt die Diskriminierung schon an. Man wird generell und überall abgelehnt. Der Betreibungsregisterauszug stellt eine massive und unüberwindbare Belastung für alle Wohnungs- und Stellensuchenden dar, zudem werden Steuerschulden, Mietzinse und Weiterbildungskosten nicht in das Existenzminimum angerechnet.
Trotz der Kompetenzen diverser Beratungsstellen gibt’s keinerlei wirkliche Hilfe für verschuldete Menschen in der Schweiz. Gerade finanzielle Unterstützung wird keine geboten. Im Gegenteil man soll für Beratungen noch bezahlen, obschon man am Limit angekommen ist. Entschuldungshilfen werden nur denjenigen angeboten, die den geschuldeten Betrag innerhalb einer Frist von 1-3 Jahren abzahlen können. Andere werden einfach fallen gelassen.
Im Fall eines Zürcher Arztes endete eine Pfandverwertung mit einem Suizid. Es ist nicht der einzige Fall. Viele Schuldner verlieren den Lebenssinn und scheiden freiwillig aus dem Leben und das, nicht weil sie es wollen sondern, weil man ihnen keine Wahl lässt.
Werden Lohnpfändung beim Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin angezeigt, so riskiert der Angestellte den Verlust der Arbeitsstelle. Auch ist dies für viele Betroffene eine seelische Belastung, wenn das Geschäft von den finanziellen Problemen erfährt.
Es gibt kaum Möglichkeiten, aus diesem finsteren Teufelskreis auszubrechen. Das muss sich ändern. Der Staat muss den Schuldner helfen, ihr Recht mittels Beschwerde anbringen zu können. Es braucht eine kantonale Anlaufstelle (ausserhalb der Aufsichtsstelle beim Obergericht).
Auch wenn es Sie persönlich nicht betrifft, sind es genau solche Probleme, welche Menschen auf den Gedanken des Suizids führen. Wir sind der Meinung, dass ein würdiges Menschenleben trotz Verschuldung an erster Stelle kommt. Wir haben zu lange weggeschaut und die betroffenen Bürger und Bürgerinnen im Stich gelassen.
Die Teufelsspirale muss ein Ende haben und das geht nur mit Ihrer Hilfe und Unterstützung!
Heute ist dieser Tag!
Bitte unterzeichnen Sie unsere Petition und helfen Sie so mit, Diskriminierung abzuschaffen und ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen.
F.S.
Das Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (SchKG) ist die gesetzliche Grundlage und regelt sämtliche Rechte und Pflichten.
Wer in der Schweiz betrieben wird, wird sich mit dem betreibungsrechtlichen Existenzminimum anfreunden müssen. Wer das erleidet, der verarmt in der Schweiz und kann von da an kein würdiges Menschenleben mehr führen. Man verarmt und gerät durch das System noch in weitere Verschuldung, da diverse Ausgaben nicht berücksichtigt werden können.
Das SchKG regelt in Art. 92 die Unpfändbarkeit und in Art. 93 die begrenzte Pfändbarkeit von Vermögen.
Wobei der Katalog der Unpfändbarkeit nicht abschliessend im Gesetz definiert worden ist.
Das Problem ist, sobald eine Lohnpfändung in Gang gekommen ist, wird das Einkommen auf das Existenzminimum herabgestuft und sämtliches Vermögen, welches die Existenzbedürfnisse übersteigen, kann gepfändet werden. Es ist vorprogrammiert, dass der Schuldner in eine Teufelsspirale gerät, aus der es kaum ein Entrinnen gibt, da man mit dem Existenzminimum kaum noch Rechnungen begleichen kann.
Hier fängt die Diskriminierung schon an. Man wird generell und überall abgelehnt. Der Betreibungsregisterauszug stellt eine massive und unüberwindbare Belastung für alle Wohnungs- und Stellensuchenden dar, zudem werden Steuerschulden, Mietzinse und Weiterbildungskosten nicht in das Existenzminimum angerechnet.
Trotz der Kompetenzen diverser Beratungsstellen gibt’s keinerlei wirkliche Hilfe für verschuldete Menschen in der Schweiz. Gerade finanzielle Unterstützung wird keine geboten. Im Gegenteil man soll für Beratungen noch bezahlen, obschon man am Limit angekommen ist. Entschuldungshilfen werden nur denjenigen angeboten, die den geschuldeten Betrag innerhalb einer Frist von 1-3 Jahren abzahlen können. Andere werden einfach fallen gelassen.
Im Fall eines Zürcher Arztes endete eine Pfandverwertung mit einem Suizid. Es ist nicht der einzige Fall. Viele Schuldner verlieren den Lebenssinn und scheiden freiwillig aus dem Leben und das, nicht weil sie es wollen sondern, weil man ihnen keine Wahl lässt.
Werden Lohnpfändung beim Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin angezeigt, so riskiert der Angestellte den Verlust der Arbeitsstelle. Auch ist dies für viele Betroffene eine seelische Belastung, wenn das Geschäft von den finanziellen Problemen erfährt.
Es gibt kaum Möglichkeiten, aus diesem finsteren Teufelskreis auszubrechen. Das muss sich ändern. Der Staat muss den Schuldner helfen, ihr Recht mittels Beschwerde anbringen zu können. Es braucht eine kantonale Anlaufstelle (ausserhalb der Aufsichtsstelle beim Obergericht).
Auch wenn es Sie persönlich nicht betrifft, sind es genau solche Probleme, welche Menschen auf den Gedanken des Suizids führen. Wir sind der Meinung, dass ein würdiges Menschenleben trotz Verschuldung an erster Stelle kommt. Wir haben zu lange weggeschaut und die betroffenen Bürger und Bürgerinnen im Stich gelassen.
Die Teufelsspirale muss ein Ende haben und das geht nur mit Ihrer Hilfe und Unterstützung!
Heute ist dieser Tag!
Bitte unterzeichnen Sie unsere Petition und helfen Sie so mit, Diskriminierung abzuschaffen und ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen.
F.S.