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An: Der gesamte Aargauer Regierungsrat

Politische Inklusion jetzt im Kanton Aargau!

Die UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Beeinträchtigungen (UNO-BRK) wurde am 13. Dezember 2006 in New York von der UNO Generalversammlung verabschiedet. In der Schweiz ist sie seit 2014 in Kraft. Die Vertragsstaaten verpflichten sich durch die UNO-BRK zu einer inklusiven Gesellschaft. Der Kanton Aargau schliesst bis jetzt die Menschen von den kantonalen politischen Rechten aus, und zwar wo unter einer umfassender Beistandschaft stehen. Das kann zum Beispiel wegen einer kognitiven und oder psychischen Beeinträchtigung sein.

Warum ist das wichtig?

Der Kanton Aargau ist seit dem Jahr 2014 rechtlich verpflichtet, dass auch Menschen, die aktuell unter einer umfassender Beistandschaft stehen, auf kantonaler Ebene die vollen politischen Rechte erhalten müssen! Wir fordern hiermit den ganzen Regierungsrat des Kantons Aargau umgehend dazu auf, dass dieser bitte die nötigen rechtlichen Massnahmen einleiten tut, damit auch diese oben genannte Zielgruppe in der Zukunft voll und ganz am politischen Leben teilhaben darf!

Hier findet ihr noch 2 superspannende Links darüber.
https://www.srf.ch/news/srf-forward/srf-forward-stimmrecht-warum-schliessen-wir-menschen-mit-behinderung-aus

https://www.inclusion-handicap.ch/de/themen/un-brk-74.html

Quelle Titelbild: https://www.bizeps.or.at/inklusion-ist-mehr-als-integration/

Aargau, Schweiz

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2023-09-18 19:35:17 +0200

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